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DGUV Regel 109-017 praxisnah erklärt

Wer mit schweren Lasten hantiert, braucht klare Regeln. Genau hier kommt die DGUV Regel 109-017 ins Spiel. Sie ist eine der wichtigsten Sicherheitsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und regelt, wie Lastaufnahme- und Anschlagmittel im Hebezeugbetrieb sicher verwendet werden. Man kann sie als praxisnahe Anleitung verstehen, die nicht nur hilft, Unfälle zu vermeiden, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung konkret umsetzt.

Was die DGUV Regel 109-017 wirklich bedeutet

Stellen Sie sich die DGUV Regel 109-017 am besten wie die „Straßenverkehrsordnung“ für das Heben und Bewegen schwerer Lasten in Ihrem Betrieb vor. So wie Verkehrsregeln den Verkehr sicher und geordnet halten, schafft diese Vorschrift klare und verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Hebezeugen. Sie ist weit mehr als nur ein bürokratisches Dokument – sie ist ein entscheidender Schutzschild gegen schwere Arbeitsunfälle und teure Sachschäden.

Ihr Kernziel ist es, die Risiken zu minimieren, die immer dann entstehen, wenn Lasten unsachgemäß angehoben, transportiert oder abgesetzt werden. Ohne diese klaren Vorgaben wäre der Umgang mit Kränen und Hebezeugen ein unkalkulierbares Glücksspiel.

Der Anwendungsbereich der Regelung

Diese Vorschrift ist breit aufgestellt und deckt eine ganze Palette von Arbeitsmitteln ab, die im täglichen Betrieb zum Einsatz kommen. Dabei geht es nicht nur um die offensichtlichen Helfer, sondern auch um spezielle Ausrüstungen, die man leicht übersieht.

  • Anschlagmittel: Das sind die direkten Verbindungen zwischen dem Hebezeug und der Last. Hierzu gehören ganz klassisch Ketten, Stahldrahtseile, aber auch Hebebänder und Rundschlingen.
  • Lastaufnahmemittel: Damit sind alle Einrichtungen gemeint, die die Last direkt aufnehmen. Denken Sie an Traversen, C-Haken, Greifer oder auch modernere Lösungen wie Magnet- und Vakuumheber.

Die Regel sorgt dafür, dass jedes einzelne dieser Elemente nach den gleichen hohen Sicherheitsstandards ausgewählt, geprüft und eingesetzt wird.

Mehr als nur eine Vorschrift

Eines muss klar sein: Die korrekte Anwendung der DGUV Regel 109-017 ist keine freiwillige Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht, die tief in der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung verankert ist. Für Ihr Unternehmen schafft sie Rechtssicherheit. Denn bei einem Unfall wird immer geprüft, ob die Vorgaben dieser Regel eingehalten wurden.

Die DGUV Regel 109-017 wurde im Dezember 2020 eingeführt und löste das frühere Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 ab. Sie formuliert spezifische Anforderungen für den Einsatz, die Prüfung und die sichere Aufbewahrung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln. Ein zentraler Punkt ist die klare Vorgabe, das Anschlagen von Lasten nur qualifiziertem Personal zu überlassen, um Gefahren wie das Pendeln oder Herabfallen der Last zu minimieren. Mehr über die Hintergründe erfahren Sie auf der Webseite des iag-mainz.

Letztendlich ist die Einhaltung dieser Regel ein fundamentaler Baustein für einen reibungslosen und vor allem sicheren Betriebsablauf. Sie schützt Ihre Mitarbeiter und bewahrt Sie vor teuren Ausfällen und Schäden.

Ihre Kernpflichten als Unternehmer in die Tat umsetzen

Die DGUV Regel 109-017 einfach nur ins Regal zu stellen, reicht natürlich nicht. Als Unternehmer sind Sie gefordert, aktiv zu werden und die Vorgaben mit Leben zu füllen. Aber keine Sorge, das Ganze ist weniger kompliziert, als es klingt. Im Grunde stützt sich alles auf drei Säulen: die richtige Auswahl der Arbeitsmittel, deren regelmäßige Prüfung und die sichere Anwendung durch gut geschulte Mitarbeiter.

