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Betriebsanweisung für Anschlagmittel & Zurrmittel: Pflichtinhalte, Muster und Praxis

 

Betriebsanweisung für Anschlagmittel und Zurrmittel

Rechtspflicht, Pflichtinhalte und typische Praxisfehler – der Leitfaden für Industrie, Logistik und Handwerk

Jede Anschlagkette, jede Zurrkette und jedes Kettengehänge im Betrieb muss mit einer schriftlichen Betriebsanweisung gesichert sein – das ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Trotzdem fehlt in vielen Unternehmen genau dieses Dokument: Es gibt Geräte, es gibt Mitarbeiter – aber keine verbindliche schriftliche Anleitung, wie das Arbeitsmittel sicher benutzt wird. Das hat Konsequenzen: Bei einem Unfall haftet der Arbeitgeber, und die Berufsgenossenschaft prüft als erstes, ob die Betriebsanweisung vorhanden und aktuell war.

Dieser Leitfaden erklärt, was eine Betriebsanweisung für Anschlagmittel und Zurrmittel beinhalten muss, wer sie erstellt, wann sie aktualisiert wird – und welche Fehler in der Praxis am häufigsten vorkommen.


1. Rechtliche Grundlage: Warum die Betriebsanweisung Pflicht ist

Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen, die zusammen ein geschlossenes System der Arbeitssicherheit bilden:

  • § 12 Abs. 1 BetrSichV: Arbeitsmittel dürfen nur nach einer angemessenen Unterweisung und auf Grundlage schriftlicher Betriebsanweisungen benutzt werden – soweit dies für die Sicherheit erforderlich ist. Bei Anschlag- und Zurrmitteln ist das grundsätzlich der Fall.
  • DGUV Vorschrift 52/54: Krane und zugehörige Lastaufnahmemittel, darunter Anschlagketten und Kettengehänge, müssen durch unterwiesenes Personal bedient werden. Die Betriebsanweisung ist Grundlage der Unterweisung.
  • DGUV Regel 109-017: Konkretisiert die Anforderungen an Betriebsanweisungen für Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel im Betrieb.
  • § 14 ArbSchG: Allgemeine Arbeitgeberpflicht, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen – und zu dokumentieren.
Merksatz: Eine fehlende oder veraltete Betriebsanweisung ist kein Kavaliersdelikt. Bei einem Unfall mit Personenschaden prüft die Berufsgenossenschaft als erstes: Gab es eine Betriebsanweisung? War sie aktuell? Wurde danach unterwiesen?

2. Pflichtinhalte einer Betriebsanweisung für Anschlagmittel

Eine Betriebsanweisung ist kein beliebiges Dokument. Die DGUV legt fest, welche Inhalte zwingend vorhanden sein müssen. Das gilt für Anschlagketten ebenso wie für Zurrketten, Kettengehänge oder Ringschrauben.

Abschnitt Pflichtinhalt Beispiel (Anschlagkette GK8)
Anwendungsbereich Für welches Arbeitsmittel gilt die BA? 1-Strang Anschlagkette GK8, 8 mm, EN 818-4, WLL 2.000 kg
Bestimmungsgemäße Verwendung Wofür darf das Mittel eingesetzt werden? Nur zum Heben, nicht zum Ziehen oder Zurrern; keine scharfen Kanten ohne Kantenschutz
Gefahren Welche Risiken bestehen? Überladung, Schrägzug, Stoßbelastung, Verschleiß, verdeckte Korrosion
PSA Welche Schutzausrüstung ist zu tragen? Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzhelm bei Überkopfarbeiten
Verhalten vor der Benutzung Sichtprüfung, Tragfähigkeit kontrollieren Plakette und WLL-Kennzeichnung prüfen; Sichtprüfung auf Verformung, Risse, Korrosion
Verhalten während der Benutzung Handlungsanweisungen für den Betrieb Lastgewicht ermitteln, Anschlagwinkel beachten, Kette nicht drehen oder verknoten
Verhalten bei Störungen/Schäden Was tun bei Defekt oder Auffälligkeit? Sofort außer Betrieb nehmen, Vorgesetzten informieren, nicht weiter verwenden
Lagerung und Aufbewahrung Korrekte Lagerung Trocken, gehängt oder in Kiste, nicht auf dem Boden, Schutz vor Chemikalien
Verhalten nach der Benutzung Reinigung, Rückgabe, Meldepflicht Reinigen, auf Schäden prüfen, ordnungsgemäß lagern oder zur Prüfung melden
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Anschlagketten – Kettengehänge & Anschlagketten GK8 nach EN 818-4
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3. Besonderheiten für Zurrketten und Zurrmittel

Für Zurrketten gelten gegenüber Anschlagmitteln wichtige Unterschiede, die in der Betriebsanweisung explizit aufgeführt sein müssen. Die häufigste Verwechslung in der Praxis: Zurrketten werden zum Heben verwendet – was grundsätzlich verboten ist, sofern sie nicht explizit dafür geprüft und gekennzeichnet sind.

