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DGUV Regel 112-198 sicher anwenden und verstehen

Wer in der Höhe arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung – nicht nur für die eigene Arbeit, sondern vor allem für die eigene Sicherheit. Genau hier kommt die DGUV Regel 112-198 ins Spiel. Sie ist das zentrale Regelwerk für den sicheren Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Deutschland. Betrachten Sie sie nicht als trockene Vorschrift, sondern als praxisnahen Leitfaden, der Leben rettet.

Was die DGUV Regel 112-198 wirklich bedeutet

Stellen Sie sich die DGUV Regel 112-198 nicht als komplizierten Gesetzestext vor, sondern als Ihr wichtigstes Handbuch für Sicherheit in absturzgefährdeten Bereichen. Sie ist der rote Faden, der dafür sorgt, dass vom Dachdecker über den Gerüstbauer bis zum Wartungstechniker jeder am Ende des Tages wieder sicher nach Hause kommt. Die Regel gibt klare, verständliche Anweisungen für den gesamten Lebenszyklus der PSAgA – von der Auswahl bis zur Rettung.

 

Eine Person in voller PSAgA sichert sich an einem Anschlagpunkt auf einer Baustelle

 

Die Notwendigkeit dieser Regel wird leider durch die ernüchternde Realität der Unfallstatistiken untermauert. Abstürze sind keine Seltenheit; sie gehören nach wie vor zu den häufigsten Ursachen für schwere und tödliche Arbeitsunfälle. Genau hier greift die DGUV Regel 112-198 ein und schafft einen verlässlichen, standardisierten Rahmen für Schutzmaßnahmen.

Der Kern der Vorschrift verständlich erklärt

Die Regel ist weit mehr als nur eine Liste von Verboten. Sie ist ein systematischer Leitfaden, der Betrieben hilft, ihre Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter aktiv wahrzunehmen. Im Grunde geht es um vier entscheidende Punkte:

  • Richtige Auswahl: Nicht jede PSAgA passt zu jeder Aufgabe. Die Regel hilft Ihnen, das richtige System – ob Rückhalte-, Positionierungs- oder Auffangsystem – für die jeweilige Gefährdungssituation zu finden.
  • Korrekte Anwendung: Selbst die beste Ausrüstung ist nutzlos, wenn sie falsch verwendet wird. Hier wird detailliert beschrieben, wie die Ausrüstung richtig angelegt, eingestellt und mit Anschlagpunkten verbunden wird.
  • Regelmäßige Prüfung: Die Vorschrift schreibt eine Prüfung vor jeder Benutzung durch den Anwender und mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person vor. So wird sichergestellt, dass nur einwandfreies Material zum Einsatz kommt.
  • Planung für den Ernstfall: Ein oft unterschätzter, aber lebenswichtiger Aspekt ist die Pflicht zur Erstellung eines Rettungskonzepts. Was passiert, wenn jemand tatsächlich ins Seil stürzt? Die Regel fordert eine klare Antwort.

Die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sprechen eine deutliche Sprache. Zwischen 2013 und 2022 wurden im Durchschnitt fast 59 tödliche Absturzunfälle pro Jahr gemeldet. Allein 2022 machten diese 16 % aller tödlichen Arbeitsunfälle aus. Mehr Details dazu finden Sie in den offiziellen Statistiken und Hintergründen der DGUV.

Diese Regel ist das Fundament für eine proaktive Sicherheitskultur. Sie übersetzt die abstrakten Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes in konkrete, umsetzbare Maßnahmen für Ihren Betriebsalltag.

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Säulen der Regel zusammen und gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten Verantwortlichkeiten und Maßnahmen.

