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Regalprüfung im Lager: Pflichten, Schadensklassen und Checkliste

Regalprüfung im Lager: Pflichten, Schadensklassen und Praxis-Checkliste

Wer Lagerregale nicht regelmäßig prüft, riskiert Einsturz, Personenschäden und volle Haftung – was Betriebe wirklich wissen und umsetzen müssen.

Lagerregale gehören in Industrie, Logistik und Produktion zur Grundausstattung – und werden im Betriebsalltag häufig zur Selbstverständlichkeit. Stapler touchiert eine Traverse, Paletten werden zu schwerbeladenen Fächern gestapelt, ein verbogener Ständerfuß bleibt unbemerkt. Irgendwann hält das System einer Belastung nicht mehr stand.

Regalunfälle sind keine Seltenheit. Und fast immer zeigt sich im Nachhinein: Die Schäden waren vorhanden – nur hat niemand systematisch hingeschaut. Dieser Artikel zeigt, welche Pflichten gelten, wie die Schadensklassen aufgebaut sind und wie eine praxistaugliche Regalprüfung organisiert wird.


Rechtliche Grundlage: Was schreibt die DGUV vor?

Die zentrale Grundlage für die Regalprüfung in Lagerbetrieben ist die DGUV Information 208-043 (vormals BGI 5170), ergänzt durch die DIN EN 15635 (Stahllager-Ausrüstungen – Verwendung und Wartung von Lagereinrichtungen). Dazu kommen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Die DIN EN 15635 legt fest: Mindestens einmal jährlich muss eine Regalprüfung durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Zusätzlich sind regelmäßige Sichtprüfungen durch eigenes Personal (z. B. Schichtführer, Lagerist) vorgeschrieben. Wer das nicht nachweisen kann, steht im Schadensfall ohne rechtliche Absicherung da.

Merksatz: Eine jährliche Regalprüfung durch eine befähigte Person ist Pflicht – nicht Empfehlung. Die Dokumentation dieser Prüfung ist im Schadensfall der einzige Nachweis, dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Wer ist verantwortlich – und wer muss handeln?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber – das ist gesetzlich eindeutig. In der betrieblichen Praxis verteilt sie sich jedoch auf mehrere Ebenen:

  • Arbeitgeber / Betreiber: Trägt die Gesamtverantwortung. Muss sicherstellen, dass Regale regelmäßig geprüft werden, Mängel behoben werden und das Personal geschult ist.
  • Befähigte Person (RGA): Die jährliche Regalprüfung muss von einer nach DIN EN 15635 qualifizierten Person durchgeführt werden (Regal-Gutachter oder entsprechend geschulter Mitarbeitender).
  • Lagerist / Schichtführer: Verantwortlich für tägliche/wöchentliche Sichtprüfungen. Muss erkannte Schäden sofort melden und im Zweifel Bereiche sperren.
  • Staplerfahrer: Bei Kollision oder erkennbarem Schaden ist sofortiges Melden Pflicht – nicht erst am Ende der Schicht.

⚠ STOP – Keine Weiternutzung bei erkennbaren Schäden!
Ein beschädigtes Regal darf nicht weiter beladen werden. Der Bereich ist sofort zu sperren und deutlich zu kennzeichnen – auch wenn die Schicht weitergeht.


Die drei Schadensklassen nach DIN EN 15635

Die DIN EN 15635 definiert drei Schadensklassen (Green – Amber – Red), die für jeden Betrieb verbindlich sind. Sie geben klare Handlungsanweisungen – nicht Interpretationsspielraum.

