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Was ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und was regelt sie?

Was ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und was regelt sie?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die zentrale EU-Vorschrift für das Inverkehrbringen und die Sicherheit von Maschinen. Sie legt Mindestanforderungen fest, die Hersteller, Händler und Betreiber erfüllen müssen, um Mensch und Umwelt vor Gefahren zu schützen. Für Unternehmen, die Hebe-, Zurr- und Anschlagtechnik einsetzen oder vertreiben, ist die Einhaltung dieser Richtlinie Pflicht.

Kernpunkte & Regelungsbereiche der Maschinenrichtlinie:
  • Sicherheitsanforderungen: Maschinen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen.
  • CE-Kennzeichnung: Nur Maschinen, die die Anforderungen erfüllen, dürfen mit dem CE-Zeichen versehen und in der EU verkauft werden.
  • Konformitätserklärung: Jeder Hersteller muss eine EG-Konformitätserklärung ausstellen und die Einhaltung der Richtlinie dokumentieren.
  • Technische Unterlagen: Pflicht zur Bereitstellung von Betriebsanleitung, Risikobeurteilung und technischen Unterlagen.
  • Anwendungsbereich: Gilt für Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel (z. B. Anschlagketten, Zurrketten), Ketten, Seile und Gurte.
  • Verantwortung: Hersteller, Händler und Importeure tragen Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben.
Praxisbezug für Hebe- und Zurrtechnik:
  • Nur Produkte mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung dürfen verkauft und eingesetzt werden.
  • Regelmäßige Prüfung, Wartung und Dokumentation sind nachzuweisen.
  • Bei Verstoß drohen Bußgelder, Rückrufaktionen und Haftungsrisiken.
FAQ – Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
  • Für wen gilt die Richtlinie? Für alle Hersteller, Händler und Betreiber von Maschinen und sicherheitsrelevanten Bauteilen in der EU.
  • Was ist eine Konformitätserklärung? Ein Dokument, das bestätigt, dass das Produkt alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt.
  • Was bedeutet CE-Kennzeichnung? Das Produkt entspricht den EU-Vorgaben und darf im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden.
  • Welche Unterlagen sind Pflicht? Betriebsanleitung, technische Dokumentation, Risikobeurteilung, Konformitätserklärung.
  • Gilt die Richtlinie auch für Ersatzteile? Ja, sofern sie sicherheitsrelevant sind oder die Funktion der Maschine beeinflussen.
Standards & Vertrauen:
  • Alle Produkte nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • CE-Kennzeichnung & EG-Konformitätserklärung
  • Fachkundige Beratung & Dokumentationsservice
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