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Gefährdungsbeurteilung Anschlagmittel & Zurrmittel – Schritt-für-Schritt-Leitfaden

 

Gefährdungsbeurteilung für Anschlagmittel und Zurrmittel

Gesetzliche Pflichten, 5-Schritte-Vorgehen und Checkliste nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV – praxisnah für Industrie, Logistik und Werkstatt

Jeder Betrieb, der Anschlagmittel, Zurrmittel oder andere Lastaufnahmemittel einsetzt, ist gesetzlich zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet – und das schriftlich. In der Praxis fehlt dieses Dokument in vielen Unternehmen oder ist seit Jahren nicht mehr aktualisiert. Beim nächsten Unfall oder der nächsten Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft wird genau danach gefragt. Dieser Leitfaden zeigt, wie eine praxistaugliche Gefährdungsbeurteilung für Anschlagketten, Zurrketten und Anschlagpunkte erstellt, dokumentiert und aktuell gehalten wird.


Was ist eine Gefährdungsbeurteilung – und warum ist sie Pflicht?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Steuerungsinstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist in §5 ArbSchG und §3 BetrSichV verbindlich vorgeschrieben. Unternehmer müssen systematisch ermitteln, welche Gefährdungen von Arbeitsmitteln ausgehen – und das gilt ausdrücklich für Anschlagketten, Zurrketten, Kettengehänge, Anschlagpunkte und alle weiteren Lastaufnahmemittel im Betrieb.

Wichtig: Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt. Sie muss aktualisiert werden, sobald neue Arbeitsmittel beschafft werden, sich Arbeitsprozesse ändern oder ein Unfall bzw. Beinaheunfall stattgefunden hat.

Merksatz: Keine Gefährdungsbeurteilung bedeutet: kein Nachweis, keine Schutzmaßnahmen, volle Unternehmerhaftung. Die Berufsgenossenschaft prüft nach einem Unfall als erstes, ob eine aktuelle schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorliegt.

Die 5 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Der gesetzlich vorgeschriebene Prozess folgt einem klar strukturierten Ablauf. Diese fünf Schritte gelten verbindlich – auch für den Einsatz von Anschlagmitteln und Zurrmitteln:

Schritt Aufgabe Praxishinweis
1. Gefährdungen ermitteln Alle Arbeitsprozesse mit Anschlag- und Zurrmitteln systematisch analysieren Mitarbeiter einbeziehen – sie kennen die tatsächliche Situation am besten
2. Gefährdungen beurteilen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß jeder Gefährdung bewerten Risikomatrix nutzen; Schrägzug und Überlastsituationen separat betrachten
3. Maßnahmen festlegen STOP-Prinzip anwenden: Substitution > Technik > Organisation > PSA Geprüfte Anschlagpunkte und normkonforme Ketten reduzieren Risiken technisch
4. Maßnahmen umsetzen Verantwortliche benennen, Termine festlegen, Umsetzung kontrollieren Mitarbeiterunterweisung mit Unterschriftenliste dokumentieren
5. Dokumentieren & aktualisieren Gefährdungsbeurteilung schriftlich anlegen, aufbewahren und aktuell halten Ab 10 Mitarbeitenden: schriftliche Dokumentation nach §6 ArbSchG Pflicht

Typische Gefährdungen beim Einsatz von Anschlagmitteln

Die folgenden Gefährdungsquellen müssen in der Beurteilung erfasst und bewertet werden:

  • Überlastung durch Schrägzug: Die tatsächliche Tragfähigkeit einer Anschlagkette sinkt mit zunehmendem Strangwinkel erheblich – wird dieser nicht beachtet, droht Bruch der Kette oder des Lasthakens.
  • Mechanische Schäden: Kerben, Verformungen oder Risse an Kettenstufen, Haken oder Verbindungsgliedern, die bei der Sichtprüfung übersehen wurden.
  • Unleserliche oder fehlende Kennzeichnung: WLL und Prüfjahr am Anschlagmittel nicht mehr erkennbar – Mittel darf nicht mehr eingesetzt werden.
  • Unsachgemäßes Anschlagen: Kette über scharfe Kanten ohne Kantenschutz geführt; Lasthaken seitlich belastet statt axial.
  • Versäumte Jahresprüfung: Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 52 wurde nicht terminiert oder nicht nachgewiesen.
  • Fehlende Unterweisung: Mitarbeiter schlagen Lasten an, ohne Tragfähigkeiten korrekt berechnen zu können.
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Kettengehänge & Anschlagketten GK8 – nach EN 818-4, mit Prüfzeugnis
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Gefährdungen bei Zurrmitteln und Ladungssicherung

