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Rissprüfung bei Anschlagketten: Maximale Sicherheit und Normkonformität im Betrieb

Rissprüfung bei Anschlagketten: Maximale Sicherheit und Normkonformität im Betrieb

Die Rissprüfung ist ein zentraler Bestandteil der regelmäßigen Kontrolle von Anschlagketten in Bau und Industrie. Unsichtbare Schäden können zu gefährlichen Situationen führen – deshalb ist eine fachgerechte Rissprüfung nach EN 818-4 und DGUV Vorschrift 52 Pflicht. In diesem Beitrag erfährst du, wie und warum Rissprüfungen durchgeführt werden und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.

Technische Highlights & Prüfpflichten:
  • Normen: EN 818-4 (Anschlagketten), DGUV Vorschrift 52
  • Pflicht zur Prüfung: Mindestens 1x jährlich durch befähigte Person
  • Prüfumfang: Sichtprüfung & zerstörungsfreie Prüfung (z. B. Magnetpulverprüfung)
  • Dokumentation: Prüfprotokoll für jede geprüfte Kette
  • Ausschlusskriterien: Risse, Verformungen, Korrosion, Materialabtrag
Schritt-für-Schritt: So läuft eine Rissprüfung ab
  1. Sichtprüfung: Reinigung der Kette, Kontrolle auf sichtbare Schäden & Risse
  2. Magnetpulverprüfung: Aufbringen von Prüfmittel, Detektion feiner Risse
  3. Bewertung: Jeder Riss = sofortiges Ausscheiden der Kette
  4. Dokumentation: Eintrag ins Prüfprotokoll, ggf. Foto
  5. Kennzeichnung: Prüfplakette oder Anhänger erneuern
FAQ – Rissprüfung & Sicherheit:
  • Wie oft muss eine Rissprüfung erfolgen? Mindestens jährlich, bei hoher Beanspruchung öfter.
  • Wer darf die Prüfung durchführen? Nur befähigte Personen mit Fachkenntnis nach DGUV.
  • Was passiert bei einem Riss? Die Kette wird sofort ausgesondert – keine Reparatur erlaubt!
  • Welche Prüfmethoden sind zulässig? Sichtprüfung, Magnetpulverprüfung, ggf. Farbeindringprüfung.
  • Ist ein Protokoll Pflicht? Ja, jede Prüfung muss dokumentiert werden.
Standards & Vertrauen:
  • Geprüfte Anschlagketten nach EN 818-4
  • Prüfprotokolle & Nachweis auf Wunsch
  • Fachkundige Beratung & Hotline
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