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Der H-Stempel bei Anschlagketten – und warum er nicht zwingend vorhanden sein muss

Der H-Stempel bei Anschlagketten – und warum er nicht zwingend vorhanden sein muss

Was ist der H-Stempel?

Der sogenannte H-Stempel (auch „H-Prägung“) ist ein auf Kettengliedern oder Komponenten von Anschlagketten eingeprägtes „H“. Er stand früher für „Hersteller“ oder „Hebezeug“ und war vor allem in Deutschland als Qualitätsmerkmal bekannt. In älteren Vorschriften galt der H-Stempel als vertrautes Symbol für geprüfte Anschlagmittel.

Was sagt die Norm EN 818-4 zum H-Stempel?

  • Die aktuelle Norm EN 818-4 schreibt eine eindeutige, dauerhafte Kennzeichnung vor: Herstellerzeichen, Güteklasse (GK8), Tragfähigkeit (WLL), Seriennummer/Charge, CE, Normenangabe.
  • Der H-Stempel ist in EN 818-4 nicht als Pflichtmerkmal aufgeführt!
  • Entscheidend sind die vollständigen Angaben auf der achteckigen Plakette und ggf. auf den Kettengliedern – das „H“ ist keine Voraussetzung für Zulassung oder Rechtssicherheit.

Warum ist der H-Stempel trotzdem so bekannt?

  • In älteren deutschen Vorschriften (z. B. DIN 5687, BGV D6) war der H-Stempel als Qualitäts- und Herstellermerkmal weit verbreitet.
  • Viele Anwender verbinden mit dem H-Stempel bis heute ein Gefühl von Sicherheit und „deutscher Wertarbeit“.
  • Internationale Hersteller und neue Normen setzen auf andere, international einheitliche Kennzeichnungen (Herstellerkürzel, CE, GK8, Seriennummer).

Was ist heute wirklich vorgeschrieben?

  • Pflichtangaben laut EN 818-4: Herstellerzeichen (Kürzel, Logo oder Code), Güteklasse (z. B. 8 oder GK8), Tragfähigkeit (WLL), Seriennummer/Charge, CE-Kennzeichnung, Normenangabe (z. B. EN 818-4).
  • NICHT vorgeschrieben: Ein „H“ als Prägung oder Stempel auf der Kette oder Plakette.

Typische Missverständnisse

  • „Nur Ketten mit H-Stempel sind zulässig“: Falsch! Entscheidend ist die vollständige und dauerhafte Kennzeichnung nach EN 818-4, nicht das Vorhandensein eines „H“.
  • „Der H-Stempel ist ein Gütesiegel“: Heute ist das „H“ kein offizielles Gütesiegel mehr, sondern ein optionales Herstellermerkmal.

Was zählt bei Kontrolle, Prüfung und Einkauf?

  • Prüfer, Behörden und Berufsgenossenschaften achten auf die vollständige Kennzeichnung gemäß EN 818-4 und auf ein aktuelles Prüfzeugnis.
  • Die Herkunft und Qualität der Kette wird durch Herstellerzeichen, CE, Güteklasse und Seriennummer nachgewiesen – das „H“ ist optional.

Fazit

Der H-Stempel ist ein traditionsreiches, aber heute nicht mehr zwingend vorgeschriebenes Merkmal bei Anschlagketten. Für Rechtssicherheit und Zulassung zählt einzig die vollständige, dauerhafte und normgerechte Kennzeichnung nach EN 818-4 – unabhängig davon, ob ein „H“ geprägt ist oder nicht.

FAQ: H-Stempel bei Anschlagketten

  • Ist der H-Stempel Pflicht? Nein, laut EN 818-4 ist er nicht vorgeschrieben.
  • Was ist wichtiger als der H-Stempel? Herstellerzeichen, Güteklasse, Tragfähigkeit, CE, Norm, Seriennummer.
  • Darf ich Ketten ohne H-Stempel verwenden? Ja, sofern alle anderen Kennzeichnungen und das Prüfzeugnis vorhanden sind.
  • Was tun bei fehlender Kennzeichnung? Das Kettengehänge darf nicht eingesetzt werden.
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Quellen:
EN 818-4 (Originalnorm) • Herstellerangaben Heben-Zurren.de • DGUV Vorschrift 52
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