Das Fundament für all das ist und bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist der absolute Startpunkt. Ohne sie tappen Sie im Dunkeln. Hier schauen Sie ganz genau hin: Wo lauern in Ihrem Betrieb Risiken, wenn Lasten gehoben und bewegt werden?

Erst wenn Sie die spezifischen Gefahren kennen – sei es das Gewicht einer Last, ihre sperrige Form oder besondere Umgebungsbedingungen –, können Sie die passenden Schutzmaßnahmen ableiten. Die Gefährdungsbeurteilung ist also Ihr Kompass, der Ihnen den Weg zur sicheren Umsetzung der Vorschrift weist.

1. Die richtige Auswahl von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

Die Auswahl des passenden Werkzeugs ist die erste Weiche, die Sie für einen sicheren Hebevorgang stellen. Es geht nicht darum, irgendein Mittel zu schnappen, das stark genug aussieht. Sie müssen das optimale Mittel für die konkrete Aufgabe finden.

Dafür sollten Sie sich ein paar Fragen stellen, die weit über die reine Tragfähigkeit hinausgehen:

  • Wie ist die Last beschaffen? Hat sie scharfe Kanten? Ist sie empfindlich? Gibt es überhaupt vernünftige Anschlagpunkte?
  • Was wiegt das Teil und wo liegt der Schwerpunkt? Das Gewicht muss bekannt sein, und der Schwerpunkt ist entscheidend für ein stabiles Anheben ohne böse Überraschungen.
  • Unter welchen Bedingungen wird gearbeitet? Herrschen extreme Hitze oder Kälte? Kommen die Mittel mit Chemikalien in Kontakt?

Gerade die Temperatur kann die Materialeigenschaften massiv beeinflussen. Die DGUV Regel 109-017 wird hier sehr konkret und ergänzt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) um klare Vorgaben. Ein gutes Beispiel: Bauteile der Güteklasse 8 dürfen nur in einem Temperaturbereich von -40 °C bis +400 °C eingesetzt werden, um ihre volle Tragfähigkeit zu behalten.

2. Qualifikation des Personals: Wer darf was tun?

Das beste Anschlagmittel ist nur so sicher wie die Hände, die es bedienen. Die DGUV Regel 109-017 macht hier einen wichtigen Unterschied zwischen zwei Rollen: der befähigten Person und der unterwiesenen Person.

Eine unterwiesene Person ist jeder Mitarbeiter, der im Arbeitsalltag Anschlagmittel benutzt. Diese Kollegen müssen regelmäßig über die richtige Anwendung, mögliche Gefahren und die tägliche Sichtprüfung vor Gebrauch aufgeklärt werden.

Eine befähigte Person ist dagegen der Experte mit tiefgreifendem Fachwissen und praktischer Erfahrung. Nur sie ist qualifiziert, die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchzuführen und zu entscheiden, wann ein Arbeitsmittel "ablegereif" ist, also aus dem Verkehr gezogen werden muss.

Ihre Pflicht als Unternehmer ist es, für passende Schulungen zu sorgen. Digitale Helfer wie ein Lernmanagement-Portal für Arbeitssicherheit können dabei eine echte Unterstützung sein, um Unterweisungen effizient, modern und vor allem nachvollziehbar durchzuführen.

3. Dokumentation: Ihre rechtliche Absicherung

Der letzte, aber keinesfalls unwichtigste Punkt: die lückenlose Dokumentation. Jede Prüfung, die eine befähigte Person durchführt, muss schriftlich festgehalten werden. Ohne Wenn und Aber.