Schlüsselkonzepte der DGUV Regel 112-198 auf einen Blick

Aspekt Beschreibung Relevanz für die Praxis
Gefährdungsbeurteilung Analyse der Arbeitsbedingungen, um Absturzgefahren zu identifizieren und die passende PSAgA auszuwählen. Die Basis für alle weiteren Schritte. Ohne sie ist eine sichere Auswahl und Anwendung nicht möglich.
Auswahl der PSAgA Festlegung des geeigneten Schutzsystems (Rückhalte-, Halte- oder Auffangsystem) basierend auf der Tätigkeit. Falsche Ausrüstung kann im Ernstfall versagen oder die Gefahr sogar erhöhen.
Unterweisung & Übung Regelmäßige Schulung der Anwender in der korrekten Nutzung der Ausrüstung sowie praktische Rettungsübungen. Theoretisches Wissen reicht nicht. Nur durch praktische Übung entsteht die nötige Routine für den Notfall.
Sachkundigenprüfung Jährliche Überprüfung der PSAgA durch eine qualifizierte Person zur Sicherstellung der vollen Funktionsfähigkeit. Defekte oder verschlissene Ausrüstung muss sofort aus dem Verkehr gezogen werden, um Unfälle zu vermeiden.
Rettungskonzept Schriftlich festgelegter Plan, wie eine in der PSAgA hängende Person schnell und sicher gerettet wird. Ein Sturz in ein Auffangsystem ist erst der Anfang. Die schnelle Rettung ist entscheidend, um ein Hängetrauma zu verhindern.

Diese Konzepte greifen ineinander und bilden ein lückenloses Sicherheitssystem, das im Arbeitsalltag Leben schützt.

Warum diese Regel für jeden Betrieb relevant ist

Egal ob Bau, Industrie, Energieversorgung oder Veranstaltungstechnik – sobald ein Mitarbeiter einer Absturzgefahr ausgesetzt ist, greift die DGUV Regel 112-198. Die Missachtung dieser Vorschrift kann nicht nur katastrophale menschliche Folgen haben, sondern zieht auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen nach sich.

In diesem Beitrag gehen wir die einzelnen Aspekte der Regel Schritt für Schritt durch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die verschiedenen Schutzsysteme richtig einsetzen, welche Pflichten Sie als Unternehmer oder Anwender haben und wie Sie mit hochwertiger Ausrüstung von HZ Heben-Zurren die Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern eine echte Sicherheitskultur in Ihrem Betrieb etablieren.

Die vier Schutzsysteme der PSAgA im Einsatz

Die DGUV Regel 112-198 redet nicht einfach nur von „sicher“ oder „unsicher“. Vielmehr gibt sie uns einen durchdachten Baukasten an die Hand, gefüllt mit verschiedenen Schutzsystemen. Jedes dieser Systeme ist auf ganz bestimmte Gefahren und Arbeitsabläufe zugeschnitten und hat eine klare Aufgabe.

 

Ein Arbeiter in voller PSAgA sichert sich auf einer erhöhten Stahlkonstruktion.

 

Hier die richtige Wahl zu treffen, ist absolut entscheidend. Es geht eben nicht darum, irgendeine Ausrüstung zu nutzen, sondern genau die passende für den Job. Ein System, das für eine Aufgabe perfekt ist, kann in einer anderen Situation nutzlos oder sogar eine neue Gefahr sein.

Das Rückhaltesystem: Die unsichtbare Leine

Stellen Sie sich ein Rückhaltesystem wie eine unsichtbare Leine vor, die einen Hund davon abhält, auf eine befahrene Straße zu rennen. Das Ziel ist nicht, ihn noch irgendwie aufzufangen, wenn er schon losgesprintet ist, sondern ihn gar nicht erst in den Gefahrenbereich kommen zu lassen. Genau das macht ein Rückhaltesystem.

Durch ein Verbindungsmittel mit fester oder einstellbarer Länge wird verhindert, dass der Anwender die Absturzkante überhaupt erreichen kann. Ein Sturz wird damit von vornherein unmöglich gemacht.

Typische Einsatzorte sind zum Beispiel:

  • Arbeiten auf Flachdächern: Hier wird der Bewegungsradius gezielt so begrenzt, dass man immer einen sicheren Abstand zur Kante hat.
  • Wartung an Maschinen: Befinden sich ungesicherte Öffnungen im Boden, sorgt das System dafür, dass diese Bereiche gar nicht erst betreten werden können.

Dieses System bietet die höchste Sicherheit, weil es einen Sturz proaktiv verhindert. Dafür erfordert es aber eine genaue Planung des Arbeitsbereichs und die korrekte Längeneinstellung des Verbindungsmittels.

Das Positionierungssystem für freihändiges Arbeiten

Ein Positionierungssystem – oft auch Haltesystem genannt – funktioniert wie ein zusätzlicher, extrem starker Arm, der Sie an Ihrer Arbeitsposition festhält. Es ist dafür da, Ihnen beide Hände für Ihre eigentliche Tätigkeit freizumachen, während Sie stabil an einer vertikalen oder geneigten Fläche hängen.

Dabei wird ein Halteseil um eine Struktur (wie einen Mast oder einen Träger) gelegt und am Haltegurt des Anwenders eingehakt. Es trägt das Gewicht und hält den Nutzer sicher in Position.

