• Günstiger Versand ab 4,50 Euro deutschlandweit. 30 Tage Rückgaberecht. Ab 600,-Euro Bestellwert erfolgt Versand kostenlos
Günstiger Versand ab 4,50 Euro deutschlandweit. 30 Tage Rückgaberecht. Ab 600,-Euro Bestellwert erfolgt Versand kostenlos.

Widerrufsantrag einreichen

Füllen Sie das folgende Formular aus, um Ihren Widerrufsantrag einzureichen.

Ladungssicherung im Betrieb: Pflichten, typische Fehler und Praxis-Checkliste

 

Ladungssicherung im Betrieb: Pflichten, typische Fehler und Praxis-Checkliste

Wer Lasten unsicher transportiert oder verlädt, riskiert Unfälle, Bußgelder und persönliche Haftung – was Verlader, Disponenten und Unternehmer wirklich wissen müssen.

Ladungssicherung gehört in vielen Betrieben zu den unterschätzten Themen. Dabei passiert genau hier viel: Zurrgurte werden falsch eingesetzt, Ladungsgewichte nicht berechnet, Unterweisungen fehlen. Das Ergebnis sind Unfälle – im Betrieb, auf der Rampe oder auf der Straße.

Dieser Artikel zeigt, welche Pflichten gelten, welche Fehler immer wieder auftreten, und wie Betriebe Ladungssicherung rechtssicher und praktikabel organisieren – inklusive einer Checkliste für die tägliche Anwendung.


Wer ist verantwortlich? Klare Pflichten, verteilte Verantwortung

Die Verantwortung für Ladungssicherung liegt nicht allein beim Fahrer. Das Gesetz verteilt sie auf mehrere Parteien – und das wird im Schadensfall auch so bewertet:

  • Verlader: Verantwortlich für korrekte Stauung, Auswahl der Sicherungsmittel und Freigabe vor Abfahrt
  • Fahrer/Fahrzeugführer: Mitverantwortlich für den Zustand der Ladungssicherung während der Fahrt; muss bei Problemen anhalten
  • Unternehmer/Arbeitgeber: Stellt geeignete Zurrmittel bereit, organisiert Abläufe und sorgt für Unterweisungen
  • Disponent: Kann bei nachweisbar unzureichender Ladungsanweisung ebenfalls in Haftung genommen werden

Im innerbetrieblichen Bereich – bei Krantransport, Stapler oder Rollbahn – kommen zusätzlich die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV-Vorschriften zum Tragen.


Rechtliche Grundlagen: Was gilt wirklich?

Für Straßentransporte und innerbetriebliche Transporte gelten unterschiedliche, sich teils überschneidende Regelwerke:

Regelwerk Inhalt und Anwendungsbereich
§ 22 StVO Ladung muss so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsung nicht verrutscht, fällt oder Lärm erzeugt
VDI 2700 ff. Technische Richtlinie für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – branchenweit als Stand der Technik anerkannt
EN 12195-1 bis -4 Europanormen für Zurrkräfte, Zurrgurte, Zurrnetze und Direktzurrung; Basis für Produktkennzeichnung
DGUV Vorschrift 70/71 Fahrzeuge im Betrieb – gilt auch für innerbetrieblichen Transport auf Betriebsgelände
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung – betrifft Hebezeuge, Transportmittel und Arbeitsmittel; Prüfpflichten
Merksatz: Ladungssicherung ist keine Empfehlung – sie ist gesetzliche Pflicht. Wer als Verlader oder Unternehmer unzureichend gesicherte Transporte wissentlich freigibt, haftet bei Unfällen persönlich, auch ohne selbst am Steuer gesessen zu haben.

Die 7 häufigsten Fehler – direkt aus der Praxis

Diese Mängel finden Betriebsprüfer, Polizei und Unfallermittler immer wieder:

  1. Zurrkräfte nicht berechnet oder falsch eingeschätzt: Viele Verlader schätzen die benötigte Vorspannkraft (STF) grob – und liegen damit oft dramatisch daneben. Ergebnis: die Ladung verrutscht trotz montierter Zurrgurte.
  2. Verschlissene Zurrmittel im Einsatz: Gurte mit gerissener Etikette, eingeschnittenen Kanten oder fehlender Kennzeichnung (LC, SHF) werden weitgenutzt. Das ist unzulässig und macht die Sicherung wertlos.
  3. Kein Kantenschutz an Scheuerstellen: Zurrgurte über Metallkanten oder scharfe Ladungsecken zu legen, ohne Kantenschutz zu verwenden, zerstört das Gurt-Material und reduziert die Haltekraft erheblich.
  4. Ungeeignete oder überbelastete Zurranker: Nicht jede Öse auf einem Fahrzeugboden ist für Zurrkräfte ausgelegt. Fehlende oder unleserliche LC-Kennzeichnung der Verzurrösen ist ein häufiger Mangel.
  5. Formschluss falsch verstanden: Ladungsstücke werden an die Bordwand geschoben – aber kleine Spielräume bleiben. Schon wenige Zentimeter Luft reichen, damit eine Palette bei Vollbremsung kippt oder die Bordwand einreißt.
  6. Fehlende Transportdokumentation: Bei Sonderladungen oder Übergrößen fehlen Begleitpapiere oder Sicherungsnachweise – im Schadensfall kann der Verlader keine Entlastung belegen.
  7. Keine dokumentierte Unterweisung: Mündliche Einweisung am ersten Arbeitstag reicht nicht. Wer die Unterweisung nicht schriftlich nachweisen kann, steht bei Unfällen ohne Rückendeckung da.

