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Hebezeuge Prüfung sicher und korrekt durchführen

Die regelmäßige Hebezeuge Prüfung ist für viele nur ein weiterer Punkt auf der To-do-Liste. Ein lästiges Übel. Aber in Wahrheit ist sie das Fundament für die Sicherheit in Ihrem Betrieb und schützt vor gravierenden Folgen. Es geht darum, aktiv Menschenleben zu schützen, teure Anlagen am Laufen zu halten und sich selbst vor rechtlichen Albträumen zu bewahren.

Warum eine lückenlose Hebezeuge Prüfung unverzichtbar ist

Jede Prüfung, die auf die lange Bank geschoben wird, ist ein Spiel mit dem Feuer. Die Konsequenzen können verheerend sein.

 

Prüfer inspiziert ein Hebezeug mit einer Checkliste auf einem Tablet

 

Stellen Sie sich einen einfachen Werkstattkran vor. Ein Drahtseil zeigt erste Verschleißerscheinungen, die aber niemandem auffallen. Irgendwann reißt dieses Seil unter Last. Im besten Fall geht nur ein teures Werkstück zu Bruch. Im schlimmsten Fall wird ein Mitarbeiter schwer verletzt. Ein solcher Vorfall zieht nicht nur immense Kosten für Reparaturen und Produktionsausfälle nach sich – er führt fast immer zu strafrechtlichen Ermittlungen.

Mehr als nur eine gesetzliche Pflicht

Klar, die Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV-Regeln zwingen uns zur Prüfung. Aber wer das nur als lästige Pflicht sieht, denkt zu kurz. Eine gelebte Prüfkultur schafft Vertrauen und ein sicheres Arbeitsumfeld. Ihre Mitarbeiter spüren das. Sie wissen, dass ihre Arbeitsmittel in Schuss sind, und können sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren.

Eine gute Prüfstrategie ist weit mehr als das bloße Abhaken von Checklisten. Sie ist ein aktives Sicherheitsmanagement.

  • Risiken im Keim ersticken: Materialermüdung, Korrosion oder technische Defekte werden entdeckt, bevor sie zu einem echten Problem werden.
  • Rechtlich auf der sicheren Seite: Eine saubere, lückenlose Dokumentation ist Ihr wichtigster Trumpf im Schadensfall. Sie schützt Sie und Ihr Unternehmen vor Haftungsansprüchen.
  • Pannen vermeiden, Effizienz steigern: Regelmäßig geprüfte und gewartete Hebezeuge laufen einfach zuverlässiger. Das reduziert ungeplante Ausfallzeiten und verlängert die Lebensdauer der Geräte.

Die Zahlen der Unfallversicherer sprechen eine klare Sprache. In den letzten fünf Jahren waren über 10 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle direkt auf Mängel an Hebezeugen zurückzuführen. Das sind Tausende von Unfällen, die durch eine gewissenhafte Wartung und Prüfung hätten verhindert werden können. Tiefergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie im Beitrag zur UVV-Prüfung für Hebezeuge auf e-service-check.de.

Eine Investition, die sich immer auszahlt

Sehen Sie die Kosten für eine professionelle Hebezeuge Prüfung nicht als Ausgabe, sondern als clevere Investition. Was kostet ein qualifizierter Prüfer im Vergleich zu einem wochenlangen Produktionsstillstand, explodierenden Versicherungsprämien und einem ramponierten Ruf? Die Antwort liegt auf der Hand.

Eine proaktive Prüfkultur ist das stärkste Signal, das ein Unternehmen senden kann: Die Sicherheit unserer Mitarbeiter steht an erster Stelle. Sie ist das Fundament für nachhaltigen Erfolg.

Am Ende des Tages stärkt eine konsequente Prüfpraxis das Verantwortungsbewusstsein im gesamten Team. Jeder lernt, auf Verschleiß zu achten und Probleme sofort zu melden. So wird Sicherheit zu etwas, das jeder lebt – und nicht nur zu einer Vorschrift auf dem Papier.