Wichtiger Hinweis: Ein Positionierungssystem ist kein Auffangsystem. Es muss zwingend mit einem separaten Auffangsystem kombiniert werden, sobald eine Absturzgefahr besteht. Es dient ausschließlich der Arbeitsplatzpositionierung, nicht der Sturzsicherung!

Das Auffangsystem: Der Airbag für den Notfall

Das Auffangsystem ist sozusagen der „Airbag“ unter den Schutzsystemen. Es verhindert den Sturz nicht, sondern greift erst dann ein, wenn es wirklich ernst wird. Sollte es zu einem Sturz kommen, fängt es den Anwender sicher auf und bremst die Fallenergie kontrolliert ab, um den Aufprall auf dem Boden zu verhindern.

Dieses System kommt immer dann zum Einsatz, wenn weder ein Rückhalte- noch ein Positionierungssystem möglich ist, weil der Arbeitsbereich ein Erreichen der Absturzkante erfordert. Es ist das letzte Glied in der Sicherheitskette.

Ein vollständiges Auffangsystem besteht immer aus drei Kernkomponenten, die perfekt aufeinander abgestimmt sein müssen:

  1. Der Auffanggurt (EN 361): Er verteilt die Wucht des Sturzes auf stabile Körperpartien wie das Becken und die Oberschenkel, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
  2. Das Verbindungsmittel mit Falldämpfer (EN 354/355): Der Falldämpfer reißt im Falle eines Sturzes kontrolliert auf. Dadurch wird die Fangstoßkraft, die auf den Körper wirkt, auf ein erträgliches Maß von unter 6 kN reduziert.
  3. Der Anschlagpunkt (EN 795): Das ist die feste Verankerung, mit der das ganze System verbunden wird. Die richtige Auswahl ist hier überlebenswichtig. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr darüber, wie Sie den richtigen Anschlagpunkt nach DGUV Vorschriften auswählen und sicher verwenden.

Die richtige Systemwahl treffen

Die Auswahl des richtigen Systems ist ein zentraler Punkt der Gefährdungsbeurteilung, die die DGUV Regel 112-198 von jedem Betrieb fordert. Die Entscheidung hängt immer von der Art der Arbeit, der Umgebung und der Bewegungsfreiheit ab, die der Mitarbeiter braucht.

Systemart Hauptfunktion Typischer Einsatzort Wichtigste Komponente
Rückhaltesystem Verhindert das Erreichen der Absturzkante Flachdächer, Plattformen Verbindungsmittel mit fester Länge
Positionierungssystem Hält den Anwender stabil in Arbeitsposition Masten, Gittermasten, Fassaden Halteseil, Haltegurt
Auffangsystem Fängt einen Sturz sicher auf Gerüstbau, Stahlbau, Steigleitern Auffanggurt, Falldämpfer

Die Produkte von HZ Heben-Zurren bieten für jedes dieser Systeme die passenden, zertifizierten Komponenten. Von robusten Auffanggurten über diverse Verbindungsmittel bis hin zu mobilen Anschlageinrichtungen finden Sie bei uns genau die Ausrüstung, um die Vorgaben der DGUV Regel 112-198 präzise zu erfüllen und für maximale Sicherheit zu sorgen.

Wer welche Pflichten bei der Absturzsicherung hat

Sicherheit in der Höhe ist niemals die Aufgabe eines Einzelnen. Man kann es sich vielmehr wie ein perfekt abgestimmtes Uhrwerk vorstellen, bei dem jedes Zahnrad in das andere greift. Die DGUV Regel 112-198 sorgt hier für klare Verhältnisse und teilt die Verantwortlichkeiten präzise auf. Ein wirklich funktionierendes Sicherheitskonzept steht und fällt damit, dass Unternehmer und Anwender Hand in Hand arbeiten.

Stellen Sie es sich wie bei einem Orchester vor: Der Dirigent (Unternehmer) wählt die Instrumente (die PSAgA) aus, gibt den Takt vor (klare Arbeitsanweisungen) und schafft die perfekten Rahmenbedingungen für den Auftritt. Doch am Ende sind es die Musiker (die Anwender), die ihre Instrumente beherrschen und im richtigen Moment spielen müssen, damit eine Symphonie daraus wird. Fällt auch nur einer aus, gerät das ganze System ins Wanken.

