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EN 818-4 – Die Norm für Anschlagketten Kettengehänge im Detail erklärt

EN 818-4 – Die Norm für Anschlagketten Kettengehänge im Detail erklärt

EN 818-4 ist die maßgebliche europäische Norm für Anschlagketten Kettengehänge aus Rundstahl der Güteklasse 8 (GK8), die für das Heben von Lasten eingesetzt werden. Sie definiert die technischen, sicherheitsrelevanten und rechtlichen Anforderungen an Aufbau, Kennzeichnung, Tragfähigkeit, Prüfung und Einsatz dieser Kettengehänge.

Die Norm ist für alle Unternehmen relevant, die Anschlagketten im gewerblichen Bereich verwenden – insbesondere in Bau, Schwertransport, Industrie, Hafenumschlag und Logistik.

Geltungsbereich der EN 818-4

  • Anwendungsbereich: EN 818-4 gilt für Anschlagketten Kettengehänge aus kurzgliedriger Rundstahlkette der Güteklasse 8 (GK8) mit Nennstärken von 4 mm bis 45 mm.
  • Gehängetypen: 1-, 2-, 3- und 4-strängige Kettengehänge, jeweils mit festgelegten Endbeschlägen (Lasthaken, Aufhängeringe, Verkürzungselemente).
  • Ausschluss: Nicht für Kettengehänge aus anderen Güteklassen, Drahtseilgehänge, Textilgehänge oder Ketten für nicht hebetechnische Zwecke.

Zentrale Anforderungen der EN 818-4

  • Material und Konstruktion: Nur kurzgliedrige Rundstahlketten der GK8 nach EN 818-2, alle Komponenten müssen für GK8 geeignet und gekennzeichnet sein.
  • Tragfähigkeit (WLL): Für jede Kettenstärke und Strangzahl ist die zulässige Tragfähigkeit (WLL) festgelegt. Abhängig von Nenndicke, Strangzahl und Neigungswinkel.
  • Sicherheitsfaktor: Mindestens 4:1 – die Bruchkraft ist mindestens viermal so hoch wie die zulässige Tragfähigkeit.
  • Kennzeichnungspflicht: Hersteller, Güteklasse (GK8), CE, WLL in kg, Seriennummer/Charge – meist auf Metallschild am Aufhängering.
  • Prüfung und Prüfzeugnis: Erstprüfung (2x WLL), Prüfzeugnis für jedes Gehänge, jährliche Prüfung durch befähigte Person, alles dokumentiert.
  • Montage und Austausch: Komponenten müssen rückverfolgbar und austauschbar sein, Reparaturen nur durch Hersteller/Fachbetrieb.

Beispiel-Tabelle: Tragfähigkeiten nach EN 818-4 (GK8, ausgewählte Werte)

Kettennenndicke (mm) 1-strängig (kg) 2-strängig (kg) 3-/4-strängig (kg)
6 1.120 1.600 2.360
8 2.000 2.800 4.250
10 3.150 4.250 6.700
13 5.300 6.700 11.200

Praktische Bedeutung der EN 818-4

  • Rechtssicherheit: Nur Anschlagkettengehänge nach EN 818-4 sind im gewerblichen Bereich zulässig und erfüllen die DGUV Vorschrift 52.
  • Sicherheit: Normierte Prüfungen, Kennzeichnungen und Dokumentationen minimieren das Risiko von Materialversagen und Unfällen.
  • Transparenz: Eindeutige Kennzeichnung und Prüfzeugnis für Nachvollziehbarkeit und Kontrolle.

Typische Fehler und Risiken bei Nichtbeachtung

  • Einsatz von Ketten ohne gültiges Prüfzeugnis oder Kennzeichnung
  • Komponenten mit abweichender Güteklasse oder Tragfähigkeit
  • Missachtung der jährlichen Prüfpflicht
  • Eigenmächtiger Austausch/Reparatur ohne Herstellerfreigabe

Folge: Haftungsrisiken, Bußgelder, Verlust des Versicherungsschutzes!

FAQ zur EN 818-4

  • Was ist der Unterschied zwischen EN 818-2 und EN 818-4? EN 818-2 regelt die Kette selbst, EN 818-4 das komplette Kettengehänge inkl. Komponenten und Zusammensetzung.
  • Wer darf die jährliche Prüfung durchführen? Nur eine „befähigte Person“ mit Sachkunde für Anschlagmittel.
  • Muss ich das Prüfzeugnis immer mitführen? Im gewerblichen Einsatz auf Anforderung vorzeigen können (z. B. Baustelle, Betrieb).
  • Was passiert bei Einsatz ohne EN 818-4? Bußgelder, Haftung, Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall.
Du hast Fragen zur Auswahl, Prüfung oder Dokumentation von Anschlagketten nach EN 818-4?
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Quellen:
EN 818-4 (Originalnorm) • Herstellerangaben Heben-Zurren.de • DGUV Vorschrift 52 • Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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