Die rechtlichen Grundlagen sicher verstehen und anwenden

Wer Hebezeuge prüft, muss sich im Dschungel der Vorschriften auskennen. Aber keine Sorge, es geht nicht darum, Paragrafen zu pauken. Wichtiger ist es, den Sicherheitsgedanken dahinter zu verstehen und für den eigenen Betrieb greifbar zu machen. Im Grunde stützt sich alles auf zwei zentrale Säulen: die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Man kann sich das wie ein System vorstellen, das perfekt ineinandergreift. Die BetrSichV gibt als staatliche Verordnung den großen Rahmen vor. Die DGUV-Vorschriften füllen diesen dann mit konkreten, oft branchenspezifischen Details. Für Winden, Hub- und Zuggeräte ist hier vor allem die DGUV Vorschrift 54 (früher als BGV D8 bekannt) das A und O.

Die wichtigsten Vorschriften im Fokus

Im Kern verlangen diese Regelwerke von Ihnen als Betreiber vor allem eins: eine saubere Gefährdungsbeurteilung für jedes Arbeitsmittel. Das ist die Basis für alles Weitere. Aus dieser Beurteilung leiten Sie dann ab, welche Schutzmaßnahmen nötig sind und wie oft, wie und was genau geprüft werden muss. Das Ziel ist glasklar: Ihre Hebezeuge müssen über ihre gesamte Lebensdauer sicher sein.

Dabei gibt es nicht nur "die eine" Prüfung. Man unterscheidet ganz praktisch zwischen verschiedenen Anlässen:

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme: Bevor ein neues Hebezeug überhaupt das erste Mal Last an den Haken bekommt, muss sichergestellt sein, dass es korrekt installiert wurde und für seine Aufgabe taugt.
  • Wiederkehrende Prüfungen: Das ist der Klassiker – die regelmäßige Kontrolle. Hier geht es darum, Verschleiß, Alterung oder Schäden rechtzeitig zu entdecken, bevor etwas passiert.
  • Außerordentliche Prüfungen: Nach einem Unfall, größeren Umbauten oder wenn ein Gerät ungewöhnlich lange stillstand, ist eine Extra-Prüfung fällig. Logisch, denn hier könnten unvorhergesehene Mängel aufgetreten sein.

Die DGUV-Regel 54 legt zusammen mit der BetrSichV fest, dass Hebezeuge und Krananlagen mindestens einmal jährlich geprüft werden müssen. Eine kleine, aber feine Regelung aus §14 der BetrSichV gibt etwas Planungsspielraum: Die Prüfung muss spätestens zwei Monate nach Fälligkeit erfolgen.

Hier sehen Sie einen Auszug der offiziellen Seite der DGUV zur Vorschrift 54, die eine zentrale Rolle spielt.

Dieses Dokument ist quasi die Bibel für jeden Prüfer. Es liefert die technischen und organisatorischen Vorgaben, an denen sich eine fachgerechte und anerkannte Prüfung orientieren muss.

Wer darf eigentlich prüfen?

Eine der häufigsten Fragen, die uns in der Praxis begegnet: Wer darf denn nun eigentlich den Prüfaufkleber anbringen? Das Regelwerk macht hier eine klare Unterscheidung zwischen der „befähigten Person“ und dem „Sachverständigen“.

Eine befähigte Person bringt die nötige Fachkenntnis aus ihrer Berufsausbildung, praktischer Erfahrung und einer aktuellen Tätigkeit mit. Sie kennt die Vorschriften und kann den Zustand eines Hebezeugs sicher beurteilen.

Für die allermeisten wiederkehrenden Prüfungen – denken Sie an einen Standard-Werkstattkran oder einen Kettenzug – reicht eine qualifizierte befähigte Person völlig aus. Das kann ein externer Dienstleister sein, aber auch ein eigener Mitarbeiter, der entsprechend geschult wurde.

Ein Sachverständiger (oder Prüfsachverständiger) kommt dann ins Spiel, wenn das Risiko höher ist. Das ist typischerweise bei der Abnahme vor der ersten Inbetriebnahme eines großen Brückenkrans der Fall oder wenn wesentliche Änderungen an der Konstruktion vorgenommen wurden. Seine Expertise ist umfassender und wird in solchen Fällen explizit gefordert.

Machen wir es an zwei Beispielen aus dem Alltag fest:

Szenario 1: Der Werkstattkran
Ein mobiler 1-Tonnen-Kran wird in einer KFZ-Werkstatt täglich für den Motorein- und -ausbau genutzt. Für die jährliche, wiederkehrende Hebezeuge Prüfung ist eine befähigte Person genau die richtige Wahl. Sie checkt Fahrwerk, Hydraulik, Seil und Haken auf sichtbare Mängel und führt eine Funktionsprüfung durch.