Die zentralen Pflichten des Unternehmers

Die Hauptverantwortung für die gesamte Organisation des Arbeitsschutzes liegt immer beim Unternehmer. Er legt das Fundament, auf dem die tägliche Sicherheit im Betrieb aufbaut. Seine Aufgaben sind vor allem proaktiv und planerisch.

Alles beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung. Noch bevor der erste Mitarbeiter auch nur einen Fuß in die Höhe setzt, muss der Unternehmer die spezifischen Risiken des Arbeitsplatzes genau analysieren. Aus dieser Analyse leitet er ab, welche Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Dabei gilt immer der Grundsatz: Kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Fangnetze haben immer Vorrang vor der individuellen Schutzausrüstung.

Darauf aufbauend hat der Unternehmer folgende Kernpflichten:

  • Bereitstellung der passenden PSAgA: Er muss nicht nur irgendeine, sondern die für die konkrete Tätigkeit und Gefahr geeignete Ausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Organisation der Prüfungen: Die jährliche Sachkundigenprüfung zu organisieren, liegt in seiner Verantwortung. Er muss sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen die Ausrüstung prüfen und jeder Prüfschritt lückenlos dokumentiert wird.
  • Unterweisung der Mitarbeiter: Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr im korrekten und sicheren Umgang mit der PSAgA zu unterweisen. Diese Unterweisung muss immer theoretische und praktische Übungen umfassen.
  • Erstellung eines Rettungskonzepts: Was passiert, wenn doch etwas passiert? Er muss einen klaren Plan ausarbeiten und praktisch üben lassen, wie ein verunfallter Mitarbeiter schnell und sicher aus seinem Gurt gerettet werden kann.

Ein Unternehmer, der nur die Ausrüstung einkauft, hat gerade einmal die Hälfte seiner Pflicht erfüllt. Die Organisation, die Schulung und die ständige Kontrolle sind mindestens genauso entscheidend für die Sicherheit.

Die unverzichtbare Rolle des Anwenders

Der Anwender ist das letzte, aber vielleicht wichtigste Glied in der Sicherheitskette. Er ist derjenige, der direkt an der Absturzkante steht und die vom Unternehmer geschaffenen Rahmenbedingungen in die Tat umsetzen muss. Seine Verantwortung ist unmittelbar und absolut praxisbezogen.

Die allerwichtigste Pflicht ist die korrekte Benutzung der zur Verfügung gestellten PSAgA. Das klingt simpel, bedeutet aber im Detail: den Gurt korrekt anlegen, Verbindungsmittel richtig einsetzen und sich ausschließlich an geprüften und geeigneten Anschlagpunkten sichern.

Darüber hinaus hat jeder Anwender eine entscheidende Kontrollfunktion:

  • Sichtprüfung vor jeder Benutzung: Vor jedem einzelnen Einsatz muss der Anwender seine Ausrüstung auf offensichtliche Mängel wie Risse, starke Abnutzung oder beschädigte Nähte prüfen. Eine schnelle, aber lebenswichtige Routine.
  • Sofortige Meldung von Mängeln: Stellt ein Mitarbeiter einen Defekt oder eine Beschädigung fest, muss er die Ausrüstung sofort aus dem Verkehr ziehen und den Mangel seinem Vorgesetzten melden. Ohne Wenn und Aber.
  • Einhaltung der Unterweisungsinhalte: Was in der Schulung gelernt wurde, muss im Arbeitsalltag konsequent angewendet werden. Hier gibt es keinen Spielraum für Abkürzungen.

Diese Eigenverantwortung darf man niemals unterschätzen. Sie stellt sicher, dass die Sicherheitskette auch im hektischen Arbeitsalltag nicht reißt. Ein verwandtes Thema, bei dem eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten ebenso entscheidend ist, ist der sichere Betrieb von Lastaufnahmemitteln. Dieses Feld wird in der DGUV Regel 109-017 detailliert behandelt.

Die Sonderrolle des SiGeKo auf Baustellen

Auf Baustellen, wo viele verschiedene Gewerke aufeinandertreffen, kommt oft eine weitere Schlüsselperson ins Spiel: der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Nach § 3 der Baustellenverordnung ist seine Bestellung bei bestimmten Bauvorhaben sogar Pflicht. Er ist derjenige, der die Sicherheitsmaßnahmen der unterschiedlichen Firmen koordiniert. Für ihn ist die DGUV Regel 112-198 ein zentrales Nachschlagewerk, um Schutzmaßnahmen bei Absturzgefahr zu planen und ihre Umsetzung zu überwachen.