Diese Prüfprotokolle sind Ihr stärkster Verbündeter. Sie sind der handfeste Nachweis dafür, dass Sie Ihren unternehmerischen Pflichten nachgekommen sind. Sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen oder eine Behörde zur Prüfung vor der Tür stehen, ist eine saubere Dokumentation Gold wert. Sie belegt, dass Sie die Vorgaben der DGUV Regel 109-017 ernst nehmen und systematisch umsetzen.


Überblick der wichtigsten Pflichten nach DGUV Regel 109-017

Um die zentralen Verantwortlichkeiten noch einmal auf den Punkt zu bringen, fasst diese Tabelle die wichtigsten Maßnahmen für Sie zusammen.

Pflicht des Unternehmens Konkrete Maßnahme Ziel der Maßnahme
Gefährdungsbeurteilung Systematische Analyse aller Hebevorgänge und Arbeitsumgebungen. Identifikation von Risiken und Ableitung passender Schutzmaßnahmen.
Mittelbereitstellung Auswahl und Beschaffung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln, die für Last, Art des Anschlagens und Umgebung geeignet sind. Sicherstellen, dass nur geeignete und sichere Arbeitsmittel zum Einsatz kommen.
Personalqualifikation Regelmäßige Unterweisung aller Anwender und Benennung von befähigten Personen für die Prüfung. Gewährleisten, dass Mitarbeiter die Mittel sicher anwenden und prüfen können.
Prüfung & Instandhaltung Organisation und Durchführung von regelmäßigen Prüfungen durch befähigte Personen sowie Instandhaltungsmaßnahmen. Frühzeitiges Erkennen von Mängeln und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit.
Dokumentation Lückenloses Führen und Aufbewahren von Prüfnachweisen und Protokollen. Rechtliche Absicherung und Nachweis der Einhaltung der Vorschriften.

Diese Punkte bilden das Gerüst für einen sicheren Betrieb. Wenn Sie diese Pflichten im Blick behalten, sind Sie auf dem besten Weg, die Anforderungen der DGUV Regel 109-017 nicht nur zu erfüllen, sondern aktiv für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu sorgen.

Anschlagmittel korrekt prüfen und dokumentieren

Die regelmäßige und gewissenhafte Prüfung Ihrer Anschlagmittel ist quasi das A und O für die Sicherheit im Hebebetrieb. Man kann es sich wie einen TÜV für die Ausrüstung vorstellen: Nur was nachweislich top in Schuss ist, darf auch wirklich eingesetzt werden. Die DGUV Regel 109-017 macht hier eine ganz klare Unterscheidung zwischen zwei grundlegenden Prüfarten.

Da wäre zum einen die Sichtprüfung vor jeder einzelnen Verwendung. Das ist ein schneller, aber entscheidender Blick, den der Anwender selbst – also der Mitarbeiter, der die Last anschlägt – durchführt. Hier geht es darum, mit geschultem Auge offensichtliche Mängel zu erkennen, bevor das Anschlagmittel überhaupt an den Haken kommt.

Davon getrennt ist die formelle, wiederkehrende Prüfung. Diese muss mindestens einmal im Jahr von einer speziell qualifizierten „befähigten Person“ durchgeführt werden. Ganz wichtig: Bei besonders intensivem Einsatz oder unter rauen Bedingungen kann die Gefährdungsbeurteilung auch kürzere Prüfintervalle vorschreiben.

Was bei der Prüfung zählt

Egal, ob bei der täglichen Sichtkontrolle oder der großen Jahresprüfung – im Kern geht es immer darum, gezielt nach Anzeichen von Verschleiß oder Schäden zu fahnden. Eine einfache Checkliste im Kopf hilft dabei, keinen kritischen Punkt zu übersehen.

