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Anschlagmittel im Arbeitsschutz – Was du wirklich wissen musst

Anschlagmittel im Arbeitsschutz

Was du wirklich wissen musst – sicher heben, sicher leben, ohne Glücksspiel.

Hand aufs Herz: Wann hast du zuletzt wirklich über deine Anschlagmittel nachgedacht? Nicht kurz drübergeschaut, bevor der Kran anläuft – sondern wirklich? Geprüft, dokumentiert, hinterfragt?

Genau. Bei den meisten lautet die ehrliche Antwort: „Die Kette hängt da schon seit Jahren. Sieht doch noch gut aus."

(Spoiler: „Sieht gut aus" ist keine Prüfmethode.)

Dabei sind Anschlagmittel – also Ketten, Seile, Gurte, Haken und Co. – eines der kritischsten Arbeitsmittel überhaupt. Wenn hier etwas versagt, geht es nicht um Ausfallzeiten. Es geht um Menschenleben.


Erstmal: Was sind Anschlagmittel überhaupt?

Anschlagmittel sind alle Verbindungselemente zwischen dem Lastaufnahmemittel (z. B. Kranhaken) und der eigentlichen Last. Sie nehmen die volle Traglast auf – und müssen das zuverlässig tun.

Dazu gehören unter anderem:

  • Anschlagketten (z. B. GK8 nach EN 818-4)
  • Rundschlingen und Hebebänder
  • Drahtseile und Faserseile
  • Schäkel, Haken, Ösen (nach EN 1677-1)
  • Anschlagpunkte (fest montiert an Maschinen oder Bauteilen)

Was sie alle gemeinsam haben: Sie unterliegen strengen Normen, müssen regelmäßig geprüft werden – und sind kein Bereich für Sparmaßnahmen.


Welche Normen und Vorschriften gelten?

Hier kommt der Teil, den viele gerne überspringen. (Bitte nicht.)

Norm / Vorschrift Was sie regelt
EN 818-4 Kurzgliedrige Anschlagketten, Güteklasse 8
EN 1677-1 Haken, Schäkel und Verbindungselemente
DGUV Vorschrift 52 Krane – Betrieb, Prüfung, Verantwortung
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung – Prüfpflichten allgemein
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln inkl. Lastaufnahmeeinrichtungen

Das Wichtigste in Kürze: Jedes Anschlagmittel muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Kein „Ich schau kurz drauf", sondern eine dokumentierte, systematische Prüfung.


Die häufigsten Fehler – und warum sie gefährlich werden

Jetzt wird's konkret. Diese Fehler passieren täglich in Betrieben:

  • Überlastung – Die zulässige Traglast (WLL) wird ignoriert oder falsch berechnet, weil der Anschlagwinkel nicht berücksichtigt wird. (Ja, der Winkel verändert die Tragfähigkeit. Wirklich.)
  • Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung – Kein Prüfzeichen, kein Hersteller, keine WLL? Sofort aus dem Verkehr ziehen.
  • Sichtschäden ignoriert – Verformungen, Risse, Korrosion, aufgebrochene Glieder. Wenn du dir nicht sicher bist: raus damit.
  • Falsche Lagerung – Ketten auf dem Boden, Gurte im Freien, Seile in der Nähe von Chemikalien. Alles, was die Lebensdauer verkürzt.
  • Keine UVV-Prüfung – Die jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 ist Pflicht. Nicht optional. Nicht „wenn Zeit ist".
Merksatz: Ein Anschlagmittel ohne gültige Prüfung ist kein Arbeitsmittel – es ist ein Haftungsrisiko.

Der Anschlagwinkel – das unterschätzte Thema

Kurze Physikstunde, versprochen schmerzlos:

Wenn du eine Last mit einer zweiteiligen Anschlagkette hebst, hängt die tatsächliche Belastung jedes Strangs vom Winkel zwischen den Strängen ab. Je größer der Winkel, desto höher die Kraft auf jeden einzelnen Strang.

Anschlagwinkel (zwischen den Strängen) Tragfähigkeit (% der Nennlast)
bis 0° (parallel) 100 %
bis 60° 87 %
bis 90° 70 %
bis 120° 50 %

Fazit: Bei 120° Winkel trägst du nur noch die Hälfte der angegebenen Last sicher. Wer das ignoriert, spielt mit dem Feuer – oder genauer: mit der Schwerkraft.


Wer ist verantwortlich?

Kurze Antwort: Der Arbeitgeber – immer. Aber in der Praxis bedeutet das:

  • Arbeitgeber stellen sicher, dass nur geprüfte, gekennzeichnete Anschlagmittel eingesetzt werden
  • Führungskräfte und Anschläger prüfen vor jedem Einsatz visuell (Sichtprüfung!)
  • Befähigte Personen führen die regelmäßigen Prüfungen durch und dokumentieren sie
  • Alle Beteiligten melden Schäden sofort – das ist keine Schwäche, das ist Pflicht

Checkliste: Vor jedem Einsatz

Bevor die Last in die Luft geht, kurz diese Punkte abhaken:

  • Kennzeichnung (WLL, Hersteller, Prüfzeichen) vorhanden und lesbar?
  • Keine sichtbaren Verformungen, Risse oder Korrosion?
  • Anschlagwinkel berücksichtigt und Tragfähigkeit angepasst?
  • Haken und Verbindungselemente einwandfrei und gesichert?
  • Prüfung aktuell (nicht überfällig)?
⛔ Wenn auch nur ein Punkt mit „Nein" beantwortet wird: Einsatz stoppen.

Fazit: Sicherheit ist kein Zufall

Anschlagmittel sind keine Verbrauchsartikel, die man irgendwann mal kauft und dann vergisst. Sie sind sicherheitsrelevante Arbeitsmittel – mit klaren Normen, klaren Prüfpflichten und klarer Verantwortung.

Wer das ernst nimmt, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden. Er schützt auch sich selbst – rechtlich, finanziell und menschlich.

„Das schwächste Glied in der Kette entscheidet – also sorg dafür, dass es keines gibt."

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