Szenario 2: Der neue Portalkran
In einer Produktionshalle wird ein neuer, fest installierter Portalkran mit 10 Tonnen Traglast montiert. Bevor dieser in Betrieb geht, muss ein Sachverständiger zur Prüfung antreten. Er schaut sich nicht nur den Kran an, sondern prüft auch die Statik der Kranbahn, die Montage und alle Sicherheitseinrichtungen wie Endschalter oder Überlastsicherungen.

Die Regeln korrekt anzuwenden, ist das A und O für die Sicherheit im Betrieb. Wer noch tiefer in die Materie der sicheren Anwendung einsteigen möchte, dem empfehlen wir unseren Beitrag über die DGUV Regel 109-017 zur sicheren Benutzung von Kranen. Mit diesem Grundwissen können Sie sicher sein, alle Anforderungen zu erfüllen und Ihre Anlagen rechtssicher zu betreiben.

So bereiten Sie die Prüfung von Hebezeugen optimal vor

Eine saubere und effiziente Hebezeuge Prüfung beginnt nicht erst, wenn der Prüfer vor der Tür steht. Wer hier vorausschauend plant, spart sich am Ende nicht nur Zeit und Nerven, sondern legt auch den Grundstein für ein aussagekräftiges Ergebnis. Man kann es nicht oft genug betonen: Die richtige Vorbereitung ist das A und O für einen sicheren Betrieb und einen reibungslosen Prüfprozess.

Stellen Sie sich das mal vor: Der Prüfer kommt und muss sich erst den Weg durch ein vollgestelltes Lager bahnen, nur um den Kran zu erreichen. Oder die entscheidenden Dokumente sind irgendwo vergraben und nicht auffindbar. Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich und zeitraubend, sie werfen auch kein gutes Licht auf den Betrieb. Mit einer durchdachten Vorbereitung umgehen Sie genau das.

Die Dokumentation lückenlos zusammenstellen

Das Allerwichtigste zuerst: Bringen Sie die Papiere in Ordnung. Die befähigte Person, die die Prüfung durchführt, braucht einen vollständigen Überblick über die gesamte Lebensgeschichte des Hebezeugs. Ohne diese Unterlagen ist eine vorschriftsgemäße Prüfung schlichtweg undenkbar.

Am besten, Sie legen alles in einer übersichtlichen Mappe bereit:

  • Das Prüfbuch: Das ist quasi der Lebenslauf Ihres Hebezeugs. Hier drin stehen alle bisherigen Prüfberichte, die Infos zur Inbetriebnahme und jegliche Umbauten. Absolut unverzichtbar.
  • Die Betriebsanleitung vom Hersteller: Darin finden sich spezifische Anweisungen zur Wartung und wichtige technische Daten, die der Prüfer kennen muss.
  • EG-Konformitätserklärung: Dieses Dokument beweist, dass Ihr Hebezeug den europäischen Sicherheitsstandards entspricht.
  • Nachweise über Reparaturen und Wartungen: Jede Rechnung, jeder Bericht über durchgeführte Instandhaltungen gehört dazu. Nur so lässt sich der aktuelle Zustand des Geräts lückenlos nachvollziehen.

Eine saubere und vollständige Dokumentation ist mehr als nur Bürokratie – sie ist Ihr bester rechtlicher Schutz und zeigt, dass Sie Ihre Verantwortung ernst nehmen.

Das Hebezeug für die Prüfung zugänglich machen

Ein Punkt, der in der Hektik des Alltags gerne mal untergeht, ist die ganz praktische Vorbereitung des Geräts und seiner Umgebung. Ein Prüfer kann nur das bewerten, was er auch wirklich sehen und anfassen kann. Ein total verdrecktes oder von Paletten zugestelltes Hebezeug macht eine gründliche Inspektion von vornherein unmöglich.

Sauberkeit und Freiraum sind entscheidend
Sorgen Sie dafür, dass das Hebezeug sauber ist. Unter einer dicken Schicht aus Fett, Öl oder grobem Schmutz können sich Haarrisse, Roststellen oder andere Materialschäden verbergen. Oft reicht schon ein Lappen und etwas Reinigungsmittel, um hier für klare Verhältnisse zu sorgen.