Auf diese Punkte kommt es besonders an:

  • Risse, Brüche oder Verformungen: Suchen Sie nach feinsten Haarrissen an Haken, aufgespleißten Drähten bei Seilen oder verbogenen Kettengliedern. Schon die kleinste Veränderung kann ein Warnsignal sein.
  • Verschleiß und Korrosion: Achten Sie auf Stellen mit starkem Abrieb, der das Material dünner macht. Genauso verräterisch ist Rost, der die Struktur von innen heraus schwächt.
  • Beschädigungen an Nähten: Bei textilen Anschlagmitteln wie Hebebändern sind die Nähte die Achillesferse. Jeder Schaden hier bedeutet das sofortige Aus für das Band.
  • Vollständige Kennzeichnung: Ist das Etikett mit der Tragfähigkeit (WLL) noch da und gut lesbar? Wenn es fehlt oder unkenntlich ist, hat das Anschlagmittel im Einsatz nichts mehr zu suchen.

Dieser Prozess stellt sicher, dass nur absolut zuverlässiges Material zum Heben verwendet wird. Wenn Sie mehr über die verschiedenen Arten und Anforderungen an Anschlagmittel für Krane wissen möchten, finden Sie bei uns einen ausführlichen Ratgeber.

Die Rolle der befähigten Person

Die offizielle Jahresprüfung darf nicht einfach jeder machen. Die DGUV Regel 109-017 stellt hier klare Anforderungen an eine befähigte Person. Diese muss im Grunde drei Kernkompetenzen nachweisen können:

  1. Berufsausbildung: Eine abgeschlossene technische Ausbildung bildet die Basis.
  2. Berufserfahrung: Sie muss schon praktisch mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln gearbeitet haben.
  3. Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Sie muss auf dem Laufenden sein, was Vorschriften und Prüfmethoden angeht – oft wird das durch regelmäßige Schulungen nachgewiesen.

Diese Qualifikation sorgt dafür, dass die Prüfung mit dem nötigen Sachverstand und der erforderlichen Gründlichkeit stattfindet.

Der alles entscheidende Moment bei jeder Prüfung ist die Feststellung der „Ablegereife“. Das ist der Punkt, an dem ein Anschlagmittel einen Mangel aufweist, der seine Sicherheit gefährdet. In diesem Fall gibt es keine Diskussion: Es muss sofort und unumkehrbar aus dem Verkehr gezogen werden.

Lückenlose Dokumentation als Pflicht

Jede wiederkehrende Prüfung muss sauber und rechtssicher dokumentiert werden. Dieses Prüfprotokoll ist weit mehr als nur ein Blatt Papier – es ist Ihr offizieller Beweis, dass Sie Ihren Pflichten als Betreiber nachkommen.

Um bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder im schlimmsten Fall bei einem Unfall auf der sicheren Seite zu sein, ist eine lückenlose Nachvollziehbarkeit entscheidend. Eine Anleitung für eine professionelle technische Dokumentation kann dabei eine große Hilfe sein. So können Sie jederzeit belegen, dass Sie alles für die Sicherheit getan haben.

Typische Fehler im Hebezeugbetrieb vermeiden

Die Theorie hinter der DGUV Regel 109-017 ist das eine. Die Praxis im hektischen Betriebsalltag das andere. Hier schleichen sich schnell Fehler ein – mal kleine Nachlässigkeiten, mal gravierende Sicherheitslücken. Wenn Sie aber wissen, wo die typischen Fallstricke lauern, können Sie gezielt gegensteuern und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen spürbar und nachhaltig verbessern.

Einer der häufigsten Fehler ist wohl die Verwechslung von Einweisung und Unterweisung. Mal ehrlich, ein kurzes „Hier, so geht das“ am Kran ersetzt niemals die formal geforderte und dokumentierte Unterweisung. Es genügt einfach nicht, einem Mitarbeiter nur einmal kurz zu zeigen, wie ein Hebezeug bedient wird.

