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PSA beim Heben und Zurren: Pflicht, Auswahl und Praxistipps | HZ Heben-Zurren

 

PSA beim Heben und Zurren: Pflicht, Auswahl und Praxistipps

Was Betriebe über Persönliche Schutzausrüstung beim Einsatz von Anschlagketten und Zurrtechnik wissen müssen

Anschlagketten einhängen, Zurrketten spannen, schwere Lasten bewegen – und trotzdem ohne Schutzhandschuhe? In der Praxis passiert genau das täglich. Dabei ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Einsatz von Hebe- und Zurrtechnik keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht. Dieser Artikel zeigt, welche PSA konkret erforderlich ist, welche Pflichten Arbeitgeber haben und wo die häufigsten Fehler entstehen.


Was ist PSA – und warum ist sie beim Heben und Zurren besonders relevant?

Persönliche Schutzausrüstung umfasst alle Ausrüstungen und Hilfsmittel, die eine Person trägt oder mit sich führt, um sich gegen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Im Bereich Hebe- und Zurrtechnik entstehen spezifische Gefährdungen, die ohne PSA zu schweren Verletzungen führen können:

  • Quetschgefahr durch schwere Ketten, Haken und herabfallende Lasten
  • Schnittverletzungen an Kettenglieder, Schäkeln und Verbindungselementen
  • Schlaggefahr durch unter Last stehende oder reißende Zurrketten
  • Herunterfallende Lasten beim Anschlagen und Heben mit Kettengehängen
  • Lärm beim Einschlagen und Spannen von Ketten über 85 dB
Merksatz: PSA ist immer das letzte Mittel im Schutzstufenmodell – beim Heben und Zurren bleibt sie dennoch unverzichtbar. Technische und organisatorische Maßnahmen reduzieren das Risiko, PSA schützt den Menschen, wenn alles andere nicht ausreicht.

Rechtliche Grundlagen: Was schreibt das Gesetz vor?

Die Pflicht zur Bereitstellung und Benutzung von PSA ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen, die für Betriebe mit Hebe- und Zurrtechnik direkt relevant sind:

Rechtsgrundlage Inhalt / Relevanz
ArbSchG § 3 Grundpflicht des Arbeitgebers: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten
PSA-BV (PSA-Benutzungsverordnung) Pflicht zur Bereitstellung und Benutzung von PSA; Arbeitgeber muss PSA kostenlos zur Verfügung stellen
BetrSichV § 10 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Arbeitsmitteln; PSA als nachgelagerte Schutzmaßnahme im Stufenmodell
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention: PSA muss bereitgestellt und konsequent genutzt werden
DGUV Vorschrift 52 / 54 Unfallverhütungsvorschriften für Krane und Hebezeuge; konkrete PSA-Anforderungen beim Kranbetrieb
DGUV Regel 109-017 Umgang mit Lastaufnahmemitteln: PSA-Anforderungen beim Anschlagen und Führen von Lasten
TRBS 2111 Technische Regel Betriebssicherheit: PSA-Einsatz bei mechanischen Gefährdungen durch Arbeitsmittel

Grundlage für alle PSA-Festlegungen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Sie bestimmt tätigkeitsbezogen, welche PSA für welchen Arbeitsschritt notwendig ist. Ohne aktualisierte Gefährdungsbeurteilung kann kein Betrieb sicher nachweisen, dass er seinen Schutzpflichten nachgekommen ist.


Welche PSA ist bei Anschlagketten, Zurrketten und Forstketten erforderlich?

Die konkret erforderliche PSA hängt von der Tätigkeit und den ermittelten Gefährdungen ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Mindestanforderungen für Tätigkeiten mit Anschlagmitteln und Zurrmitteln:

Tätigkeit Erforderliche PSA (Mindest) Norm / Vorschrift
Anschlagen von Lasten (Anschlagketten) Schutzhandschuhe EN 388, Sicherheitsschuhe S3 (EN ISO 20345), Schutzhelm EN 397 DGUV Vorschrift 52/54, DGUV Regel 109-017
Ladungssicherung mit Zurrketten Schutzhandschuhe EN 388, Sicherheitsschuhe S3, Warnweste bei Arbeiten im Verkehrsbereich EN 12195-3, StVO § 23 Abs. 4
Forstketten (Rücke-/Zieharbeiten) Forstschutzstiefel EN ISO 17249, Forsthelm mit Gesichtsschutz (EN 397/EN 1731), Warnschutzjacke DGUV Vorschrift 1, VSG 4.3
Kranbetrieb mit Kettengehängen Schutzhelm EN 397, Schutzhandschuhe EN 388, Sicherheitsschuhe S3; Gehörschutz EN 352 ab 85 dB DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 100-500
Lagerung und Transport von Ketten Schutzhandschuhe EN 388, Sicherheitsschuhe S3; bei schwerem Material Hebehilfen / Rückenorthese ArbSchG, Lastenhandhabungsverordnung
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Anschlagketten – GK8 nach EN 818-4, geprüft mit Prüfzeugnis
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Wer Anschlagketten GK8 einsetzt, hält Lasten von mehreren Tonnen in der Luft. Schutzhandschuhe nach EN 388 und Sicherheitsschuhe S3 sind keine Option, sondern Voraussetzung für jeden Einsatz. Die Ketten selbst sind geprüft und normkonform – die Schutzausrüstung des Anschlägers muss es ebenfalls sein.