Eine Betriebsanweisung für Zurrketten nach EN 12195-3 muss daher zwingend enthalten:

  • Einsatzzweck klar benennen: Ausschließlich zur Ladungssicherung beim Transport, nicht zum Heben
  • Lashing Capacity (LC): Maximale Zurrkraft des Kettenstrangs, z.B. 4.000 daN bei 8-mm-Kette GK8
  • Vorspannkraft (STF): Zulässige Vorspannkraft des Spannelements, z.B. 1.000 daN
  • Zurrwinkel: Einfluss des Winkels auf die effektive Sicherungskraft bei Schrägzurrung erläutern
  • Sperreinrichtungen prüfen: Zustand der Ratsche oder Spannklaue vor jeder Verwendung kontrollieren
  • Aussonderungskriterien: Klare Angabe, wann eine Kette sofort aus dem Verkehr gezogen werden muss (Risse, Verformung, fehlende Kennzeichnung)
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Zurrketten – 1-teilig und 2-teilig nach EN 12195-3
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4. Anschlagpunkte und Ringschrauben: Oft vergessen, immer Pflicht

Anschlagpunkte und Ringschrauben sind feste Bestandteile vieler Hebebühnen, Maschinen und Vorrichtungen – und trotzdem fehlt für sie in vielen Betrieben eine eigenständige Betriebsanweisung. Dabei gelten dieselben rechtlichen Anforderungen wie für mobile Anschlagmittel.

Besonders wichtig in der BA für Anschlagpunkte:

  • Tragfähigkeit und Anschlagwinkel: WLL gilt immer senkrecht (0°); bei Schrägzug reduziert sich die zulässige Last deutlich
  • Montagezustand prüfen: Ringschrauben müssen vollständig eingeschraubt sein – Teileinschrauben halbiert die Tragfähigkeit
  • Drehrichtung und Belastungsrichtung: Schwenkbare Anschlagpunkte müssen in Lastrichtung ausgerichtet sein
  • Prüfung am Einbauort: Regelmäßige Sichtprüfung und UVV-Prüfung analog zu mobilen Anschlagmitteln
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Anschlagpunkte und Ringschrauben – geprüft nach EN 1677-1
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5. Wer erstellt die Betriebsanweisung – und wer ist verantwortlich?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage: Wer ist eigentlich zuständig? Die Antwort ist eindeutig: Der Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung. Er kann die Erstellung an eine fachkundige Person delegieren – z.B. einen Sicherheitsbeauftragten, einen Meister oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – bleibt aber verantwortlich für Vollständigkeit, Aktualität und Unterzeichnung.

Typische Zuständigkeitskette in einem Handwerksbetrieb oder Logistikunternehmen:

  • Arbeitgeber / Geschäftsführer: Verantwortlich für die Erstellung, Bereitstellung und Aktualität
  • Sicherheitsbeauftragter: Koordiniert, prüft auf Vollständigkeit, weist auf Aktualisierungsbedarf hin
  • Vorgesetzte / Meister: Unterweisen die Mitarbeiter anhand der BA, dokumentieren die Unterweisung mit Unterschrift
  • Mitarbeiter: Bestätigen schriftlich die Kenntnisnahme – Unterschrift auf dem Unterweisungsnachweis ist Pflicht
Praxistipp: Die Betriebsanweisung muss am Ort der Verwendung zugänglich sein – im Schrank bei den Anschlagmitteln, in der Fahrzeugdokumentation oder auf einem digitalen Aushangboard. Sie muss nicht gerahmt hängen, aber im Bedarfsfall sofort auffindbar sein.

6. Typische Fehler in der Praxis

Betriebsprüfungen der Berufsgenossenschaft und Unfallanalysen zeigen immer wieder dieselben Schwachstellen:

  • Einheitsdokument für alle Anschlagmittel: Eine BA, die für „alle Ketten" gilt, ist zu unspezifisch. Jede Gerätekategorie (1-Strang, 2-Strang, Zurrkette) braucht eine eigene oder klar differenzierte Betriebsanweisung.
  • Veraltete WLL-Angaben: Nach Reparaturen oder Austausch von Komponenten ändert sich die WLL – die BA muss dann angepasst werden.
  • Fehlende Unterweisungsnachweise: Die BA liegt vor, aber es gibt keine Dokumentation, wer wann unterwiesen wurde. Ohne Nachweis gilt die Unterweisung im Zweifelsfall als nicht stattgefunden.
  • Nur auf Deutsch: In Betrieben mit mehrsprachiger Belegschaft muss die BA in einer Sprache vorliegen, die alle Beteiligten sicher verstehen.
  • Kein Aktualisierungsdatum: Die BA ist von 2016 und wurde nie überarbeitet – obwohl sich Normen, Geräte oder Einsatzbedingungen geändert haben.
  • Keine Aussonderungskriterien: Fehlt die Beschreibung, wann ein Anschlagmittel sofort ausgesondert werden muss, überlassen Mitarbeiter das der eigenen Einschätzung – mit potenziell fatalen Folgen.
  • BA nicht am Einsatzort: Das Dokument liegt im Büro – aber nicht da, wo die Kette täglich verwendet wird.

⚠ STOP – Gefährdung durch fehlende Betriebsanweisung

Wer Anschlagmittel ohne gültige Betriebsanweisung und ohne Unterweisungsnachweis betreiben lässt, riskiert bei einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen und den Verlust des Versicherungsschutzes der BG. Sofort prüfen: Liegt für jedes eingesetzte Anschlag- und Zurrmittel eine aktuelle BA vor?


7. Wann muss die Betriebsanweisung aktualisiert werden?

Eine Betriebsanweisung ist kein statisches Dokument. Sie muss überarbeitet werden, wenn:

  • Ein Gerät ausgetauscht oder durch ein anderes Modell ersetzt wird
  • Normen oder gesetzliche Vorgaben sich ändern (z.B. neue DGUV-Regeln oder aktualisierte EN-Normen)
  • Ein Unfall oder Beinaheunfall mit dem betreffenden Arbeitsmittel eingetreten ist
  • Reparaturen oder Änderungen an Komponenten vorgenommen wurden
  • Neue Einsatzbereiche oder veränderte Betriebsbedingungen entstehen (z.B. Einsatz in korrosiver Umgebung)

Empfehlung: Mindestens alle drei Jahre eine formelle Überprüfung aller Betriebsanweisungen einplanen – und nach jedem Vorfall sofort reagieren.


8. Checkliste: Betriebsanweisung für Anschlagmittel erstellen

Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob Ihre Betriebsanweisung alle Pflichtbestandteile enthält:

  • Anwendungsbereich klar definiert (Gerät, Typ, WLL/LC, Norm, Baujahr falls relevant)
  • Gefahren vollständig aufgeführt (Überladung, Schrägzug, Verschleiß, Stoßbelastung)
  • Schutzmaßnahmen und PSA benannt (Handschuhe, Helm, Sicherheitsschuhe)
  • Sichtprüfung vor Benutzung beschrieben inkl. Kriterien für sofortiges Aussondern
  • Handlungsanweisungen für die Benutzung vorhanden (Anschlagwinkel, Lastgewicht, Verbotenes)
  • Verhalten bei Störungen/Schäden dokumentiert (sofort melden, aussondern, nicht weiter nutzen)
  • Lagerungs- und Pflegehinweise enthalten (trocken, gehängt, frei von Chemikalien)
  • Datum und Unterschrift des Arbeitgebers bzw. der verantwortlichen Person
  • Unterweisungsnachweis für alle betroffenen Mitarbeiter vorhanden (mit Unterschrift)
  • Aktualisierungsdatum und Revisionsstand dokumentiert; nächste Überprüfung terminiert

Geprüfte Anschlagketten und Zurrketten – direkt konfigurieren
Alle unsere Anschlag- und Zurrmittel werden mit vollständiger Prüfdokumentation geliefert – nutzen Sie diese als Basis für Ihre Betriebsanweisung.
Hinweis: Sichtprüfung vor jeder Nutzung; beschädigte Mittel sofort aussondern.

Fazit

Eine vollständige, aktuelle Betriebsanweisung für Anschlagmittel und Zurrmittel ist kein Papierkram – sie ist die Grundlage für sichere Arbeit, rechtliche Absicherung und nachweisliche Sorgfaltspflicht. Wer die Checkliste einmal sorgfältig durcharbeitet und die BA mit allen Mitarbeitern bespricht, schafft Klarheit, reduziert das Unfallrisiko deutlich und steht bei einer BG-Prüfung auf sicherem Boden.

Gerade in kleinen und mittleren Betrieben, wo eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht täglich anwesend ist, entscheidet die Qualität der Betriebsanweisung darüber, ob Mitarbeiter im Zweifel richtig handeln – oder nicht.

„Eine Betriebsanweisung, die kein Mitarbeiter kennt, ist wertloses Papier. Erst wenn Anweisung und Unterweisung zusammenkommen, entsteht echte Arbeitssicherheit."

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