Genauso wichtig ist es, dass der Arbeitsbereich um das Hebezeug herum frei ist. Der Prüfer muss sich sicher bewegen und alle Bauteile, von der Lastkette bis zum Motor, ohne Kletterpartie erreichen können. Einen guten Einblick in die typischen Komponenten gibt übrigens unser Artikel über den elektrischen Kettenzug mit 500 kg Tragkraft.

Ein sauberer und aufgeräumter Prüfbereich ist ein Zeichen von Professionalität und Respekt gegenüber der Arbeit des Prüfers. Aus Erfahrung wissen wir: Das allein kann bis zu 20 % der Prüfzeit einsparen.

Die interne Kommunikation nicht vergessen

Eine anstehende Hebezeuge Prüfung ist selten eine One-Man-Show. Meist sind mehrere Abteilungen und Kollegen betroffen. Deshalb ist eine klare und vor allem rechtzeitige Kommunikation Gold wert, um den Betriebsablauf so wenig wie möglich zu stören.

Geben Sie allen relevanten Personen frühzeitig Bescheid: Wann genau findet die Prüfung statt und wie lange wird sie voraussichtlich dauern? Klären Sie ab, welche Bereiche oder Maschinen in dieser Zeit nicht genutzt werden können. Das beugt Missverständnissen vor und gibt der Produktion oder Logistik die Chance, entsprechend zu planen.

Sorgen Sie außerdem dafür, dass ein kompetenter Ansprechpartner für den Prüfer vor Ort ist. Im Idealfall ist das jemand, der das Hebezeug in- und auswendig kennt, Fragen zur Bedienung beantworten und bei der Funktionsprüfung unterstützen kann. Mit guter interner Abstimmung wird die Prüfung zur Routine – und nicht zur stressigen Betriebsunterbrechung.

So läuft eine professionelle Hebezeuge Prüfung ab

Eine professionelle Hebezeuge Prüfung ist weit mehr als nur das Abhaken einer Checkliste. Es ist ein strukturierter, methodischer Prozess, bei dem jedes sicherheitsrelevante Detail genau unter die Lupe genommen wird. Wenn Sie als Betreiber diesen Ablauf kennen, können Sie die Qualität der Prüfung viel besser einschätzen und den Prüfer optimal unterstützen.

Im Grunde gliedert sich der gesamte Prozess in drei große Phasen: die Sichtprüfung, die Funktionsprüfung und, wenn nötig, die Lastprüfung. Jede dieser Phasen baut auf der vorherigen auf und hat ein klares Ziel: den tatsächlichen Zustand des Hebezeugs zu erfassen und verborgene Risiken aufzudecken, bevor etwas passiert.

Die Sichtprüfung: Das Fundament für alles Weitere

Alles startet mit einer gründlichen visuellen Inspektion. Ein erfahrener Prüfer schaut sich das Hebezeug aus allen Winkeln an, oft noch bevor es überhaupt eingeschaltet wird. Hier geht es darum, offensichtliche Mängel, Verschleiß und Beschädigungen zu finden, die man mit bloßem Auge erkennen kann.

Dieser erste Schritt ist absolut entscheidend, denn viele gravierende Probleme kündigen sich durch kleine, äußerliche Anzeichen an. Ein geschultes Auge weiß genau, worauf es achten muss:

  • Tragkonstruktion: Gibt es Verformungen am Rahmen oder Ausleger? Sind Risse in Schweißnähten zu sehen oder nagt bereits die Korrosion am Material?
  • Seile und Ketten: Wie viele Drahtbrüche hat das Seil? Zeigt die Lastkette Anzeichen von Längung, verbogenen Gliedern oder starkem Abrieb?
  • Lasthaken: Ist der Haken aufgebogen oder hat er Risse? Funktioniert die Hakensicherung noch tadellos oder ist sie beschädigt?
  • Beschriftungen: Sind alle wichtigen Kennzeichnungen, allen voran die maximale Tragfähigkeit (WLL - Working Load Limit), noch klar und deutlich lesbar?

Stellen Sie sich vor, bei der Prüfung eines Werkstattkrans entdeckt der Prüfer winzige Risse im Lack an einer hochbelasteten Schweißnaht. Das ist ein klares Alarmsignal. Solche Haarrisse können auf eine beginnende Materialermüdung hindeuten und müssen sofort genauer untersucht werden, bevor der Kran wieder eine Last hebt.

