Wann reicht ein Spanngurt – und wann ist eine Zurrkette Pflicht?
Die Wahl zwischen Spanngurt und Zurrkette ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern oft auch gesetzlich geregelt. Hier erfährst du, wann ein Spanngurt ausreicht und wann zwingend eine Zurrkette verwendet werden muss.
Rechtliche Vorgaben und Belastungsgrenzen
- Für leichte bis mittlere Ladungen reichen geprüfte Spanngurte mit ausreichender LC (Lashing Capacity).
- Für schwere, massive, rollende oder bauliche Lasten ist eine Zurrkette nach EN 12195-3 Pflicht.
- Schwertransporte, Baumaschinen, große Stahlteile: immer Zurrkette.
- Die Polizei und Versicherungen prüfen die Einhaltung der Vorschriften bei Kontrollen und Unfällen.
Branchenbeispiele
- Bau: Bagger, Radlader, Krane – immer Zurrkette.
- Handwerk: Paletten, Werkzeug – meist Spanngurt ausreichend.
- Logistik: Gemischte Ladung – je nach Gewicht und Risiko.
FAQ: Spanngurt oder Zurrkette – Wann gilt was?
- Muss ich für jede Last eine Zurrkette nutzen? Nein, nur bei sehr schweren, rollenden oder massiven Lasten.
- Wer haftet bei falscher Sicherung? Fahrer und Verlader sind rechtlich verantwortlich.
- Wie erkenne ich die Pflicht? Immer auf die Angaben im Fahrzeugschein, in Normen und im Ladegut achten.
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EN 12195-2, EN 12195-3 • Herstellerangaben Heben-Zurren.de • DGUV Vorschrift 70