Die sachkundige Prüfung und lückenlose Dokumentation der PSAgA

Stellen Sie sich eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wie den Fallschirm eines Piloten vor: Ihre Zuverlässigkeit muss zu 100 % stimmen, denn im Ernstfall gibt es keine zweite Chance. Genau deshalb nimmt die DGUV Regel 112-198 die regelmäßige Überprüfung und eine saubere Dokumentation so ernst. Es geht schlicht darum, Verschleiß, Alterung und Schäden rechtzeitig aufzuspüren, bevor sie zur tödlichen Gefahr werden.

 

Eine Person prüft sorgfältig die Nähte und das Gewebe eines Auffanggurtes.

 

Die Vorschrift macht dabei eine klare Trennung zwischen zwei Prüfroutinen, die Hand in Hand gehen: der schnellen, täglichen Kontrolle durch den Anwender selbst und der tiefgehenden, jährlichen Inspektion durch einen ausgewiesenen Experten. Beides ist unverzichtbar und bildet zusammen ein robustes Sicherheitsnetz.

Sichtprüfung durch den Anwender

Die tägliche Sichtprüfung ist quasi der kurze Routinecheck, den ein Autofahrer vor einer langen Reise macht: Sind die Reifen in Ordnung? Funktioniert das Licht? Der Anwender prüft vor jeder Benutzung seine Ausrüstung auf offensichtliche Mängel.

Dazu gehören:

  • Risse oder Schnitte im Gurtband
  • Starke, verhärtete Verschmutzungen
  • Beschädigte oder gelöste Nähte
  • Rost oder Verformungen an Metallteilen

Dieser schnelle Check ist die erste und wichtigste Verteidigungslinie gegen Unfälle.

Die jährliche Sachkundigenprüfung

Die Sachkundigenprüfung hingegen ist vergleichbar mit dem großen Service in der Fachwerkstatt. Hier kommt die Ausrüstung auf den „Prüfstand“ und wird von einem geschulten Profi bis ins kleinste Detail inspiziert. Diese Prüfung ist mindestens alle 12 Monate Pflicht und geht weit über eine reine Sichtkontrolle hinaus.

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick:

Vergleich der Prüfungsarten für PSAgA

Diese Tabelle stellt die Sichtprüfung durch den Anwender der jährlichen Sachkundigenprüfung gegenüber, um die Unterschiede in Umfang, Frequenz und Verantwortung zu verdeutlichen.

Merkmal Sichtprüfung (Anwender) Sachkundigenprüfung (Jährlich)
Wer prüft? Der Nutzer der Ausrüstung Eine speziell qualifizierte Person (Sachkundiger)
Wann wird geprüft? Vor jeder einzelnen Benutzung Mindestens alle 12 Monate
Prüftiefe Kontrolle auf offensichtliche, sichtbare Mängel Intensive, detaillierte Prüfung aller Komponenten
Ziel Schnelle Identifikation von akuten Gefahren Sicherstellung des arbeitssicheren Zustands über Zeit
Dokumentation Keine formale Pflicht (aber empfohlen) Zwingend erforderlich (Prüfprotokoll)

Beide Prüfungen sind also nicht austauschbar, sondern ergänzen sich perfekt, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Wer darf als Sachkundiger prüfen?

Nicht jeder, der sich mit PSAgA auskennt, ist automatisch ein Sachkundiger. Die DGUV Regel 112-198 stellt hier ganz klare Anforderungen. Ein Sachkundiger braucht die nötigen Fachkenntnisse aus seiner beruflichen Ausbildung und praktischen Erfahrung. Ganz wichtig: Er muss spezielle Lehrgänge besucht haben, um alles über Vorschriften, Bauarten und die Funktionsweise der Ausrüstung zu lernen.

Ein Sachkundiger ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz beurteilen kann.

Diese Qualifikation muss außerdem regelmäßig aufgefrischt werden. So bleibt der Sachkundige immer auf dem neuesten Stand der Technik und der geltenden Regeln.