Die Funktionsprüfung: Der Check der Sicherheitskomponenten

Wenn die äußere Hülle für in Ordnung befunden wurde, geht es ans Eingemachte. Bei der Funktionsprüfung wird das Hebezeug in Betrieb genommen, um alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Mechanismen auf Herz und Nieren zu testen.

Hierfür wird das Hebezeug meist ohne Last bewegt, um die reinen mechanischen und elektrischen Funktionen zu checken. Der Fokus liegt ganz klar auf den Systemen, die im Ernstfall einen Unfall verhindern sollen.

Ein Hebezeug ist nur so sicher wie seine schwächste Sicherheitskomponente. Die Funktionsprüfung ist der Moment der Wahrheit, in dem sich zeigt, ob Bremsen, Schalter und Sensoren im Notfall zuverlässig arbeiten.

Auf der Prüfliste stehen dabei vor allem:

  • Bremsen: Greift die Bremse des Hubwerks sofort und hält sie die Position sicher, ohne abzusinken?
  • Endschalter: Stoppen die Hub- und Fahrbewegungen automatisch an den Endpunkten, also an der höchsten und tiefsten Hakenstellung?
  • Not-Aus-Schalter: Lässt sich das komplette System über den Not-Aus-Schalter unverzüglich stilllegen?
  • Steuerung: Reagieren alle Taster, Hebel und Schalter präzise und ohne jede Verzögerung?

Ein guter Prüfer spielt hier verschiedene Szenarien durch, um sicherzugehen, dass die Sicherheitsfunktionen unter allen denkbaren Umständen greifen.

Die Lastprüfung: Der ultimative Härtetest

Die dynamische Lastprüfung ist zwar nicht bei jeder wiederkehrenden Prüfung Pflicht, aber nach größeren Reparaturen an tragenden Teilen, Umbauten oder bei der Erstabnahme ist sie unverzichtbar. Sie dient als letzter Beweis, dass die Stabilität und Tragfähigkeit des gesamten Systems auch unter realen Bedingungen gegeben ist.

Dabei wird das Hebezeug mit einer Prüflast beaufschlagt, die meist über der eigentlichen Nenntragfähigkeit liegt – zum Beispiel 125 % bei einer statischen Prüfung. Der Prüfer beobachtet ganz genau, wie sich die Konstruktion verhält. Gibt es unzulässige Verformungen? Packen die Bremsen auch unter maximaler Belastung zuverlässig zu?

Typische Mängel und wie Sie diese proaktiv vermeiden

Viele der bei Prüfungen festgestellten Mängel sind keine Überraschung, sondern das Ergebnis von schleichendem Verschleiß. Mit etwas Voraussicht und regelmäßiger Wartung lassen sich die häufigsten Probleme jedoch gut im Keim ersticken.

Häufiger Mangel Potenzielles Risiko Präventive Maßnahme
Verschlissene oder gerissene Drahtseile Plötzlicher Seilriss, Lastabsturz Regelmäßige Sichtprüfung auf Drahtbrüche und Korrosion, Schmierung nach Herstellervorgabe
Aufgebogener oder beschädigter Lasthaken Herausrutschen der Last, Bruch des Hakens Tägliche Kontrolle vor Arbeitsbeginn, Lasten niemals an der Hakenspitze einhängen
Defekte Hakensicherung Unbeabsichtigtes Aushängen der Anschlagmittel Funktionsprüfung vor jeder Nutzung, defekte Sicherungen sofort austauschen lassen
Nicht funktionierende Endschalter Überfahren der Endlagen, Kollisionen, Beschädigung von Hebezeug und Gebäude Regelmäßiger Testlauf (ohne Last) der Endschalterfunktionen, Freihalten der Schaltnocken
Unleserliche Tragfähigkeitsangabe Überladung des Hebezeugs durch Fehleinschätzung Kennzeichnung sauber halten, bei Beschädigung oder Unleserlichkeit sofort erneuern
Schleifende oder laute Bremsen Versagen der Bremse, Absinken der Last Auf ungewöhnliche Geräusche achten, Bremsenwartung gemäß Wartungsplan durchführen lassen

Durch die Beachtung dieser Punkte können Sie nicht nur die Lebensdauer Ihres Hebezeugs verlängern, sondern vor allem das Risiko für gefährliche Zwischenfälle erheblich senken.

