Ablauf einer Magnetpulver-Rissprüfung bei Anschlagketten: Normkonforme Sicherheit Schritt für Schritt
Die Magnetpulverprüfung ist das Standardverfahren zur zerstörungsfreien Rissprüfung bei Anschlagketten. Sie deckt feinste, mit bloßem Auge unsichtbare Risse auf und ist laut EN 818-4 und DGUV Vorschrift 52 für den sicheren Betrieb unverzichtbar. Wichtig: Nur zertifizierte Prüfer nach DIN EN ISO 9712 dürfen diese zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) durchführen, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Hier erfährst du, wie die Magnetpulver-Rissprüfung abläuft, worauf es ankommt und wie du Prüfergebnisse rechtssicher dokumentierst.
- Normen: EN 818-4 (Anschlagketten), DGUV Vorschrift 52, DIN EN ISO 9712 (ZfP)
- Magnetpulverprüfung alle 3 Jahre durch zertifizierte Prüfer nach DIN EN ISO 9712
- Sichtprüfung vor jedem Einsatz
- Zerstörungsfreie Prüfung: Magnetpulververfahren
- Dokumentation: Prüfprotokoll & ggf. Foto
- Ausscheiden bei jedem Riss – keine Reparatur zulässig
- Reinigung: Die Kette wird gründlich gereinigt, um Schmutz, Fett und Rost zu entfernen.
- Vorbereitung: Die zu prüfenden Kettenabschnitte werden sichtbar gemacht und ggf. markiert.
- Magnetisierung: Die Kette wird mit einem Magnetfeld beaufschlagt (z. B. Handjoch oder Spule).
- Aufbringen des Magnetpulvers: Magnetisierbares Pulver (trocken oder nass) wird gleichmäßig aufgetragen.
- Inspektion: Unter UV-Licht (bei fluoreszierendem Pulver) werden feine Risse sichtbar, da sich das Pulver in Fehlstellen ablagert.
- Bewertung: Jeder erkannte Riss führt zum sofortigen Ausscheiden der Kette.
- Dokumentation: Alle Prüfergebnisse werden im Prüfprotokoll festgehalten, ggf. mit Foto und erneuerter Prüfplakette.
- Wie oft ist die Magnetpulverprüfung vorgeschrieben? Im Regelfall alle 3 Jahre – Sichtprüfung bleibt vor jedem Einsatz Pflicht.
- Wer darf prüfen? Nur zertifizierte Prüfer nach DIN EN ISO 9712 (ZfP).
- Was passiert bei einem Riss? Die Kette wird sofort ausgesondert – keine Reparatur erlaubt!
- Warum Magnetpulver und nicht nur Sichtprüfung? Magnetpulver macht feinste, unsichtbare Risse sichtbar und erhöht die Sicherheit deutlich.
- Ist ein Prüfprotokoll Pflicht? Ja, jede Prüfung muss dokumentiert werden.
- Geprüfte Anschlagketten nach EN 818-4
- Prüfprotokolle & Nachweis auf Wunsch
- Fachkundige Beratung