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Gefährdungsbeurteilung für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel: Schritt-für-Schritt-Anleitung

 

Gefährdungsbeurteilung für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

Gesetzliche Pflicht, 7 Pflichtschritte und typische Praxisfehler – für Industrie, Logistik und Produktion

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist keine Bürokratiepflicht, die man einmal erstellt und dann in der Schublade vergisst. Sie ist das zentrale Werkzeug des betrieblichen Arbeitsschutzes – und für den sicheren Einsatz von Anschlagmitteln, Zurrketten und Lastaufnahmemitteln gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Wer darauf verzichtet oder sie fehlerhaft erstellt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern haftet im Schadensfall persönlich – auch strafrechtlich.

Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie eine praxistaugliche Gefährdungsbeurteilung für Hebetechnik, Zurrmittel und Kettengehänge erstellt wird: konkret, rechtssicher und alltagstauglich.


Rechtliche Grundlagen: Was schreibt das Gesetz vor?

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen, die im Bereich Hebe- und Zurrtechnik zusammentreffen:

Rechtsgrundlage Inhalt / Anforderung Relevanz für Hebetechnik
ArbSchG §5 Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitstätigkeiten Grundpflicht jedes Arbeitgebers
BetrSichV §3 GBU speziell für Arbeitsmittel und Betriebssicherheit Anschlagmittel, Krane, Kettenzüge
DGUV Vorschrift 52 Krane – jährliche Prüfung, Sachkundiger Hebetechnik mit Kran und Lastaufnahme
DGUV Information 209-069 Auswahl, Einsatz und Prüfung von Anschlagmitteln Anschlagketten, Zurrmittel, Haken
EN 818-4 / EN 12195-3 Produktnormen Anschlagketten / Zurrketten Technische Grundlage für GBU-Bewertung
Merksatz: Eine fehlende oder lückenhafte Gefährdungsbeurteilung ist keine bloße Ordnungswidrigkeit – sie ist ein Haftungsrisiko. Bei einem Unfall mit nicht beurteilten Arbeitsmitteln haftet der Arbeitgeber persönlich, auch strafrechtlich nach §229 StGB (fahrlässige Körperverletzung).

Die 7 Pflichtschritte der GBU für Anschlag- und Zurrmittel

Eine praxistaugliche Gefährdungsbeurteilung folgt einem klaren, gesetzlich verankerten Ablauf. Hier die sieben Schritte für Lastaufnahmemittel:

Schritt 1 – Bestandsaufnahme der Arbeitsmittel

Alle Anschlagketten, Zurrketten, Haken, Ringschrauben und Kettengehänge vollständig erfassen. Grundlage: Inventarliste mit Typ, WLL, Norm und Identifikationsnummer (aufgeprägte Seriennummer oder Prüfzeugnisnummer).

Schritt 2 – Tätigkeiten und Einsatzbedingungen beschreiben

Wer setzt welches Mittel wie und wo ein? Beispiel: „Kranführer verwendet 2-Strang-Anschlagkette GK8 (8 mm) zum Heben von Stahlträgern bis 2.000 kg im Freien bei Temperaturen bis −10°C und gelegentlichem Regen." Je konkreter, desto besser – und desto belastbarer im Haftungsfall.

Schritt 3 – Gefährdungen ermitteln

Typische Gefährdungen bei Anschlagmitteln: Überlastung (WLL überschritten), Verschleiß (Kerben, Risse, Abrieb), falsche Anschlagmethode (z. B. Einschnürung, falscher Einscherwinkel), fehlende PSA, ungesicherter Hakenverschluss, Schrägzug ohne Berücksichtigung der reduzierten WLL.

Schritt 4 – Risiko bewerten

Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensausmaß = Risikostufe. Für Anschlagmittel gilt: Kettenbruch oder Hakenöffnung mit herunterfallender Last ist stets als hohes Risiko einzustufen – unabhängig davon, wie selten ein solches Ereignis bisher aufgetreten ist.

Schritt 5 – Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip festlegen

Substitution → Technische Maßnahmen → Organisatorische Maßnahmen → Persönliche Schutzausrüstung. Beispiele: Kettenschutzschlauch bei Scharfkantenkontakt (T), Vier-Augen-Prinzip beim Anschlagen (O), Schutzhandschuhe, Helm und S3-Sicherheitsschuhe (P). PSA-Maßnahmen stehen immer am Ende – nicht als Ersatz für technische Lösungen.

