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Last und Schwerlast – der Unterschied einfach erklärt

Last und Schwerlast – der Unterschied einfach erklärt

Last und Schwerlast – der Unterschied einfach erklärt

Im Bereich der Ladungssicherung, Hebetechnik und Logistik ist oft von „Last“ und „Schwerlast“ die Rede. Doch was genau unterscheidet eine normale Last von einer Schwerlast? Warum ist diese Unterscheidung für die Auswahl von Anschlagmitteln, Zurrmitteln und Transporttechnik so wichtig? Hier erfährst du alles, was du wissen musst – praxisnah und rechtssicher.

Was bedeutet „Last“?

  • Definition: Als „Last“ wird im technischen Kontext jedes zu bewegende oder zu sichernde Objekt bezeichnet – unabhängig vom Gewicht. Das kann ein einzelnes Bauteil, eine Palette, ein Container oder eine Maschine sein.
  • Typische Beispiele: Paletten mit Waren, kleinere Maschinen, Werkzeugkisten, Baumaterialien.
  • Technische Relevanz: Für die Sicherung und das Heben von Lasten gelten allgemeine Vorschriften und Normen, z. B. EN 12195-2 (Spanngurte), EN 818-2 (Ketten).

Was ist „Schwerlast“?

  • Definition: Von „Schwerlast“ spricht man, wenn das Gewicht der zu bewegenden oder zu sichernden Last deutlich über dem Durchschnitt liegt – meist ab ca. 10 Tonnen, je nach Branche auch schon ab 5 Tonnen. Im Bau, Schwertransport oder Hafenumschlag werden sogar Lasten von 50 Tonnen und mehr als Schwerlast bezeichnet.
  • Typische Beispiele: Baumaschinen (Bagger, Krane), Stahlträger, große Fertigteile, Transformatoren, Windkraft-Komponenten.
  • Technische Relevanz: Für Schwerlasten gelten verschärfte Anforderungen an Anschlagmittel, Zurrmittel und Hebetechnik. Hier kommen ausschließlich geprüfte Schwerlastketten (GK8, EN 818-4), spezielle Zurrketten (EN 12195-3) und robuste Anschlagpunkte zum Einsatz.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Kriterium Last Schwerlast
Gewicht Bis ca. 5–10 Tonnen Ab ca. 10 Tonnen (oft > 20 t)
Sicherungsmittel Standard-Spanngurte, Zurrketten Hochfeste Zurrketten, Schwerlastketten, Sonderlösungen
Normen EN 12195-2, EN 818-2 EN 12195-3, EN 818-4, DGUV Vorschriften
Prüfung Sichtprüfung, jährliche Kontrolle Jährliche Prüfung, Prüfzeugnis Pflicht
Einsatzbereiche Transport, Handwerk, leichte Industrie Bau, Schwertransport, Hafen, Großindustrie

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

  • Sicherheitsaspekt: Bei Schwerlasten wirken enorme Kräfte. Fehler bei der Auswahl oder Anwendung von Zurr- und Anschlagmitteln führen zu erheblichen Risiken für Mensch, Material und Umwelt.
  • Rechtliche Vorgaben: Für Schwerlasttransporte gelten strenge Vorschriften, z. B. Genehmigungspflichten, spezielle Sicherungsmittel, Nachweispflichten (Prüfzeugnisse).
  • Haftung: Bei falscher Sicherung haftet der Verlader, Fahrer und ggf. der Unternehmer – insbesondere bei Unfällen mit Schwerlasten.

Praxisbeispiel

  • Normale Last: Eine Palette mit 1,2 Tonnen Maschinenbauteilen wird mit zwei geprüften Spanngurten (EN 12195-2) gesichert.
  • Schwerlast: Ein 25-Tonnen-Bagger wird mit vier 2-teiligen Zurrketten (GK8, EN 12195-3) und geprüften Anschlagpunkten auf einem Tieflader fixiert. Zusätzlich sind Genehmigungen und ein Prüfzeugnis erforderlich.

Entscheidungshilfe: Wann spricht man von Schwerlast?

  • Ab ca. 10 Tonnen sollte immer geprüft werden, ob spezielle Schwerlasttechnik notwendig ist.
  • Bei außergewöhnlichen Abmessungen, komplexen Lastverteilungen oder Transporten mit erhöhtem Risiko (z. B. Bau, Hafen) immer auf Schwerlastlösungen setzen.
  • Im Zweifel gilt: Expertenrat einholen!

FAQ: Last vs. Schwerlast

  • Ab wann ist eine Last eine Schwerlast? Es gibt keine starre Grenze, aber ab 10 Tonnen wird in der Praxis von Schwerlast gesprochen.
  • Welche Normen sind bei Schwerlast relevant? EN 818-4 für Anschlagketten, EN 12195-3 für Zurrketten, DGUV Vorschriften.
  • Brauche ich für Schwerlasten immer ein Prüfzeugnis? Ja, für alle verwendeten Anschlag- und Zurrmittel ist ein aktuelles Prüfzeugnis Pflicht.
  • Welche Risiken bestehen bei falscher Sicherung? Unfallgefahr, Haftungsrisiko, Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgelder.
Du hast Fragen zur Auswahl, Prüfung oder Dokumentation von Schwerlastzurrmitteln?
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Quellen:
EN 818-4, EN 12195-2, EN 12195-3, DGUV Vorschrift 70, Herstellerangaben Heben-Zurren.de
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