Bei Zurrketten und Zurrmitteln im Transportbereich treten spezifische Gefährdungslagen auf, die in einer eigenen Beurteilung erfasst werden müssen:

  • Falsche Zurrmethode: Direktzurrung wird anstelle von Niederzurrung eingesetzt – die zulässigen Kräfte unterscheiden sich erheblich, Fehleinschätzung führt zu Über- oder Unterschreitung der notwendigen Sicherungskraft.
  • Überschreitung der STF: Vorspannkraft zu hoch; Ratschen oder Kettenspanner werden weit über den zulässigen Wert hinaus angezogen.
  • Korrosion und Verschleiß: Kettenoberfläche mit angegriffenem Schutz, Verformungen an Verbindungsgliedern oder defekte Spannelemente.
  • Fehlende Kantenschutzmaßnahmen: Zurrmittel wird ohne Schutzeinlage oder Kantenschutzwinkel über scharfe Ladungskanten geführt.
  • Unvollständige Dokumentation: Zurrmittel ohne erkennbares Prüfjahr, WLL oder fehlende Kennzeichnung im Fahrzeug mitgeführt.

⚠ STOP – Nicht geprüfte Zurr- und Anschlagmittel sofort aussondern!

Kein Arbeitsmittel ohne leserliche Kennzeichnung und gültigen Prüfnachweis einsetzen. Die Nutzung nicht geprüfter Mittel ist ein Verstoß nach §14 BetrSichV und führt bei einem Unfall zur persönlichen Haftung des Unternehmers – auch wenn das Mittel äußerlich intakt aussieht.

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Zurrketten – 1-teilig und 2-teilig nach EN 12195-3, geprüft mit Prüfzeugnis
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Checkliste: Gefährdungsbeurteilung Anschlagmittel & Zurrmittel

Diese Checkliste dient als Grundlage für die Erstellung oder Aktualisierung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung:

  • Alle eingesetzten Anschlag- und Zurrmittel vollständig erfasst und typengenau dokumentiert (Hersteller, Typ, WLL, Prüfjahr)
  • Tragfähigkeiten (WLL) und Zurrkräfte (STF / LC) für alle Einsatzszenarien inkl. Schrägzugeinfluss ermittelt
  • Mögliche Gefährdungen identifiziert und bewertet: Überlastung, Schrägzug, scharfe Kanten, Verschleiß, Korrosion, Bedienungsfehler
  • Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip festgelegt und umgesetzt: z. B. Kantenschutz, geprüfte Hilfsmittel, Sichtprüfungsroutine
  • Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 52 (Anschlagmittel jährlich durch befähigte Person) terminiert und nachgewiesen
  • Mitarbeiterunterweisung durchgeführt und dokumentiert (Datum, Inhalt, Teilnehmerliste mit Unterschriften)
  • Verantwortlichkeiten klar benannt: befähigte Person für Prüfung, Vorgesetzte für tägliche Sichtprüfung und Aussonderung
  • Betriebsanweisung für den Umgang mit Anschlag- und Zurrmitteln erstellt, ausgehängt und für alle zugänglich
  • Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert, datiert, unterschrieben und bei Änderungen aktualisiert

Typische Praxisfehler – und wie man sie vermeidet

Diese Fehler treten bei Betriebskontrollen und nach Unfällen immer wieder auf:

