UVV-Prüfung Haspelfahrwerke gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Vorschrift 54
- Stückpreis
- / pro


Unser Prüfservice:
Hebezeuge und Lastaufnahmemittel werden in fast allen gewerblichen Bereichen eingesetzt.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, Hebezeuge und Lastaufnahmemittel regelmäßig zu prüfen, die Prüfungen selbst festzulegen und durchzuführen – oder von einer zur Prüfung befähigten Person (Sachkundigen) durchführen zu lassen.
Zwischen folgenden Prüfungen wird unterschieden:
Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
Hebezeuge und Lastaufnahmemittel dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch einen Sachkundigen geprüft worden sind.
Der sichere und wirtschaftliche Einsatz Ihrer Geräte sowie die Arbeitssicherheit für Ihre Beschäftigten machen eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme unverzichtbar.
Regelmäßige Prüfungen
Hebezeuge und Lastaufnahmemittel müssen entsprechend den gültigen Normen und Vorschriften regelmäßig einer Sicherheitsüberprüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Der Prüfungsintervall ist u.a. abhängig von den jeweiligen Einsatzbedingungen, zum Beispiel besonders häufiger Einsatz, erhöhter Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist.
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel eingesetzt werden, sind mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit zu unterziehen.
Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung sind ebenfalls mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung auf Drahtbrüche und Korrosion zu unterziehen.
Außerordentliche Prüfungen
Hebezeuge und Lastaufnahmemittel sind nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
Unser praktischer, zuverlässiger Prüfservice nimmt Ihnen eine Menge Verantwortung und Organisation gegenüber der Berufsgenossenschaft ab.
Sämtliche Prüflinge werden mit einer Prüfplakette versehen, und Sie erhalten von uns eine Prüfbescheinigung als Nachweis für die durchgeführte Prüfung.
Im Bereich der Stadt Hamburg und in Schleswig-Holstein ist eine Prüfung auch bei Ihnen vor Ort möglich. Hierzu bitte Kontakt unter : 015236309028
1.) Abholservice / Rücklieferservice UVV-Prüflinge per DHL
Paket bis 31,5kg (Der Versand mehrerer Pakete ist möglich) 20,00 Euro pro Paket Gesamtkosten für Hin- und Rückversand
Wir senden Ihnen ein Retourenlabel und der Paketbote holt die Sendung bequem bei Ihnen ab.
2.) Abholservice / Rücklieferservice UVV-Prüflinge per SPEDITION
Palette oder Gitterbox bis 400 kg es sind mehrere Paletten / Gitterboxen möglich.
185,00 Euro pro Palette/Gitterbox. Gesamtkosten für Hin- und Rücktrasnport.
Bitte teilen Sie uns mit, wann die Palette) / Gitterbox abholbereit ist - wir beauftragen dann eine Spedition mit der Abholung.
3.) Selbstanlieferung / Selbstabholung
Sie bringen uns Ihre Prüflinge und holen diese nach erfolgter Prüfung wieder ab.
HEben-ZUrren M.Rickert Handelsges. mbH
Überseeallee 1
20457 Hamburg
Tel.:015236309028
Mail: info@heben-zurren.de
https://heben-zurren.de
UVV-Prüfung Haspelfahrwerke gem. BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Vorschrift 54
- Stückpreis
- / pro
- Made in Germany: Wir produzieren unsere Ketten in Hamburg.
- Unsere Ketten entsprechen den jeweiligen gültigen Normen DIN EN 814-4/EN 12195-3
- Alle Teile entsprechen dem Sicherheitsfaktor 4 dem 4-fachen der Nenntragfähigkeit
- Die verbauten Komponenten entsprechen der DIN 1677-2 .
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Hebezeuge und Lastaufnahmemittel werden in fast allen gewerblichen Bereichen eingesetzt.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, Hebezeuge und Lastaufnahmemittel regelmäßig zu prüfen, die Prüfungen selbst festzulegen und durchzuführen – oder von einer zur Prüfung befähigten Person (Sachkundigen) durchführen zu lassen.
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Hebezeuge und Lastaufnahmemittel dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch einen Sachkundigen geprüft worden sind.
Der sichere und wirtschaftliche Einsatz Ihrer Geräte sowie die Arbeitssicherheit für Ihre Beschäftigten machen eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme unverzichtbar.
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Hebezeuge und Lastaufnahmemittel müssen entsprechend den gültigen Normen und Vorschriften regelmäßig einer Sicherheitsüberprüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Der Prüfungsintervall ist u.a. abhängig von den jeweiligen Einsatzbedingungen, zum Beispiel besonders häufiger Einsatz, erhöhter Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist.
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel eingesetzt werden, sind mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit zu unterziehen.
Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung sind ebenfalls mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung auf Drahtbrüche und Korrosion zu unterziehen.
Außerordentliche Prüfungen
Hebezeuge und Lastaufnahmemittel sind nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
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Sämtliche Prüflinge werden mit einer Prüfplakette versehen, und Sie erhalten von uns eine Prüfbescheinigung als Nachweis für die durchgeführte Prüfung.
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