So läuft eine Sachkundigenprüfung ab

Eine professionelle Prüfung folgt einem klaren, strukturierten Prozess, damit auch wirklich kein Detail übersehen wird. Typischerweise gehören diese Schritte dazu:

  1. Kennzeichnung checken: Sind Hersteller, Typ, Seriennummer und Herstellungsjahr noch lesbar? Ohne Kennzeichnung ist die Ausrüstung sofort auszusondern.
  2. Gurtbänder und Seile inspizieren: Der Prüfer tastet jeden Zentimeter ab und sucht nach Schnitten, Rissen, Abriebspuren oder Schäden durch Chemikalien oder Hitze.
  3. Nähte kontrollieren: Die Sicherheitsnähte sind absolute Schwachstellen. Hier wird genau geschaut, ob Fäden gerissen sind, das Nahtbild unregelmäßig ist oder sich etwas auflöst.
  4. Metallteile und Beschläge prüfen: Alle Schnallen, Karabiner und Ösen werden auf Verformungen, Risse, Korrosion und natürlich ihre Funktion (z. B. das saubere Schließen und Verriegeln) getestet.
  5. Falldämpfer checken: Der Prüfer kontrolliert die Schutzhülle des Bandfalldämpfers auf Schäden und stellt sicher, dass er noch nicht ausgelöst wurde.

Jeder dieser Punkte erfordert Know-how und ein geschultes Auge. Viele dieser Prüfgrundsätze gelten übrigens auch für andere Arbeitsmittel, wie Sie in unserem Artikel zur Prüfung von Hebezeugen nachlesen können.

Warum die Dokumentation so unumstößlich ist

Ein alter Grundsatz im Arbeitsrecht lautet: Was nicht dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden. Eine lückenlose Dokumentation jeder Prüfung ist also keine Bürokratie, sondern Ihr zentraler rechtlicher Nachweis.

Ein sauberes Prüfprotokoll muss alle wichtigen Infos enthalten:

  • Daten der PSAgA (Typ, Hersteller, Seriennummer)
  • Datum und Ergebnis der Prüfung
  • Festgestellte Mängel und was unternommen wurde (z. B. "ausgesondert")
  • Name und Unterschrift des Sachkundigen
  • Datum der nächsten fälligen Prüfung

Diese Dokumentation, ob klassisch im Prüfbuch oder digital, ist im Schadensfall Gold wert. Sie beweist gegenüber der Berufsgenossenschaft und Behörden, dass Sie Ihrer Verantwortung nachgekommen sind. Wir bei HZ Heben-Zurren liefern Ihnen nicht nur die passende Ausrüstung, sondern beraten Sie auch umfassend, wie Sie diese wichtigen Pflichten sicher erfüllen.

Ein Rettungskonzept für den Ernstfall entwickeln

Ein Sturz ins Auffangsystem ist nicht das glückliche Ende einer brenzligen Situation. Ganz im Gegenteil: Er ist der Startschuss für eine kritische Rettungsaktion, bei der jede Sekunde zählt. Die DGUV Regel 112-198 macht deshalb unmissverständlich klar, dass es nicht reicht, einfach nur PSAgA bereitzustellen. Jedes Team, das in der Höhe arbeitet, braucht einen bis ins Detail durchdachten und vor allem praktisch geübten Rettungsplan.

 

Ein Rettungsteam übt das Abseilen einer Person aus einem Auffanggurt in einer Trainingsumgebung.

 

Warum diese Dringlichkeit? Dahinter steckt eine oft massiv unterschätzte Gefahr: das Hängetrauma. Dieser medizinische Notfall kann eintreten, wenn jemand nach einem Sturz längere Zeit regungslos im Auffanggurt hängt. Der Zustand wird blitzschnell lebensbedrohlich und macht die Rettung zu einem Wettlauf gegen die Zeit.

Die unterschätzte Gefahr Hängetrauma

Stellen Sie es sich einmal bildlich vor: Die Beingurte des Auffanggurtes schnüren die großen Venen in den Oberschenkeln ab. Das Blut "versackt" förmlich in den Beinen und der Rückfluss zum Herzen wird massiv gestört. Die Folge: Der Körper bekommt nicht mehr genug Sauerstoff, was zu Kreislaufschock, Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall zum Tod führen kann.

Dieser lebensgefährliche Zustand kann bereits nach wenigen Minuten eintreten. Schnelles und koordiniertes Handeln ist also keine Option, sondern eine absolute Notwendigkeit. Die weitverbreitete Annahme, man könne einfach auf die Feuerwehr oder den Rettungsdienst warten, ist ein fataler Irrtum.

Ein Rettungskonzept ist die Versicherungspolice für den Moment, in dem alles andere versagt hat. Es muss so verinnerlicht sein, dass es unter höchstem Stress wie ein Reflex abläuft.

