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Die achteckige Plakette bei Anschlagketten und Kettengehängen – Bedeutung und Farbgebung

Die achteckige Plakette bei Anschlagketten und Kettengehängen – Bedeutung und Farbgebung

Was ist die achteckige Plakette?

Die achteckige Plakette ist das zentrale Identifikationsmerkmal bei Anschlagketten und Kettengehängen der Güteklasse 8 (GK8). Sie ist fester Bestandteil der EN 818-4 und dient der dauerhaften, eindeutigen Kennzeichnung jedes Kettengehänges.

  • Güteklasse (GK8) – meist als Zahl „8“ oder als Symbol
  • Tragfähigkeit (WLL) in kg
  • Hersteller- oder Prüfzeichen
  • Seriennummer oder Chargennummer
  • Normenangabe (z. B. EN 818-4)
  • CE-Kennzeichnung

Die Plakette ist meist aus Metall und wird am Aufhängering oder direkt an der Kette befestigt.

Warum ist die Plakette achteckig?

Die Achteck-Form ist ein eindeutiges Erkennungsmerkmal für die Güteklasse 8. Sie wurde gewählt, um Verwechslungen mit anderen Güteklassen zu vermeiden. Achteck = GK8 ist europaweit Standard und vereinfacht die Identifikation auf Baustellen, in der Industrie und bei Kontrollen.

Muss die Plakette rot sein?

Nein, die Plakette muss nicht zwingend rot sein!

  • Die EN 818-4 schreibt die Form (Achteck) und die Kennzeichnungspflichten exakt vor, macht aber keine verbindlichen Vorgaben zur Farbe der Plakette.
  • Die rote Farbe hat sich lediglich als Branchenstandard etabliert, weil sie auffällig und gut sichtbar ist – sie ist aber keine rechtliche oder normative Pflicht.
  • Hersteller dürfen auch andere Farben verwenden (z. B. blau, gelb, silber), solange die Plakette eindeutig als achteckig erkennbar und dauerhaft lesbar ist.

Entscheidend für die Rechtssicherheit ist die vollständige, dauerhafte und lesbare Kennzeichnung – nicht die Farbe!

FAQ: Achteckige Plakette bei Anschlagketten

  • Muss die Plakette zwingend rot sein? Nein. Die Farbe ist nicht vorgeschrieben, sondern ein gängiger Sichtbarkeitsstandard.
  • Welche Angaben müssen auf der Plakette stehen? Güteklasse, Tragfähigkeit, Hersteller, Norm, CE, Seriennummer/Charge.
  • Was passiert bei fehlender oder unleserlicher Plakette? Das Kettengehänge darf nicht eingesetzt werden – es fehlt die rechtliche Grundlage und der Nachweis der Tragfähigkeit.
  • Ist die Form wichtiger als die Farbe? Ja, das Achteck ist Pflicht für GK8 – die Farbe ist freiwillig.
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Quellen:
EN 818-4 (Originalnorm) • Herstellerangaben Heben-Zurren.de • DGUV Vorschrift 52
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