Es sind erschreckende Zahlen: Statistiken zeigen, dass rund 90 % der Arbeitsunfälle mit Hebezeugen auf mangelhafte Wartung und unzureichende Prüfungen zurückgehen. Die jährliche UVV-Prüfung deckt genau solche Schwachstellen auf, bevor es zu spät ist.

Ein gründlicher Prüfprozess sorgt dafür, dass nicht nur das Hebezeug an sich, sondern auch die passenden Anschlagmittel für Krane sicher sind. Ein professioneller Ablauf, der alle diese Aspekte berücksichtigt, ist die beste Versicherung für einen sicheren und störungsfreien Betrieb.

Was nach der Prüfung passiert: Dokumentation und Maßnahmen

Die Hebezeuge Prüfung ist geschafft – aber damit ist die Arbeit noch lange nicht getan. Jetzt kommt der wirklich entscheidende Teil, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt und die Sicherheit im Betrieb tagtäglich gewährleistet. Eine saubere Dokumentation und die richtigen Folgemaßnahmen sind das A und O.

 

Ein Prüfprotoll wird auf einem Klemmbrett ausgefüllt, im Hintergrund das geprüfte Hebezeug.

 

Ganz ehrlich: Ohne ein lückenloses Prüfprotokoll ist die beste Prüfung nichts wert. Es ist Ihr offizieller Nachweis für Behörden, die Versicherung und im schlimmsten Fall auch vor Gericht.

Das rechtssichere Prüfprotokoll

Ein Prüfprotokoll ist viel mehr als nur ein Zettel mit einem Haken dran. Damit es auch vor dem Gesetzgeber standhält, muss es ganz bestimmte Informationen enthalten. Erst diese Details machen es zu einem belastbaren Dokument, das den Zustand Ihres Hebezeugs jederzeit nachvollziehbar macht.

Achten Sie darauf, dass in Ihrem Prüfbericht immer die folgenden Punkte klar und deutlich auftauchen:

  • Eindeutige Identifikation: Name des Betreibers, Standort und eine klare Kennzeichnung des Hebezeugs (z. B. Inventar- oder Seriennummer).
  • Prüfgrundlage: Auf welcher Basis wurde geprüft? (z. B. DGUV Vorschrift 54, BetrSichV).
  • Prüfdatum und Umfang: Wann fand die Prüfung statt und was genau wurde kontrolliert (Sicht-, Funktions-, Lastprüfung)?
  • Prüfergebnisse im Detail: Eine klare Auflistung aller geprüften Bauteile mit einer Bewertung ihres Zustands.
  • Festgestellte Mängel: Jeder noch so kleine Mangel gehört hier rein – präzise beschrieben und eingestuft (z. B. "geringfügig", "erheblich" oder "gefährlich").
  • Beurteilung des Weiterbetriebs: Eine glasklare Aussage des Prüfers, ob das Hebezeug weiter sicher genutzt werden darf.
  • Nächster Prüftermin: Der verbindliche Termin für die nächste wiederkehrende Prüfung.
  • Name und Unterschrift des Prüfers: Die Bestätigung durch die befähigte Person.

Ein Prüfprotokoll ist nicht nur ein Nachweis, sondern Ihr Fahrplan für die Instandhaltung. Betrachten Sie die Mängelliste als Ihre priorisierte To-do-Liste, um Sicherheit aktiv zu managen, anstatt nur zu reagieren.

Ist die Prüfung erfolgreich und ohne sicherheitsrelevante Mängel bestanden, kommt die Prüfplakette ans Hebezeug. Sie zeigt allen Mitarbeitern auf einen Blick: Dieses Gerät ist sicher und geprüft – ein wichtiges visuelles Signal im Betriebsalltag.

Was tun bei festgestellten Mängeln?

Was aber, wenn der Prüfer Mängel entdeckt? Dann ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Die richtige Reaktion hängt immer von der Schwere des Mangels ab.

Geringfügige Mängel: Das sind oft erste Verschleißerscheinungen oder Schönheitsfehler, die die Sicherheit im Moment nicht gefährden. Eine leicht verblichene Beschriftung wäre so ein Fall. Solche Punkte sollten Sie bei der nächsten geplanten Wartung miterledigen.

