• Günstiger Versand ab 4,50 Euro deutschlandweit. 30 Tage Rückgaberecht. Ab 600,-Euro Bestellwert erfolgt Versand kostenlos
Günstiger Versand ab 4,50 Euro deutschlandweit. 30 Tage Rückgaberecht. Ab 600,-Euro Bestellwert erfolgt Versand kostenlos.

Zurrketten Vorschriften LKW – was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Warum Zurrketten-Vorschriften für LKW-Fahrer und Unternehmer entscheidend sind

Ein nicht gesichertes Ladungsteil, das sich bei einer Gefahrenbremsung löst, kann tödlich enden. Die Statistiken des Bundesamts für Güterverkehr zeigen es Jahr für Jahr: mangelhafte Ladungssicherung ist eine der häufigsten Unfallursachen im gewerblichen Transport. Wer als LKW-Fahrer oder Unternehmer die geltenden Zurrketten-Vorschriften nicht kennt und einhält, riskiert nicht nur das Leben anderer, sondern auch empfindliche Bußgelder, den Entzug der Fahrerlaubnis und zivilrechtliche Haftungsansprüche.

Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche gesetzlichen Anforderungen für Zurrketten gelten, welche Norm EN 12195-3 konkret vorschreibt, wer prüfen muss und welche Fehler in der täglichen Praxis besonders teuer werden.


Gesetzliche Grundlage: §22 StVO, VDI 2700 und EN 12195-3

Die Pflicht zur sicheren Ladungssicherung ist in Deutschland auf mehreren Ebenen geregelt.

§22 StVO – die straßenverkehrsrechtliche Grundlage

Paragraph 22 der Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtet jeden Fahrzeugführer, die Ladung so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung, Ausweichmanövern oder auf schlechten Wegen weder verrutscht, umfällt noch herunterfällt. Die Verantwortung liegt dabei gemeinsam beim Fahrer, beim Verlader und beim Halter des Fahrzeugs. Alle drei können bei einem Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden.

VDI 2700 – anerkannte Regeln der Technik

Die VDI-Richtlinie 2700 gilt in der Rechtspraxis als anerkannte Regel der Technik für die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Sie definiert Berechnungsmethoden für Sicherungskräfte, Reibwerte und Zurrmittelanforderungen. Wer nach VDI 2700 arbeitet, gilt als konform mit den gesetzlichen Mindestanforderungen.

EN 12195-3 – die europäische Produktnorm für Zurrketten

Die Norm EN 12195-3 regelt spezifisch die Anforderungen an Zurrketten als Ladungssicherungsmittel. Sie legt fest, welche Materialeigenschaften, Prüfverfahren und Kennzeichnungen Zurrketten erfüllen müssen, um für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen zu sein. Eine Zurrkette ohne normgerechte Kennzeichnung darf rechtlich nicht für die gewerbliche Ladungssicherung eingesetzt werden.


Anforderungen an die Zurrkette: EN 12195-3, LC-Werte und Mindestanforderungen

Nicht jede Kette, die an einem LKW hängt, ist eine normgerechte Zurrkette. EN 12195-3 stellt klare Mindestanforderungen an Produkt und Kennzeichnung.

Lashing Capacity (LC) – der zentrale Kennwert

Jede normgerechte Zurrkette trägt einen LC-Wert (Lashing Capacity) in Dekanewton (daN). Er gibt die zulässige Zugkraft im Zurrmittel an – also jene Kraft, mit der die Kette die Ladung niederhalten darf. Der LC-Wert ist die entscheidende Rechengröße bei der Berechnung nach VDI 2700, um festzustellen, wie viele Zurrketten und in welcher Anordnung eine bestimmte Ladung erfordert.

Gängige LC-Werte für GK8-Zurrketten:

Kettenmaß Gütegrad LC (daN) Bruchlast (daN)
6 mm GK8 2.000 7.100
8 mm GK8 3.150 11.200
10 mm GK8 5.000 17.500
13 mm GK8 8.000 28.200

Pflichtangaben auf dem Laschen-Etikett

Eine normgerechte Zurrkette nach EN 12195-3 muss auf dem Etikett oder anhängendem Prüfzeugnis mindestens folgende Angaben tragen:

  • Hersteller oder Lieferant
  • Normbezeichnung EN 12195-3
  • LC-Wert in daN
  • MSF (Maximum Standard Force) – Maximal zulässige Vorspannkraft
  • Kettendurchmesser und Gütegrad
  • Länge und Anzahl der Stränge
  • Seriennummer (für Rückverfolgung und Prüfzeugnis)

Zurrketten ohne vollständige Kennzeichnung gelten als nicht normgerecht – auch wenn sie technisch funktionieren.


Prüfpflichten: Wer muss prüfen, wie oft und was dokumentiert werden muss

Anders als Anschlagketten, die nach DGUV Vorschrift 52 einer jährlichen Prüfung durch eine befähigte Person bedürfen, unterliegen Zurrketten einer anlassbezogenen Prüfpflicht. Das bedeutet: Eine starre Frist gibt es nicht, aber die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle bleibt.