Schadensklasse Bezeichnung Beschreibung Maßnahme
● Grün Leichte Schäden Kleinere Verformungen, oberflächliche Lackschäden ohne strukturelle Beeinträchtigung Überwachen, bei nächster geplanter Wartung beheben
● Gelb Mittlere Schäden Deutliche Verformung an Ständer, Traverse oder Fußplatte; mögliche Beeinträchtigung der Tragfähigkeit Belastung reduzieren, kurzfristig reparieren oder austauschen
● Rot Schwere Schäden Starke Verformung, Risse, fehlendes Sicherungselement, Abriss oder Kollisionsschaden mit Strukturversagen Sofortiger Betriebsstopp – Bereich sperren, keine weitere Nutzung
■ Sonderfall Fehlende Kennzeichnung Tragfähigkeitsangaben fehlen oder sind unleserlich – Beurteilung nicht möglich Nicht weiter nutzen bis zur Klärung der zulässigen Last

Typische Praxisfehler – und warum sie gefährlich werden

In der betrieblichen Praxis wiederholen sich bestimmte Fehler immer wieder. Sie entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Routine, Zeitdruck und fehlenden Prozessen:

  • Kollisionsschäden werden nicht gemeldet: Der Staplerfahrer touchiert beim Manövrieren eine Traverse. Niemand meldet es. Der Schaden bleibt unentdeckt – bis ein Regal unter Volllast nachgibt.
  • Maximallast wird ignoriert: Das Regalsystem hat eine ausgewiesene Fachlast von 800 kg. In der Praxis landen schwere Paletten „schätzungsweise passen" im Regal – ohne tatsächliche Kontrolle.
  • Sicherungsstifte fehlen: Traversensicherungen fallen heraus und werden nicht ersetzt. Ohne Sicherung kann eine Traverse bei seitlicher Krafteinwirkung aushaken.
  • Bodenbefestigung fehlt oder ist beschädigt: Regalständer ohne ordnungsgemäße Verankerung kippen bei exzentrischer Belastung oder im Kollisionsfall deutlich leichter.
  • Sichtprüfung wird nicht dokumentiert: Ohne schriftlichen Nachweis gilt die Prüfung im Ernstfall als nicht durchgeführt.
  • Instandsetzung mit Fremdteilen: Beschädigte Bauteile werden durch nicht kompatible Ersatzteile anderer Hersteller ersetzt – das hebt die Systemzulassung auf.
Aus der Praxis: Ein mittelständisches Lager ließ nach einer Staplerkollosion die Traverse provisorisch mit einem Metallband fixieren. Sechs Monate später brach das Regal unter Last zusammen – drei Paletten stürzten. Zum Glück war kein Mitarbeiter in der Nähe. Die Ursache: Der Schaden war dokumentiert, die Reparatur jedoch nie fachgerecht durchgeführt worden.

Wie eine Regalprüfung organisiert wird

Eine rechtssichere Regalprüfung besteht aus drei Ebenen – jede mit eigenem Turnus und eigenem Verantwortlichen:

  • Tägliche/wöchentliche Sichtprüfung: Durch das Lagerpersonal. Offensichtliche Schäden, fehlende Sicherungselemente, verrutschte Paletten. Ergebnis kurz schriftlich festhalten (Datum, Befund, Unterschrift).
  • Jährliche Regalprüfung: Durch eine befähigte Person (intern oder extern). Systematische Prüfung aller Bauteile nach DIN EN 15635. Vollständiges Prüfprotokoll mit Schadensklassen-Zuordnung.
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen: Nach Kollision, Überlastung, Feuer, Hochwasser oder baulichen Veränderungen ist eine anlassbezogene Prüfung Pflicht – unabhängig vom regulären Turnus.

Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Empfohlen wird eine mindestens fünfjährige Aufbewahrung, um im Schadensfall lückenlose Nachweise vorlegen zu können.


Praxis-Checkliste: Regalprüfung im Lager

Diese Checkliste dient als Orientierung für die regelmäßige Sichtprüfung durch das Lagerpersonal:

  • Sind alle Regalständer senkrecht und frei von sichtbaren Verbiegungen oder Stauchungen?
  • Sind alle Traversen eingehängt und durch Sicherungsstifte/-clips gesichert?
  • Sind Bodenbefestigungen (Fußplatten, Dübel) vollständig und unbeschädigt?
  • Sind die zulässigen Fach- und Feldlasten gut sichtbar am Regal angebracht?
  • Gibt es Kollisionsschäden an Ständern oder Traversen (Beulen, Knicke, Risse)?
  • Sind Palettenauflager (Gitterböden, Holzböden) vollständig und nicht überlastet?
  • Sind Paletten korrekt positioniert und nicht über den Fachrahmen hinausragend?
  • Sind Regalschutzpoller an gefährdeten Ständern (Eck- und Fahrwegbereiche) vorhanden und unbeschädigt?
  • Wurde das Ergebnis dieser Prüfung schriftlich festgehalten (Datum, Prüfer, Befund)?