Fehler Folge Lösung
Gefährdungsbeurteilung nur im Büro erstellt, nicht vor Ort am Arbeitsplatz analysiert Praxisrelevante Gefährdungen bleiben unentdeckt Vor-Ort-Begehung mit ausführenden Mitarbeitern durchführen
Maßnahmen werden schriftlich festgelegt, aber nie umgesetzt oder auf Wirksamkeit geprüft Papierarbeit ohne tatsächliche Schutzwirkung Wirksamkeitskontrolle mit Termin und Verantwortlichem einplanen
Neue Anschlagmittel oder Maschinen beschafft, ohne die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren Beurteilung veraltet und rechtlich nicht mehr gültig Änderungsmanagement einführen: neue Mittel = sofortige Aktualisierung
Schrägzugfaktor bei Anschlagketten nicht in die Tragfähigkeit einberechnet Überlastung durch falsche WLL-Annahme, erhöhtes Bruchrisiko Tragfähigkeitstabelle je Strangwinkel in Unterweisung aufnehmen
Mitarbeiterunterweisung mündlich, ohne schriftlichen Nachweis Schulung kann bei Unfall nicht belegt werden Unterschriftenliste mit Datum, Inhalt und Teilnehmern anlegen

Dokumentation: Was muss aufbewahrt werden?

Für Betriebe ab 10 Mitarbeitenden ist die schriftliche Dokumentation nach §6 ArbSchG Pflicht. Für alle anderen Betriebe ist sie dringend empfohlen – als Nachweis bei Kontrollen und im Schadens- oder Haftungsfall. Folgende Unterlagen gehören zur vollständigen Dokumentation:

  • Gefährdungsbeurteilung mit Datum der Erstellung und letzten Aktualisierung sowie Unterschrift des Verantwortlichen
  • Prüfprotokolle aller Anschlag- und Zurrmittel (Prüfdatum, befähigte Person, Ergebnis, Aussonderungsvermerke)
  • Betriebsanweisung für den Einsatz der Lastaufnahmemittel
  • Unterweisungsnachweise mit Teilnehmerliste, Datum und Schulungsinhalt
  • Inventarliste aller Anschlag- und Zurrmittel mit WLL, Prüfjahr und Standort
  • Meldungen und Ursachenanalysen von Beinaheunfällen und Schadensereignissen
Praxistipp: Eine einfache Excel-Liste aller Anschlag- und Zurrmittel mit Prüfdatum, WLL und Standort erfüllt gleichzeitig die Funktion eines Inventarverzeichnisses und eines Prüfnachweises. Ab 20 Mitteln empfiehlt sich eine Prüfkarte pro Mittel mit abfotografiertem Prüfzeugnis – direkt im ERP oder als PDF-Ablage.

Geprüfte Mittel als Grundlage jeder Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur so belastbar wie die eingesetzten Arbeitsmittel selbst. Anschlagketten nach EN 818-4, Zurrketten nach EN 12195-3 und Anschlagpunkte nach EN 1677-1 mit eindeutigem Prüfzeugnis bilden die Basis, auf der eine rechtssichere Beurteilung aufgebaut werden kann. Jedes Mittel von HZ Heben-Zurren wird mit Prüfzeugnis geliefert – für eine lückenlose Dokumentation ohne Nacharbeit.

Anschlagketten & Zurrmittel – direkt konfigurieren
Geprüfte Anschlag- und Zurrmittel mit Prüfzeugnis: die richtige Grundlage für jede Gefährdungsbeurteilung im Betrieb – lieferbar in 1–3 Werktagen.
Hinweis: Sichtprüfung vor jeder Nutzung; Beschädigte Mittel sofort aussondern.

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung für Anschlagmittel und Zurrmittel ist kein bürokratisches Pflichtprogramm, sondern ein echtes Schutzinstrument. Betriebe, die sie sorgfältig erstellen und aktuell halten, kennen ihre Risiken, handeln rechtssicher und schützen ihre Mitarbeiter wirksam. Der Aufwand ist überschaubar – besonders wenn normkonforme, geprüfte Arbeitsmittel mit vollständiger Dokumentation eingesetzt werden. Wer heute investiert, spart im Ernstfall Haftung, Ausfall und Ärger.

„Wer die Gefährdungsbeurteilung als lästige Pflicht sieht, hat ihren Wert noch nicht erlebt. Wer sie ernst nimmt, verhindert Unfälle – und ist auf der sicheren Seite, wenn die Berufsgenossenschaft zur Kontrolle kommt."

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