Ein Auffangsystem verhindert den Aufprall – aber erst die schnelle Rettung verhindert das Hängetrauma. Die DGUV Regel 112-198 gibt hier wichtige Leitplanken für die Planung der Maßnahmen vor. Entscheidend ist, die Rettung so schnell wie möglich einzuleiten. Dabei spielen auch Aspekte wie die Einhaltung der nötigen lichten Höhe und das Tragen von Schutzausrüstung wie Helmen mit Kinnriemen nach DIN EN 397 eine Rolle. Zusätzliche Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie in den Publikationen der DGUV.

Rettungsmethoden im Überblick

Ein gutes Rettungskonzept ist kein Standarddokument, sondern berücksichtigt immer die Gegebenheiten vor Ort und die Fähigkeiten des Teams. Es gibt verschiedene Ansätze, die sich oft auch gut kombinieren lassen.

  • Selbstrettung: Das ist die schnellste Methode. Der Gestürzte befreit sich mit spezieller Ausrüstung, etwa einem Abseilgerät oder Trittschlingen, selbstständig aus der Gefahrenlage. Das setzt natürlich voraus, dass die Person bei Bewusstsein, handlungsfähig und entsprechend geschult ist.
  • Kameradenrettung: Ein Kollege aus dem Team übernimmt die Rettung. Das kann mit einfachen Mitteln wie dem Hochziehen per Hand oder dem Einsatz von Flaschenzügen geschehen. Die Kameradenrettung ist oft die realistischste Option, weil das Team direkt vor Ort ist.
  • Einsatz von Rettungsgeräten: Spezielle Rettungshubgeräte (z. B. nach EN 341) machen es möglich, eine Person aus der Distanz kontrolliert abzulassen oder hochzuziehen. Solche Geräte müssen natürlich Teil der Ausrüstung sein, und der Umgang damit gehört regelmäßig geübt.

Bestandteile eines wirksamen Rettungsplans

Ein Rettungsplan ist mehr als nur ein Stück Papier. Er ist ein lebendiges Dokument, das für jede Baustelle und jeden Arbeitsort neu angepasst werden muss. Mindestens diese Punkte sollte er klar definieren:

  1. Alarmierungskette: Wer wird wann und wie informiert? Die 112 ist nur der erste Schritt. Interne Ansprechpartner und Ersthelfer müssen sofort Bescheid wissen.
  2. Rettungsmethoden: Welche der oben genannten Methoden wird angewendet? Es muss glasklar sein, welches Verfahren für die aktuelle Situation das passende ist.
  3. Ausrüstung: Wo liegt die Rettungsausrüstung? Sie muss sofort griffbereit und auf Vollständigkeit geprüft sein.
  4. Zuständigkeiten: Wer übernimmt welche Rolle im Rettungsteam? Eine klare Aufgabenverteilung verhindert Chaos und den Verlust wertvoller Zeit.
  5. Erstversorgung: Was passiert direkt nach der Rettung? Die stabile Seitenlage und die Betreuung bis zum Eintreffen des Notarztes sind entscheidend, um die Folgen des Hängetraumas zu minimieren.

Regelmäßige, praktische Übungen sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Nur wenn jeder im Team seine Rolle kennt und die Handgriffe im Schlaf sitzen, kann im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden. HZ Heben-Zurren bietet Ihnen nicht nur die notwendige PSAgA, sondern auch die passende Rettungstechnik, um Ihr Sicherheitskonzept nach DGUV Regel 112-198 lückenlos zu gestalten.

Häufige Fragen zur DGUV Regel 112-198

Wer täglich mit dem Thema Absturzsicherung zu tun hat, stellt sich oft die gleichen Fragen. Damit Sie in Ihrem Arbeitsalltag nicht lange grübeln müssen, haben wir hier die häufigsten Punkte rund um die DGUV Regel 112-198 zusammengefasst – klar, verständlich und direkt aus der Praxis.

Was ist der Hauptzweck der DGUV Regel 112-198?

Ganz einfach gesagt: Diese Regel ist Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung für den sicheren Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Sie nimmt die eher allgemein gehaltenen Gesetze und übersetzt sie in konkrete, praxisnahe Handlungsanweisungen für den Betrieb.

Stellen Sie sich das Ganze wie ein Rezeptbuch für die Sicherheit in der Höhe vor. Es listet nicht nur die Zutaten (also die Ausrüstung), sondern erklärt auch ganz genau, wie man sie richtig einsetzt (die Anwendung) und wie man prüft, ob alles passt (die Kontrolle). Ziel ist es, schwere Unfälle durch klare, bewährte Abläufe von vornherein auszuschließen.