Instandsetzung: Was erlaubt ist – und was nicht

Eine beschädigte Komponente darf ausgetauscht werden – aber nur unter bestimmten Bedingungen. In der Praxis entstehen hier häufig Fehler mit ernsthaften Konsequenzen:

  • Nur Originalteile verwenden: Ersatzteile müssen vom selben Hersteller und für das jeweilige Regalsystem freigegeben sein. Mischsysteme heben die Systemzulassung auf.
  • Keine Eigenreparatur an tragenden Teilen: Schweißen, Richten oder Biegen an Ständern und Traversen ist unzulässig. Das Bauteil muss ersetzt werden.
  • Reparatur dokumentieren: Wer was wann ausgetauscht hat – und welches Bauteil verwendet wurde – muss schriftlich festgehalten werden.
  • Nach der Reparatur: Freigabe durch befähigte Person: Vor Wiederinbetriebnahme eines gesperrten Bereichs muss die Freigabe durch die zuständige Prüfperson erfolgen.
Wichtig: Ein „optisch wieder gerades" Bauteil ist kein Nachweis für wiederhergestellte Tragfähigkeit. Wer verbogene Ständer richtet und weiternutzt, handelt gegen die Normanforderungen – unabhängig davon, wie es aussieht.

Kennzeichnung und Tragfähigkeitsangaben: Pflicht, keine Kür

Jedes Paletten- und Fachbodenregal muss mit einem Belastungsschild ausgestattet sein. Dieses muss enthalten:

  • Zulässige Fachlast (Last pro Regalfach, in kg)
  • Zulässige Feldlast (Gesamtlast pro Regalfeld, in kg)
  • Zulässige Gesamtlast (falls angegeben)
  • Herstellerangaben und ggf. Baujahr

Fehlt das Schild oder ist es unleserlich, darf das Regal nicht bestückt werden – bis entweder der Hersteller die Tragfähigkeitsdaten bestätigt oder ein Sachverständiger die zulässige Belastung neu berechnet und dokumentiert.


Normen und Vorschriften im Überblick

Regelwerk Inhalt / Anwendung Verbindlichkeit
DIN EN 15635 Verwendung und Wartung von Lagereinrichtungen aus Stahl; jährliche Prüfpflicht Verbindlich für alle Lagerbetriebe
DGUV Information 208-043 Lagereinrichtungen und -geräte – Schadensklassen, Instandsetzung, Prüfung Technische Handlungsempfehlung mit hohem Verbindlichkeitsgrad
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung – Prüfpflichten für Arbeitsmittel; schließt Regale ein Gesetz
ArbSchG § 3 / § 4 Grundpflicht des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung und sicheren Arbeitsplatzgestaltung Gesetz
DIN EN 15512 Statische Stahlregalsysteme – Bemessung und Konstruktion (für Hersteller und Planer relevant) Norm (Planung/Bau)

Fazit: Regalprüfung ist Chefsache

Lagerregale sind keine passive Infrastruktur – sie sind sicherheitsrelevante Arbeitsmittel, die regelmäßig geprüft, dokumentiert und bei Bedarf sofort gesperrt werden müssen. Wer das konsequent umsetzt, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern auch sich selbst: rechtlich, betrieblich und finanziell.

Die drei Schadensklassen nach DIN EN 15635 bieten dabei eine klare Orientierung – ohne Grauzone. Grün beobachten, Gelb schnell beheben, Rot sofort sperren. Einfacher lässt sich sicherer Lagerbetrieb kaum zusammenfassen.

„Das Regal, das noch nie zusammengebrochen ist, war noch nie unter voller Last – und noch nie mit einem beschädigten Ständer. Wer das ändern lässt, ohne hinzuschauen, verlässt sich auf Glück. Regelmäßige Prüfung ist kein Aufwand – sie ist die Mindestanforderung an verantwortungsvolle Betriebsführung."

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