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Kettenprüfung nach DGUV & BetrSichV – Sachkundige Prüfung für Kettengehänge

SKU: UVV611
Normaler Preis €17,50
Stückpreis
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Kettenprüfung nach DGUV Regel 100-500 2.8 durch Sachkundige – Prüfservice für Kettengehänge
Kettenprüfung nach DGUV Regel 100-500 2.8 durch Sachkundige – Prüfservice für Kettengehänge

Kettenprüfservice nach DGUV Vorschrift 52 – Sicherheit für Hebe- und Zurrketten

Unser Kettenprüfservice gemäß DGUV Vorschrift 52 gewährleistet die fachgerechte Prüfung und Wartung Ihrer Hebe- und Zurrketten. So stellen Sie die Sicherheit und Normkonformität Ihrer Anschlagmittel sicher und erfüllen gesetzliche Anforderungen.

Leistungsumfang

  • Visuelle und messtechnische Inspektion der Ketten
  • Ermittlung von Verschleiß, Rissen und Verformungen
  • Dokumentation und Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 52
  • Fachgerechte Beratung zu Wartung und Ersatz
  • Schnelle und zuverlässige Durchführung

Deine Vorteile

Normkonformität: Erfüllung der DGUV Vorschrift 52
Sicherheit: Vermeidung von Unfällen durch geprüfte Ketten
Fachkompetenz: Erfahrene Prüfer mit umfassendem Know-how
Dokumentation: Ausführliche Prüfberichte und Zertifikate
Flexibilität: Prüfung vor Ort oder in unserem Werk

FAQ – Kettenprüfservice

Was ist die DGUV Vorschrift 52?
Eine gesetzliche Regelung zur Prüfung von Anschlagmitteln und Hebezeugen zur Gewährleistung der Sicherheit.

Wie oft müssen Ketten geprüft werden?
In der Regel jährlich oder nach besonderen Ereignissen, z.B. Unfällen oder Reparaturen.

Wer führt die Prüfung durch?
Befähigte Personen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung.

Kann die Prüfung vor Ort durchgeführt werden?
Ja, wir bieten sowohl Vor-Ort-Prüfungen als auch Prüfungen in unserem Werk an.

Was passiert nach der Prüfung?
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit detaillierten Ergebnissen und Empfehlungen.

Wie schnell erfolgt die Prüfung?
Wir arbeiten zügig, um Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.

Trust & Standards

Norm: DGUV Vorschrift 52

Kettenprüfung nach DGUV & BetrSichV – Sachkundige Prüfung für Kettengehänge

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Kettenprüfservice nach DGUV Vorschrift 52 – Sicherheit für Hebe- und Zurrketten

Unser Kettenprüfservice gemäß DGUV Vorschrift 52 gewährleistet die fachgerechte Prüfung und Wartung Ihrer Hebe- und Zurrketten. So stellen Sie die Sicherheit und Normkonformität Ihrer Anschlagmittel sicher und erfüllen gesetzliche Anforderungen.

Leistungsumfang

  • Visuelle und messtechnische Inspektion der Ketten
  • Ermittlung von Verschleiß, Rissen und Verformungen
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Sicherheit: Vermeidung von Unfällen durch geprüfte Ketten
Fachkompetenz: Erfahrene Prüfer mit umfassendem Know-how
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FAQ – Kettenprüfservice

Was ist die DGUV Vorschrift 52?
Eine gesetzliche Regelung zur Prüfung von Anschlagmitteln und Hebezeugen zur Gewährleistung der Sicherheit.

Wie oft müssen Ketten geprüft werden?
In der Regel jährlich oder nach besonderen Ereignissen, z.B. Unfällen oder Reparaturen.

Wer führt die Prüfung durch?
Befähigte Personen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung.

Kann die Prüfung vor Ort durchgeführt werden?
Ja, wir bieten sowohl Vor-Ort-Prüfungen als auch Prüfungen in unserem Werk an.

Was passiert nach der Prüfung?
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit detaillierten Ergebnissen und Empfehlungen.

Wie schnell erfolgt die Prüfung?
Wir arbeiten zügig, um Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.

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