Rissprüfung bei Anschlagketten: Maximale Sicherheit und Normkonformität im Betrieb
Die Rissprüfung ist ein zentraler Bestandteil der regelmäßigen Kontrolle von Anschlagketten in Bau und Industrie. Unsichtbare Schäden können zu gefährlichen Situationen führen – deshalb ist eine fachgerechte Rissprüfung nach EN 818-4 und DGUV Vorschrift 52 Pflicht. In diesem Beitrag erfährst du, wie und warum Rissprüfungen durchgeführt werden und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
- Normen: EN 818-4 (Anschlagketten), DGUV Vorschrift 52
- Pflicht zur Prüfung: Mindestens 1x jährlich durch befähigte Person
- Prüfumfang: Sichtprüfung & zerstörungsfreie Prüfung (z. B. Magnetpulverprüfung)
- Dokumentation: Prüfprotokoll für jede geprüfte Kette
- Ausschlusskriterien: Risse, Verformungen, Korrosion, Materialabtrag
- Sichtprüfung: Reinigung der Kette, Kontrolle auf sichtbare Schäden & Risse
- Magnetpulverprüfung: Aufbringen von Prüfmittel, Detektion feiner Risse
- Bewertung: Jeder Riss = sofortiges Ausscheiden der Kette
- Dokumentation: Eintrag ins Prüfprotokoll, ggf. Foto
- Kennzeichnung: Prüfplakette oder Anhänger erneuern
- Wie oft muss eine Rissprüfung erfolgen? Mindestens jährlich, bei hoher Beanspruchung öfter.
- Wer darf die Prüfung durchführen? Nur befähigte Personen mit Fachkenntnis nach DGUV.
- Was passiert bei einem Riss? Die Kette wird sofort ausgesondert – keine Reparatur erlaubt!
- Welche Prüfmethoden sind zulässig? Sichtprüfung, Magnetpulverprüfung, ggf. Farbeindringprüfung.
- Ist ein Protokoll Pflicht? Ja, jede Prüfung muss dokumentiert werden.
- Geprüfte Anschlagketten nach EN 818-4
- Prüfprotokolle & Nachweis auf Wunsch
- Fachkundige Beratung & Hotline