Eine ordnungsgemäße Unterweisung ist ein geplanter, sich wiederholender Prozess. Sie beleuchtet die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz und trainiert das richtige, sichere Verhalten. Ganz wichtig: Sie muss regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, wiederholt und schriftlich festgehalten werden. Nur dann sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Der Irrglaube vom universalen Anschlagmittel

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Annahme, ein Anschlagmittel passe schon irgendwie für jede Last. Das ist ein Trugschluss. Jede Last hat ihre Eigenheiten und erfordert eine sorgfältige, bewusste Auswahl der passenden Ausrüstung. Scharfe Kanten ohne Kantenschutz zu ignorieren, den Lastschwerpunkt falsch einzuschätzen oder den falschen Anschlagpunkt zu wählen, sind klassische Beispiele dafür, wie man es nicht machen sollte.

Solche Fehler führen nicht nur zu Materialschäden, sondern können katastrophale Folgen haben. Ein unsachgemäß befestigtes Bauteil kann ins Pendeln geraten oder abstürzen – und so Menschenleben gefährden. Eine korrekt ausgewählte Ringschraube kann hier schon den Unterschied zwischen sicherem Heben und einer potenziellen Katastrophe ausmachen. Wie Sie die passende finden und korrekt einsetzen, erklären wir Ihnen in unserem detaillierten Ratgeber zur Ringschraube.

Jede improvisierte Lösung im Hebezeugbetrieb ist eine tickende Zeitbombe. Die DGUV Regel 109-017 lässt keinen Raum für „Das wird schon halten“. Sicherheit basiert hier auf klaren Regeln, nicht auf Hoffnung.

Vernachlässigte Dokumentation und Prüfung

„Keine Zeit für Papierkram“ – ein Satz, der im Schadensfall extrem teuer werden kann. Eine lückenhafte oder gar komplett fehlende Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen gehört zu den schwerwiegendsten organisatorischen Fehlern. Ohne Prüfprotokolle können Sie nicht nachweisen, dass Sie Ihren unternehmerischen Pflichten nachgekommen sind.

Ähnlich fatal ist es, wenn die tägliche Sichtprüfung durch den Anwender nur oberflächlich oder als reine Formsache abgetan wird. Dabei ist genau dieser Check die erste und wichtigste Verteidigungslinie gegen den Einsatz beschädigter oder ablegereifer Betriebsmittel.

Drei häufige Fehler und ihre einfachen Lösungen:

  • Fehler 1: Mangelnde Unterweisung
    • Lösung: Führen Sie regelmäßige, dokumentierte Sicherheitsschulungen durch. Nutzen Sie Checklisten und Praxisübungen, um das Wissen wirklich zu festigen.
  • Fehler 2: Falsche Mittelwahl
    • Lösung: Erstellen Sie klare Arbeitsanweisungen (z. B. Anschlagkarten) für wiederkehrende Hebevorgänge. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter darin, Last und Umgebung immer korrekt zu bewerten.
  • Fehler 3: Lückenhafte Dokumentation
    • Lösung: Führen Sie einen einfachen, am besten digitalen Prozess für die Prüfdokumentation ein. Sorgen Sie dafür, dass die Protokolle für alle Verantwortlichen leicht zugänglich sind.

Indem Sie diese Fehlerquellen gezielt angehen, verwandeln Sie die Vorschriften der DGUV Regel 109-017 von einer reinen Pflichtübung in einen gelebten Sicherheitsprozess. Einen, der Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen wirklich schützt.

Anschlag- und Lastaufnahmemittel sicher anwenden

Theorie ist gut und schön, aber die DGUV Regel 109-017 entfaltet ihre wahre Kraft erst in der Praxis – direkt auf Ihrer Baustelle, in der Werkstatt oder im Lager. Es geht darum, das Wissen aus dem Regelwerk in sichere, routinierte Handgriffe zu übersetzen, die Unfälle verhindern, bevor sie überhaupt passieren können.