Erhebliche Mängel: Hier wird es schon ernster, denn diese Mängel beeinträchtigen die Sicherheit. Eine defekte Hakensicherung ist ein klassisches Beispiel. Der Prüfer setzt hier eine Frist zur Behebung. Bis dahin darf das Hebezeug nur eingeschränkt oder gar nicht mehr verwendet werden.

Gefährliche Mängel: Bei diesen Mängeln besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben – ein Riss in einem tragenden Teil oder eine defekte Bremse. Hier gibt es keine zwei Meinungen: sofortige Stilllegung! Das Hebezeug muss sofort außer Betrieb genommen und klar als "defekt" gekennzeichnet werden, damit es niemand aus Versehen benutzt.

Der Ablauf nach einer nicht bestandenen Prüfung

Stellen wir uns ein typisches Szenario vor: Bei der Jahresprüfung eines Elektrokettenzugs stellt die befähigte Person fest, dass die Hubbremse nicht mehr richtig greift. Die Last sackt im Test leicht ab.

So sieht der korrekte Ablauf aus:

  1. Sofortige Stilllegung: Der Prüfer stuft den Mangel als "gefährlich" ein und erklärt den Kettenzug für nicht mehr betriebssicher. Er wird sofort stillgelegt und bekommt einen Warnhinweis.
  2. Dokumentation: Der Mangel wird exakt im Prüfprotokoll vermerkt. Sie als Betreiber erhalten eine Kopie und müssen den Erhalt gegenzeichnen.
  3. Reparatur beauftragen: Sie kontaktieren umgehend einen Fachbetrieb, um die Bremse reparieren zu lassen. Wichtig: An sicherheitsrelevante Teile dürfen nur absolute Profis!
  4. Nachprüfung durchführen lassen: Nach der Reparatur ist es nicht damit getan, das Gerät einfach wieder einzuschalten. Eine befähigte Person muss eine Nachprüfung durchführen. Sie schaut sich gezielt die reparierte Komponente an und bestätigt, dass der Mangel fachgerecht behoben wurde.
  5. Freigabe und Dokumentation: Erst wenn die Nachprüfung bestanden ist, wird dies im Prüfbuch vermerkt. Dann, und nur dann, darf das Hebezeug wieder in Betrieb genommen werden.

Digitale Verwaltung von Prüfberichten

Verabschieden Sie sich von dicken Aktenordnern und Zettelchaos. Die moderne Verwaltung von Prüfdokumenten läuft digital. Eine einfache Software oder sogar eine gut strukturierte Cloud-Ablage kann Ihnen das Leben enorm erleichtern.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Keine Fristen mehr verpassen: Richten Sie automatische Erinnerungen für anstehende Prüfungen ein.
  • Schneller Zugriff: Alle Dokumente sind mit wenigen Klicks zur Hand – perfekt für unangekündigte Kontrollen.
  • Lückenlose Historie: Die gesamte Lebensakte eines Hebezeugs ist an einem Ort gespeichert und jederzeit nachvollziehbar.

Dieser strukturierte Ansatz nach der Hebezeuge Prüfung schließt den Sicherheitskreis. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein starkes Werkzeug für einen reibungslosen und vor allem sicheren Betrieb.

Häufige Fragen zur Prüfung von Hebezeugen

In der Praxis tauchen rund um die Hebezeuge Prüfung immer wieder dieselben Unsicherheiten auf. Um Ihnen den Arbeitsalltag zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fragen aus unserer Erfahrung gesammelt und beantworten sie hier – kurz, prägnant und direkt aus der Praxis. Sehen Sie diesen Abschnitt als schnelle Wissensquelle für die typischen Herausforderungen.

Wer darf eine Hebezeuge Prüfung durchführen?

Eine der zentralsten Fragen dreht sich um die Qualifikation des Prüfers. Die wiederkehrende Prüfung darf grundsätzlich von einer befähigten Person durchgeführt werden. Wichtig zu wissen: Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Es beschreibt vielmehr eine Person, die durch Ausbildung, Erfahrung und ihre aktuelle Tätigkeit das nötige Fachwissen mitbringt.

Was heißt das konkret?