Ist die Anwendung der DGUV Regel 112-198 Pflicht?

Ja, praktisch gesehen führt für Unternehmen in Deutschland kein Weg daran vorbei. DGUV Regeln sind zwar formal erst einmal Empfehlungen, aber sie sind die anerkannte Messlatte dafür, wie man staatliche Arbeitsschutzvorschriften korrekt umsetzt. Wer sich an die Regel hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

Weicht ein Betrieb von den Vorgaben ab, liegt die Beweislast komplett bei ihm. Er muss dann im Schadensfall nachweisen können, dass seine eigene Lösung mindestens genauso sicher war. Ein riskantes Unterfangen, das im Ernstfall teuer werden kann.

Die DGUV Regel 112-198 gibt den aktuellen Stand der Technik wieder. Wer sie ignoriert, handelt grob fahrlässig. Das kann für die Verantwortlichen im Falle eines Unfalls ernste rechtliche Konsequenzen haben.

Wie oft müssen Anwender unterwiesen werden?

Die DGUV Regel 112-198 ist hier sehr eindeutig: Anwender von PSAgA müssen mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Wichtig ist dabei, dass es nicht bei trockener Theorie bleibt. Praktische Übungen sind ein fester und unverzichtbarer Bestandteil.

Durch diese jährliche Auffrischung bleibt das Wissen präsent, und es schleichen sich keine gefährlichen Nachlässigkeiten oder falschen Routinen ein.

Was gehört in eine gute Unterweisung?

  • Theorie: Klärung der rechtlichen Basics, Vorstellung der verschiedenen Systeme und Aufklärung über Gefahren wie das Hängetrauma.
  • Praxis: Üben, wie man den Gurt korrekt anlegt, wie man die Verbindungsmittel richtig nutzt und wie die tägliche Sichtprüfung abläuft.
  • Rettungsübungen: Die im Rettungskonzept festgelegten Abläufe müssen praktisch trainiert werden, damit im Notfall jeder Handgriff ohne Zögern sitzt.

Die Teilnahme an der Unterweisung muss vom Unternehmen natürlich lückenlos dokumentiert werden.

Wann muss PSAgA ausgesondert werden?

Die Lebensdauer von Schutzausrüstung ist begrenzt. Wie lange sie hält, hängt stark von der Nutzung und den Arbeitsbedingungen ab. Es gibt aber ganz klare K.o.-Kriterien, bei denen die Ausrüstung sofort aus dem Verkehr gezogen werden muss.

In diesen Fällen ist Schluss:

  • Nach einem Sturz: Jedes Teil eines Systems, das einen Sturz abgefangen hat, hat seinen Job erledigt. Es bietet keine garantierte Sicherheit mehr und muss sofort aussortiert werden.
  • Bei Mängeln: Entdeckt man bei der täglichen Sichtprüfung oder der jährlichen Überprüfung Risse im Gurtband, starke Korrosion an Metallteilen oder defekte Nähte, ist die Ausrüstung nicht mehr sicher.
  • Wenn die Kennzeichnung fehlt: Sind Hersteller, Modell oder Seriennummer nicht mehr lesbar, kann die Ausrüstung nicht mehr eindeutig identifiziert und geprüft werden. Sie gehört damit ausgemustert.
  • Am Ende der Lebensdauer: Die meisten Hersteller geben für textile Bauteile eine maximale Gebrauchsdauer an, oft 10 bis 12 Jahre ab dem Herstellungsdatum. Diese Frist ist bindend – selbst wenn die Ausrüstung von außen noch gut aussieht.

Die finale Entscheidung über das Aussortieren trifft der Sachkundige bei seiner jährlichen Prüfung.

Wer darf die jährliche Prüfung durchführen?

Die jährliche, tiefgehende Prüfung der PSAgA ist Chefsache und darf nur von einer sachkundigen Person (manchmal auch „befähigte Person“ genannt) vorgenommen werden. Ein Sachkundiger ist mehr als nur ein erfahrener Anwender. Er muss sein Fachwissen durch spezielle Lehrgänge nachweisen können.

Diese Person muss in der Lage sein, den Zustand der Ausrüstung nach den geltenden Vorschriften und Herstellerangaben professionell zu beurteilen und das Ergebnis rechtssicher zu dokumentieren.

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