Schritt 6 – Dokumentieren und unterweisen

Ergebnis schriftlich festhalten, datieren und unterschreiben. Mitarbeiter auf Basis der GBU unterweisen und Unterschrift einholen. Die GBU ist kein einmaliges Dokument: Sie muss bei jeder Änderung (neues Betriebsmittel, Unfall, neue Norm, neue Mitarbeiter) aktualisiert werden.

Schritt 7 – Wirksamkeit überprüfen

Wurden die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt? Hat sich das Risiko messbar reduziert? Mindestens einmal jährlich kontrollieren – und sofort nach jedem Beinaheunfall oder gemeldeten Schaden.

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Zurrketten – normgeprüft nach EN 12195-3, mit Prüfzeugnis
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Für die Gefährdungsbeurteilung werden die exakten technischen Daten der eingesetzten Zurrmittel benötigt – WLL, Norm und Prüfzeugnisnummer. Zurrketten von HZ Heben-Zurren werden mit vollständigem Prüfzeugnis nach EN 12195-3 geliefert, sodass alle GBU-relevanten Daten sofort vorliegen.


Typische Fehler in der Praxis – und warum sie gefährlich sind

STOP – Diese Fehler machen die GBU wertlos oder ungültig
✗ GBU für eine „Mustertätigkeit" erstellt – ohne konkrete Einsatzbedingungen
✗ Veraltete Dokumente: Norm geändert, GBU seit Jahren nicht aktualisiert
✗ Maßnahmen festgelegt, aber Umsetzung wurde nie kontrolliert oder dokumentiert
✗ Keine Unterschriften der unterwiesenen Mitarbeiter im Nachweis
✗ GBU ohne Beteiligung der Beschäftigten erstellt (Pflicht nach ArbSchG §5 Abs. 2)

Praxisbeispiel: Ein Metallbaubetrieb hatte für seine Anschlagketten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt – jedoch ohne die konkreten Einsatzbedingungen (Außenbereich, Temperaturen bis −15°C, nasse Kettenführung an Stahlträgern) zu berücksichtigen. Nach einem Beinaheunfall stellte die Berufsgenossenschaft fest: GBU unvollständig, da Umgebungsbedingungen und Schrägzugrisiken fehlten. Folge: Nachschulung aller Mitarbeiter, neue vollständige GBU, angekündigte Betriebsprüfung innerhalb von drei Monaten.


Besonderheiten: Anschlagketten und Kettengehänge in der GBU

Anschlagketten nach EN 818-4 unterliegen als Lastaufnahmemittel besonderen Anforderungen. Wesentliche Punkte, die in der GBU explizit behandelt werden müssen:

  • WLL und Schrägzugfaktor: Bei mehrsträngigen Gehängen (2-, 3-, 4-Strang) muss der Einscherwinkel in der GBU berücksichtigt werden. Bei einem Spreizwinkel von 60° je Strang reduziert sich die zulässige Traglast je Strang gegenüber dem Einzelstrang deutlich – dieser Wert ist in der GBU zu dokumentieren.
  • Aussondern beschädigter Ketten: Die GBU muss klare Aussondekriterien enthalten: Risse, Kerben, Abrieb > 10 % des Nennmaßes, verformte oder gesicherte Haken mit defekter Sicherung.
  • Prüffristen und Sachkundige: Jährliche Prüfung durch Sachkundigen (DGUV V52), Protokollpflicht. Die GBU muss auf bestehende Prüfpläne verweisen und die verantwortliche Person benennen.
  • Temperatureinsatz: Anschlagketten GK8 sind für Temperaturen von −40°C bis +200°C geprüft. Liegt der Einsatz außerhalb dieses Bereichs, muss die GBU abweichende Maßnahmen dokumentieren – und ggf. ein anderes Anschlagmittel vorgesehen werden.
  • Chemische Einflüsse: Kontakt mit Säuren, Laugen oder aggressiven Medien kann die Kettenfestigkeit unsichtbar reduzieren. Einsatz in chemischer Industrie oder bei Reinigungsprozessen muss gesondert bewertet werden.
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Kettengehänge & Anschlagketten – GK8 nach EN 818-4
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Checkliste: GBU für Anschlagmittel – 15 Pflichtpunkte