Tägliche Sichtprüfung vor jedem Einsatz

Vor jeder Fahrt muss der Fahrer die eingesetzten Zurrketten auf sichtbare Schäden prüfen. Zu den Ausschlusskriterien nach EN 12195-3 gehören:

  • Verformte, gestreckte oder gerissene Kettenglieder
  • Beschädigte oder schwergängige Spannelemente
  • Fehlendes oder unleserliches Kennzeichnungsetikett
  • Korrosion, die die Materialstruktur beeinträchtigt
  • Verformte Haken oder Endverbindungen

Eine beschädigte Zurrkette ist sofort aus dem Verkehr zu ziehen und darf nicht weiterverwendet werden – auch nicht für leichtere Lasten.

Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person

Unternehmen im gewerblichen Transport sollten Zurrketten mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person nach DGUV Grundsatz 309-007 prüfen lassen, auch wenn keine gesetzliche Jahrpflicht wie bei Anschlagketten besteht. Die Empfehlung ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Betreiberpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Dokumentation: Was aufzuzeichnen ist

Für jede Zurrkette im Fuhrpark empfiehlt sich ein Prüfbuch oder eine digitale Aufzeichnung mit folgenden Angaben:

  • Seriennummer der Zurrkette
  • Datum der Erstinbetriebnahme
  • Datum und Ergebnis jeder Prüfung
  • Name der prüfenden Person
  • Beschädigungen und durchgeführte Maßnahmen
  • Datum der Außerbetriebnahme

Diese Dokumentation ist bei einem Unfall oder einer Kontrolle der wichtigste Beleg dafür, dass Sie als Unternehmer Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Hinweis: Das Prüfzeugnis, das HZ Heben-Zurren bei jeder Zurrkette mitliefert, enthält Seriennummer, LC-Wert und Herstellerdaten – und bildet damit die Grundlage für Ihre Prüfdokumentation.


Häufige Fehler und Bußgelder: konkrete Beispiele und Haftungsfragen

Die Praxis zeigt: Die meisten Verstöße bei Ladungssicherungskontrollen entstehen nicht durch mutwillige Nachlässigkeit, sondern durch fehlendes Wissen über konkrete Anforderungen. Kontrolleure des BAG (Bundesamt für Güterverkehr) sowie Polizei prüfen bei Fahrzeugkontrollen standardmäßig auch die Ladungssicherung.

Typische Fehler in der Praxis

  • Falsche LC-Auswahl: Zurrkette mit zu geringem LC-Wert für die tatsächliche Ladungsmasse eingesetzt
  • Fehlende Kennzeichnung: Etikett fehlt oder ist unleserlich – Zurrkette gilt als nicht identifizierbar
  • Falscher Zurrmodus: Diagonalzurrung statt Niederzurrung oder umgekehrt, ohne Berücksichtigung der Normvorgaben
  • Überdehnung des Spannelements: Ratsche oder Spindel vollständig eingesponnen – keine Reservelänge mehr vorhanden
  • Kein Prüfzeugnis vorhanden: Beim Kauf ohne Prüfzeugnis erworben – kein Nachweis der Normkonformität möglich
  • Sicherungspunkte überlastet: LC-Wert der Anschlagpunkte am Fahrzeug nicht mit der Kettenlast abgeglichen

Bußgelder nach Bußgeldkatalog

Verstoß Fahrer Halter/Unternehmen
Ladung mangelhaft gesichert 60 € + 1 Punkt bis 150 €
Ladung gefährdet andere Verkehrsteilnehmer 80–100 € + 1 Punkt bis 300 €
Ladung fällt vom Fahrzeug ab 120 € + Punkte bis 1.000 €
Unfall durch unzureichende Sicherung Straf- und Zivilrecht Straf- und Zivilrecht

Kommt es zu einem Unfall infolge mangelhafter Ladungssicherung, prüfen Staatsanwaltschaft und Versicherungen, ob Zurrmittel normgerecht waren und ob eine ordnungsgemäße Dokumentation vorlag. Fehlt beides, ist die Haftung des Unternehmers fast immer gegeben – auch wenn der Fahrer die Sicherung durchgeführt hat.


Checkliste: Zurrketten-Compliance auf einen Blick

Verwenden Sie diese Checkliste vor jeder Fahrt und als Grundlage für Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Prüfpunkt Erfüllt?
Zurrkette trägt sichtbare Kennzeichnung nach EN 12195-3
LC-Wert der Zurrkette reicht für die vorhandene Ladungsmasse aus
Prüfzeugnis für jede verwendete Zurrkette vorhanden
Sichtprüfung auf Verformung, Risse und Korrosion durchgeführt
Spannelemente (Ratsche/Spindel) funktionsfähig und nicht vollständig eingesponnen
Zurrmethode (Niederzurrung/Diagonalzurrung) entspricht VDI 2700
Anschlagpunkte am Fahrzeug für die eingeleitete Kraft ausgelegt
Kanten der Ladung geschützt (keine scharfen Kanten an Zurrkette)
Prüfbuch / Dokumentation für alle Zurrketten aktuell
Beschädigte Zurrketten wurden ausgesondert und nicht wiederverwendet

Normgerechte Zurrketten direkt bestellen

HZ Heben-Zurren liefert GK8-Zurrketten nach EN 12195-3 mit Prüfzeugnis – direkt vom Hersteller, in 1 bis 3 Werktagen ab Hamburg. Jede Zurrkette ist vollständig gekennzeichnet und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für den gewerblichen Einsatz.

HZ Heben-Zurren GmbH — Überseeallee 1, 20457 Hamburg

Tel.: +49 (0) 15236309028  |  E-Mail: info@heben-zurren.de  |  Kontaktformular

Vorherige Seite
Zurück zu HZ Heben-Zurren Blog

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.