Stellen Sie sich eine typische Szene vor: Ein schweres Betonfertigteil wird per Kran versetzt. Genau hier entscheidet die Wahl der richtigen Anschlagart über Sicherheit und Stabilität. Die Last muss so angeschlagen werden, dass sie perfekt im Gleichgewicht hängt und sich während des gesamten Hebevorgangs nicht gefährlich drehen oder kippen kann.

Der Neigungswinkel – ein oft unterschätzter Faktor

Ein Punkt, der immer wieder unterschätzt wird, ist der Neigungswinkel, ganz besonders bei Mehrstranggehängen wie Ketten oder Seilen. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass die angegebene Tragfähigkeit immer gilt. Ein fataler Irrtum. Der Winkel zwischen den einzelnen Strängen hat einen gewaltigen Einfluss auf die Kräfte, die auf das Material wirken.

Je größer der Neigungswinkel, desto höher wird die Belastung für jeden einzelnen Strang. Ein Winkel von über 60° ist ein absolutes No-Go, da die Kräfte ab diesem Punkt exponentiell ansteigen und die tatsächliche Tragfähigkeit des Gehänge dramatisch sinkt.

Ein Beispiel aus der Logistik: Eine breite Palette wird mit einem Vierstrang-Kettengehänge angehoben. Werden die Ketten an der Traverse zu weit auseinander eingehängt, wird der Neigungswinkel schnell zu groß. Eine Kette, die eigentlich für zwei Tonnen ausgelegt ist, trägt plötzlich nur noch die Hälfte.

Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, müssen Sie die Last, ihre Form und die vorhandenen Anschlagpunkte genau kennen. Mehr Details zur Auswahl des perfekten Befestigungspunktes finden Sie in unserem Leitfaden zum Thema Anschlagpunkt. Er hilft Ihnen dabei, diese kritische Entscheidung sicher zu treffen.

Gefahrenquelle scharfe Kanten: Erkennen und entschärfen

Ein weiterer Klassiker, der immer wieder zu schweren Unfällen führt, ist das Heben von Lasten mit scharfen Kanten. Gerade textile Anschlagmittel wie Hebebänder oder Rundschlingen sind hier extrem gefährdet. Die Kante einer Stahlplatte oder eines I-Trägers kann auf ein Hebeband wirken wie ein scharfes Messer.

Ohne den richtigen Kantenschutz kann das Band unter Last schlagartig reißen. Die DGUV Regel 109-017 ist hier unmissverständlich: Bei scharfen Kanten muss immer ein Kantenschutz verwendet werden. Das können spezielle Schutzschläuche oder robuste Kantenschoner aus Kunststoff oder Metall sein.

Sicheres Anschlagen in der Praxis:

  • Maschinenbau: Beim Anheben eines unförmigen Maschinenteils kommen Traversen zum Einsatz. Sie verteilen die Last gleichmäßig und sichern einen optimalen Neigungswinkel.
  • Baugewerbe: Lange Stahlträger werden oft mit zwei Hebebändern im Schnürgang angeschlagen. Das verhindert wirksam ein Verrutschen der Last.
  • Lagerhaltung: Beim Verladen von Gitterboxen wird penibel darauf geachtet, dass die Haken des Gehänge korrekt im dafür vorgesehenen Anschlagpunkt sitzen und nicht verrutschen.

Die richtige Lagerung sichert die Langlebigkeit

Die Arbeit ist erst getan, wenn die Last sicher abgelegt ist – und die Anschlagmittel richtig verstaut sind. Ihre Lagerung ist ein entscheidender Sicherheitsaspekt. Sie sollten niemals achtlos auf dem Boden liegengelassen werden.

Eine ordentliche Lagerung schützt vor:

  • Witterung: Nässe lässt Metallteile korrodieren, während UV-Strahlung textile Anschlagmittel spröde und brüchig macht.
  • Mechanische Schäden: Ein Gabelstapler, der über ein Hebeband fährt, oder schwere Gegenstände, die darauf abgelegt werden, sind tabu.
  • Chemische Einflüsse: Der Kontakt mit Säuren, Laugen oder Ölen kann das Material nachhaltig schädigen.