Mit dieser Checkliste überprüfst du, ob deine Gefährdungsbeurteilung für Anschlagmittel und Zurrmittel vollständig und rechtskonform ist:

  • Vollständige Bestandsaufnahme aller Anschlagmittel (Ketten, Haken, Ringschrauben, Gehänge)
  • Technische Daten erfasst: WLL, Norm, Prüfzeugnisnummer, Herstellerangaben
  • Tätigkeitsbeschreibung je Einsatzfall (wer, was, wo, unter welchen Bedingungen)
  • Gefährdungen ermittelt: mechanisch, thermisch, durch Fehlbedienung, Überlastung
  • Risikobewertung durchgeführt: Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensausmaß
  • Maßnahmen nach STOP-Prinzip definiert, verantwortliche Person und Termin benannt
  • Schrägzugfaktoren für mehrsträngige Gehänge in der GBU berücksichtigt
  • Prüfplan vorhanden: jährliche Sachkundigenprüfung nach DGUV V52, Protokoll
  • Aussondekriterien klar definiert: Abrieb > 10 %, Risse, verformte Haken, defekte Sicherungen
  • PSA-Anforderungen festgelegt: Schutzhandschuhe, Helm, Sicherheitsschuhe
  • Betriebsanweisung auf Basis der GBU erstellt und an Einsatzort ausgehängt
  • Mitarbeiter unterwiesen, Unterweisungsnachweis mit Unterschriften archiviert
  • GBU datiert, vom Arbeitgeber oder Beauftragten unterschrieben und sicher archiviert
  • Aktualisierungsintervall festgelegt: mindestens jährlich oder bei jeder relevanten Änderung
  • Wirksamkeitskontrolle nach Umsetzung der Maßnahmen dokumentiert

Dokumentation: Was muss aufbewahrt werden?

Die GBU muss nicht in einem bestimmten Format erstellt werden – aber sie muss schriftlich vorliegen und auf Anfrage der Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamts unverzüglich vorgelegt werden können:

Dokument Inhalt Aufbewahrungsdauer
GBU-Dokument Alle 7 Schritte, datiert und unterschrieben Solange im Einsatz + 5 Jahre
Prüfzeugnis (je Anschlagmittel) Herstellernachweis, WLL, Norm Solange Arbeitsmittel im Einsatz
Prüfprotokoll (jährlich) Sachkundigenprüfung, Datum, Ergebnis, Prüfer Mindestens 5 Jahre
Unterweisungsnachweis Name, Datum, Thema, Unterschrift Mitarbeiter Mindestens 5 Jahre nach letzter Unterweisung
Betriebsanweisung Tätigkeitsbezogen, standortspezifisch, aushangpflichtig Solange Tätigkeit ausgeübt wird
Anschlagketten GK8 – direkt konfigurieren
Für die Gefährdungsbeurteilung brauchen Sie alle technischen Daten – unsere Anschlagketten werden mit vollständigem Prüfzeugnis und allen GBU-relevanten Angaben nach EN 818-4 geliefert.
Hinweis: Sichtprüfung vor jeder Nutzung; Beschädigte Mittel sofort aussondern.

Fazit

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung für Anschlagmittel, Zurrketten und Lastaufnahmemittel ist nicht nur Pflicht – sie ist die operative Grundlage für jeden sicheren Hebebetrieb. Wer die sieben Schritte konsequent durchläuft, hat nicht nur rechtliche Absicherung, sondern auch ein funktionsfähiges Sicherheitssystem, das Unfälle verhindert, bevor sie passieren.

Entscheidend: Die GBU ist kein statisches Dokument. Sie lebt mit dem Betrieb – und muss mit jeder Änderung aktualisiert werden: neues Betriebsmittel, neue Norm, Beinaheunfall, neue Mitarbeiter oder geänderte Einsatzbedingungen.

„Eine Gefährdungsbeurteilung, die in der Schublade liegt, schützt niemanden. Nur was im Betrieb bekannt, täglich gelebt und bei jeder Änderung aktualisiert wird, verhindert Unfälle – und das gilt für jede Kette, jeden Lasthaken und jeden Zurrpunkt."

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