Typische Praxisfehler – und warum sie gefährlich sind

STOPP: Diese PSA-Fehler passieren täglich in deutschen Betrieben – und führen zu Unfällen, Bußgeldern und Problemen im Versicherungsfall.

Die häufigsten Praxisfehler im Bereich PSA beim Heben und Zurren:

  • Keine Schutzhandschuhe beim Anschlagen: „Die Kette ist neu, da schneidet man sich nicht." Fehler: Grate an Kettenglieder, leichte Verformungen an Haken und Schäkeln können auch bei neuen Ketten gefährlich sein. Gummi- oder Baumwollhandschuhe sind kein Ersatz für EN-388-geprüfte Handschuhe.
  • Falsche Handschuhkategorie: Einweghandschuhe statt Schnittschutzhandschuhe. Bei Zurrketten unter Spannung ist das fahrlässig – reißt die Kette oder springt der Haken ab, fehlt jeder Schutz für Finger und Handrücken.
  • Sicherheitsschuhe nur im Lager: Beim Verladen auf dem Anhänger oder LKW werden Turnschuhe getragen. Herunterfallende Kettenschlösser oder Schäkel können Mittelfußknochen brechen.
  • Kein Schutzhelm im Kranbereich: „Es dauert nur kurz." Für herunterfallende Verbindungsglieder oder einen aushängenden Haken aus einigen Metern Höhe reicht eine Sekunde.
  • PSA nicht geprüft und nicht ersetzt: Handschuhe mit Löchern, Helm ohne bekanntes Herstellungsdatum, abgelaufene Sicherheitsschuhe – veraltete PSA schützt nicht mehr zuverlässig und ist im Schadensfall haftungsrechtlich ein Problem.
  • PSA nur für den Anschläger, nicht für Helfer: Personen, die sich im Gefahrenbereich aufhalten, müssen dieselbe PSA tragen wie der direkt tätige Mitarbeiter.

Pflichten des Arbeitgebers: Was muss bereitgestellt und dokumentiert werden?

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die PSA-Organisation. Konkret umfasst das:

  • PSA kostenlos bereitstellen – Beschäftigte dürfen nicht zur Eigenanschaffung verpflichtet werden (PSA-BV § 2)
  • Tätigkeitsbezogene Unterweisung in der korrekten Benutzung der PSA – mindestens einmal jährlich
  • Benutzungspflicht in der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung festhalten
  • PSA in gebrauchsfähigem Zustand halten: regelmäßige Kontrolle, Reinigung, Ersatz bei Verschleiß
  • Ausgabe und Prüfung der PSA dokumentieren – Ausgabelisten mit Unterschrift des Beschäftigten aufbewahren

Die Unterweisung muss tätigkeitsbezogen und verständlich sein. Eine reine Unterschrift auf einem Formular ist kein ausreichender Nachweis – der Beschäftigte muss die Gefährdung und die Schutzwirkung seiner PSA verstehen, sonst trägt er sie nicht.

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Zurrketten – GK8 nach EN 12195-3, geprüft mit Prüfzeugnis
Zur Kategorie

Beim Spannen von Zurrketten entstehen erhebliche Kräfte. Die Kette steht unter Spannung – und wenn der Haken abrutscht oder eine Kette reißt, wird die gespeicherte Energie schlagartig freigesetzt. Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe sind für jeden, der Zurrketten bedient, Pflichtausrüstung ohne Ausnahme.


Checkliste: PSA-Kontrolle vor dem Einsatz von Hebe- und Zurrtechnik

Diese Checkliste eignet sich als tägliche Sichtprüfung und als Basis für die Unterweisung neuer Mitarbeiter:

  • Schutzhandschuhe EN 388 vorhanden und ohne Beschädigungen (keine Löcher, keine Risse, kein Durchschliff)?
  • Sicherheitsschuhe S3 (EN ISO 20345) getragen – Sohlenabnutzung und Stahlkappe intakt?
  • Schutzhelm EN 397 vorhanden – geprüft auf Risse, Verformungen; Herstellungsjahr noch gültig (< 5 Jahre)?
  • Warnweste bei Verladearbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich oder bei eingeschränkter Sicht vorhanden?
  • Bei Lärmpegel ≥ 85 dB: Gehörschutz EN 352 bereitgestellt und konsequent verwendet?
  • PSA für alle Personen im Gefahrenbereich – nicht nur für den Anschläger, auch für Einweiser und Helfer?
  • Beschädigte PSA sofort ausgesondert und ersetzt? Kein Einsatz mit nicht mehr schutzwirksamer Ausrüstung!
  • PSA-Ausgabe und Unterweisung schriftlich dokumentiert? (Datum, Inhalt, Unterschrift des Beschäftigten)
  • Bei Forstketten-Einsatz: Forstschutzstiefel EN ISO 17249, Forsthelm mit Gesichtsschutz und Warnschutzjacke vorhanden?

PSA bei Forstketten: Besonderheiten und erhöhte Anforderungen

Forstketten für Rücke- und Zieharbeiten unterliegen einer eigenen Gefährdungssituation. Im Wald gelten erhöhte Anforderungen, da Gelände, Witterung und Maschinenumfeld schwer kalkulierbar sind:

  • Forstschutzstiefel (EN ISO 17249) – Schnittschutz und Schutz vor Kettenreißern bei Rückearbeiten
  • Forsthelm mit Gesichtsschutz (EN 397 / EN 1731) – Schutz vor zurückschnappenden Ästen, reißenden Ketten und Schleuderobjekten
  • Schnittschutzhose / Schnittschutzjacke – Bei Arbeiten im Umfeld von Seilwinden oder Zugmaschinen
  • Warnschutzjacke – Sichtbarkeit für andere Maschinenführer, besonders bei schlechter Sicht im Unterholz
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Forstketten – GK8 nach EN 818-2, für Rücke- und Zieharbeiten
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Wichtig: Forstketten nach EN 818-2 sind für Zugkräfte ausgelegt – nicht für Hebebetrieb. Wer mit einer Rückkette zieht, muss mit ruckartigem Krafteinsatz und möglichen Lastspitzen rechnen. Enganliegende Kleidung, feste Schuhe und ein ausreichender Sicherheitsabstand zur Kette sind Pflicht.


Dokumentation: Was muss der Betrieb im PSA-Bereich nachweisen?

PSA-Pflichten sind nicht nur eine Frage der Sicherheit – sie sind auch eine Frage der Haftung. Im Schadensfall prüfen Versicherung und ggf. Gericht, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Folgende Nachweise sollten jederzeit vorliegen:

  • Gefährdungsbeurteilung mit expliziter Angabe zur erforderlichen PSA je Tätigkeit
  • Betriebsanweisung für die jeweilige Tätigkeit (Anschlagen, Zurren, Forstketten-Einsatz)
  • Unterweisungsnachweis (Datum, Inhalte, Unterschrift des Beschäftigten)
  • PSA-Ausgabeliste (Größe, Art, Ausgabedatum, Unterschrift)
  • Prüfnachweise für PSA mit Nutzungsdauer – insbesondere Helme haben ein Verfallsdatum
Praxishinweis: Helmhersteller empfehlen einen Austausch nach 3–5 Jahren, unabhängig vom äußerlichen Zustand. Das Herstellungsdatum ist meist innen auf dem Helm gestempelt. Viele Betriebe nutzen Helme weit über das empfohlene Datum hinaus – ein klassischer, vermeidbarer Risikofaktor, der im Schadensfall zur Mitschuld des Arbeitgebers führen kann.

Geprüfte Ketten für sichere Arbeitsabläufe – direkt konfigurieren
Jede Kette von HZ Heben-Zurren ist geprüft, normkonform dokumentiert und mit Prüfzeugnis geliefert – die Grundlage für rechtssichere Betriebsabläufe und korrekte PSA-Erfüllung.
Hinweis: Sichtprüfung vor jeder Nutzung; Beschädigte Mittel sofort aussondern.

Fazit

PSA beim Heben und Zurren ist kein bürokratisches Detail – sie ist der letzte Schutz zwischen dem Mitarbeiter und einem schweren Unfall. Wer Anschlagketten einhängt, Zurrketten spannt oder Forstketten am Forsttraktor befestigt, arbeitet mit erheblichen Kräften und Massen. Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe und Schutzhelm sind das absolute Minimum; die Gefährdungsbeurteilung regelt den Rest tätigkeitsbezogen.

Arbeitgeber haften nicht nur gegenüber dem Versicherer, sondern tragen auch moralisch Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten. PSA bereitzustellen, auf ihre Verwendung zu bestehen und die Unterweisung zu dokumentieren ist kein Aufwand – es ist die Basis jedes verantwortungsvollen Betriebs.

„Kein Hebe- oder Zurrmittel ist zu schwer für die richtige PSA – und keine Last ist wichtiger als die Person, die sie sichert."

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