Der beste Platz für Anschlagmittel ist hängend in einem trockenen, gut belüfteten Raum. So stellen Sie sicher, dass sie für den nächsten Einsatz in einem tadellosen Zustand sind und ihre volle Tragfähigkeit behalten.

Häufig gestellte Fragen zur DGUV Regel 109-017

Im Betriebsalltag gibt es immer wieder Fragen rund um die DGUV Regel 109-017. Hier bekommen Sie klare und verständliche Antworten auf die Punkte, die in der Praxis am häufigsten für Unklarheit sorgen. Sehen Sie diesen Abschnitt als kleinen Spickzettel für Sicherheitsbeauftragte, Vorgesetzte und jeden, der täglich mit Hebezeugen zu tun hat.

Muss wirklich jedes Anschlagmittel einmal im Jahr geprüft werden?

Ja, das ist eine der zentralen Säulen für die Sicherheit. Die DGUV Regel 109-017 gibt klar vor, dass eine wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person mindestens alle 12 Monate stattzufinden hat. Das ist sozusagen das absolute Minimum.

Der entscheidende Punkt ist aber das Wörtchen „mindestens“. Werden Ihre Anschlagmittel extrem oft genutzt, sind sie rauen Bedingungen wie Schmutz oder Witterung ausgesetzt oder arbeiten Sie regelmäßig an der Belastungsgrenze? Dann müssen Sie die Prüfintervalle verkürzen. Die genauen Zeiträume dafür legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.

Wer darf denn als „befähigte Person“ prüfen?

Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht einfach jeder übernehmen. Eine befähigte Person muss eine ganz bestimmte Mischung aus Fachwissen und praktischer Erfahrung mitbringen.

Die Anforderungen sind dabei klar geregelt:

  • Fachkenntnisse: Eine solide technische Berufsausbildung und natürlich die Kenntnis der relevanten Vorschriften, allen voran der DGUV Regel 109-017, sind die Basis.
  • Erfahrung: Die Person muss schon praktisch mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln gearbeitet haben und wissen, worauf es ankommt.
  • Zeitnahe Tätigkeit: Sie muss regelmäßig Prüfungen durchführen, um auf dem neuesten Stand der Technik und der Vorschriften zu bleiben. Oft ist dafür auch eine spezielle Schulung notwendig.

Eine befähigte Person ist viel mehr als nur ein Kontrolleur. Sie ist ein wichtiger Sicherheitsberater im Betrieb, der die Kompetenz hat, über die Einsatzfähigkeit von Arbeitsmitteln zu entscheiden und damit direkt für die Sicherheit seiner Kollegen verantwortlich ist.

Wo liegt der Unterschied zwischen Lastaufnahme- und Anschlagmitteln?

Beide Begriffe fallen oft im gleichen Satz, bezeichnen aber unterschiedliche Teile beim Hebevorgang. Diese Unterscheidung ist für die richtige Anwendung und Prüfung extrem wichtig.

Anschlagmittel sind die direkte Verbindung zwischen dem Hebezeug – also zum Beispiel dem Kranhaken – und der Last. Dazu gehören ganz klassisch Ketten, Stahlseile, aber auch textile Hebebänder und Rundschlingen. Man „schlägt“ mit ihnen die Last an.

Lastaufnahmemittel sind dagegen separate Vorrichtungen, die man zwischen Hebezeug und Last hängt, um diese überhaupt erst greifen zu können. Beispiele dafür sind Traversen für lange Güter, spezielle Greifer, Klemmen oder auch Lasthebemagnete.

Beide Gruppen fallen unter die strengen Vorgaben der DGUV Regel 109-017, was die Auswahl, Prüfung und sichere Nutzung angeht.


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