STOPP – Keine Freigabe ohne Prüfung der Ladungssicherung!

Ein Fahrzeug verlässt das Betriebsgelände erst, wenn die Ladungssicherung geprüft und freigegeben wurde. Das gilt auch für kurze Strecken, innerbetriebliche Transporte und vermeintlich leichte Lasten.


Zurrmittel richtig auswählen und einsetzen

Die Wahl des richtigen Zurrmittels hängt von Ladungsart, Gewicht, Transportbedingungen und Fahrzeugausrüstung ab. Folgende Grundregeln gelten immer:

  • Lashing Capacity (LC) auf dem Etikett prüfen – sie gibt die zulässige Zurrkraft des Mittels an
  • Zurrwinkel beachten: Je flacher der Winkel zur Ladefläche, desto geringer die nutzbare Sicherungswirkung
  • Zurrgurte nie ohne Kantenschutz über scharfe oder raue Kanten legen
  • Nach dem Anspannen: Sichtkontrolle – ist die Ladung wirklich spielfrei gesichert?
  • Beschädigte Zurrmittel sofort kennzeichnen und aus dem Verkehr ziehen – auch wenn der Schaden „klein" wirkt

Ketten-Zurrmittel bieten Vorteile bei wärmebeanspruchter oder scheuergefährdeter Ladung (z. B. Metallteile, Maschinen). Für empfindliche Oberflächen sind Gurte mit weichen Schutzkanten vorzuziehen. Zurrstangen und Klemmbalken können ergänzend zur formschlüssigen Sicherung eingesetzt werden.


Praxis-Checkliste: Ladungssicherung vor Abfahrt

Diese Punkte sollten vor jeder Fahrt – und vor jeder Freigabe durch den Verlader – geprüft werden:

  • Ladungsgewicht bekannt und Schwerpunkt berücksichtigt?
  • Alle Zurrmittel auf Beschädigungen und Etikettlesbarkeit (LC, SHF) geprüft?
  • Zurrpunkte am Fahrzeug für die vorhandenen Zurrkräfte ausgelegt und gekennzeichnet?
  • Kantenschutz an allen Scheuerstellen angebracht?
  • Rutschhemmmatten oder Antirutschmittel bei glattem Untergrund eingesetzt?
  • Spielraum zwischen Ladungsstücken formschlüssig ausgefüllt (Füllmaterial, Klemmbalken)?
  • Sichtkontrolle nach dem Spannen: Ladung vollständig spielfrei gesichert?
  • Transportdokumentation für sonderladungspflichtige Güter vollständig und mitgeführt?
  • Fahrer oder Fahrzeugführer über besondere Anforderungen informiert und nachweislich unterwiesen?

Unterweisungspflicht: Was Betriebe dokumentieren müssen

Wer Beschäftigte mit Ladungssicherungsaufgaben betraut, ist gesetzlich zur Unterweisung verpflichtet (§ 12 ArbSchG). Diese Punkte müssen dokumentiert werden:

  • Datum und Inhalt der Unterweisung
  • Name des Unterweisenden und der unterwiesenen Personen
  • Unterschriften der Teilnehmenden
  • Verweis auf geltende Regelwerke (VDI 2700, DGUV, EN 12195)

Empfohlen wird eine jährliche Wiederholungsunterweisung sowie eine erneute Unterweisung bei Änderungen der Arbeitsmittel, Fahrzeuge oder Transportprozesse. Neue Beschäftigte erhalten die Unterweisung vor dem ersten Einsatz.


Fazit

Ladungssicherung ist keine optionale Maßnahme – sie ist Pflicht, und sie schützt. Unternehmen, die hier nachlässig sind, riskieren Unfälle, Bußgelder, Haftungsansprüche und Betriebsunterbrechungen. Die gute Nachricht: Mit geprüften Zurrmitteln, klaren Abläufen und dokumentierten Unterweisungen lässt sich das Risiko zuverlässig senken – ohne großen Aufwand.

Investitionen in hochwertiges Zurrmaterial und regelmäßige Schulungen zahlen sich spätestens dann aus, wenn ein Betriebsprüfer auf dem Hof steht oder ein Schadensfall eingetreten ist.

"Wer Ladungssicherung als lästige Pflicht betrachtet, hat noch keinen Unfall durch rutschende Ware erlebt. Wer sie als Sicherheitskultur lebt, schützt Mensch, Ware und Betrieb – jeden Tag."

Vorherige Seite
Zurück zu HZ Heben-Zurren Blog

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.

Unsere Bestseller – Sofort lieferbar!

Alle Produkte normgerecht nach EN 818 & EN 12195, geprüft und direkt ab Lager Hamburg.
Versand in 1–3 Werktagen.

👉 Zu den Bestsellern