  • Berufsausbildung: Eine solide technische Ausbildung, etwa als Mechatroniker, Industriemechaniker oder Ingenieur, schafft die Basis.
  • Berufserfahrung: Die Person muss schon praktisch mit Hebezeugen gearbeitet haben, sei es bei der Wartung, Instandsetzung oder im täglichen Umgang.
  • Zeitnahe Tätigkeit: Um auf dem Laufenden zu bleiben, muss sie regelmäßig mit der Prüfung oder Wartung solcher Geräte zu tun haben. Nur so kennt sie den aktuellen Stand der Technik und die geltenden Vorschriften.

Regelmäßige Weiterbildungen sind hier natürlich Pflicht. Bei komplexeren Prüfungen, wie der Abnahme nach einem größeren Umbau oder vor der allerersten Inbetriebnahme eines Krans, reicht das nicht. Hier muss ein Sachverständiger ran, dessen Qualifikation noch strengeren Anforderungen unterliegt.

Was passiert, wenn ich die Prüffrist überschreite?

Eine überschrittene Prüffrist ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen können für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. Das Erste, was passiert: Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall mit einem nicht fristgerecht geprüften Hebezeug, kann die Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern.

Aber das ist noch nicht alles. Es drohen auch rechtliche Konsequenzen:

  • Ordnungswidrigkeit: Die zuständige Aufsichtsbehörde, wie das Gewerbeaufsichtsamt, kann empfindliche Bußgelder verhängen.
  • Strafrechtliche Verfolgung: Wird bei einem Unfall jemand verletzt oder gar getötet, schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein und ermittelt gegen die Verantwortlichen im Betrieb – meist die Geschäftsführung oder direkte Vorgesetzte.
  • Persönliche Haftung: Führungskräfte können unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Die Einhaltung der Prüffristen ist die wichtigste Grundlage für Ihre Rechtssicherheit als Betreiber. Eine einzige versäumte Prüfung kann im Schadensfall das Ende eines Unternehmens bedeuten.

Eine saubere Organisation, zum Beispiel unterstützt durch eine digitale Prüfmanagement-Software, ist der beste Schutz, um keine Frist versehentlich zu verpassen.

Müssen auch handbetriebene Hebezeuge geprüft werden?

Ja, unbedingt. Die Prüfpflicht gilt völlig unabhängig von der Antriebsart. Ein einfacher, handbetriebener Kettenzug unterliegt exakt denselben gesetzlichen Anforderungen wie ein großer Elektrokran. Auch bei ihm können Verschleiß, Korrosion oder mechanische Defekte zu katastrophalen Unfällen führen.

Gerade bei manuellen Geräten wird die Belastung oft unterschätzt. Verschleiß an der Lastkette, eine verbogene Hakenaufhängung oder eine Bremse, die nicht mehr richtig greift – das sind typische Mängel, die nur eine regelmäßige Hebezeuge Prüfung zuverlässig aufdeckt. Die DGUV Vorschrift 54 macht hier klar keinen Unterschied zwischen elektrischen und manuellen Geräten.

Kann ich Hebezeuge selbst prüfen?

Theoretisch ja, aber nur, wenn Sie eine entsprechend qualifizierte und offiziell benannte befähigte Person in Ihrem eigenen Unternehmen haben. Diese Person muss die oben genannten Kriterien nachweislich erfüllen. Ganz entscheidend ist auch: Sie darf bei ihrer Prüfentscheidung nicht weisungsgebunden sein. Sie muss also die Befugnis haben, ein Hebezeug auch gegen den Willen des Chefs stillzulegen, wenn es ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Aus gutem Grund entscheiden sich die meisten Betriebe in der Praxis für externe Dienstleister. Das hat handfeste Vorteile:

  1. Haftung: Ein Teil der Verantwortung wird auf den externen Prüfer übertragen.
  2. Neutralität: Ein Experte von außen agiert unvoreingenommen und ist frei von internem Druck.
  3. Aktuelles Wissen: Externe Prüfer sind durch ihre tägliche Arbeit und ständige Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand von Technik und Vorschriften.

Gerade für kleinere Betriebe ist der Einsatz eines externen Dienstleisters oft die wirtschaftlichere und vor allem rechtssicherere Lösung.


Bei HZ Heben-Zurren finden Sie nicht nur die passenden, geprüften Hebezeuge für Ihren Bedarf, sondern auch die Expertise, um Ihre Sicherheitsprozesse zu unterstützen. Entdecken Sie unser Sortiment an hochwertigen Anschlagmitteln, Kettenzügen und Zurrsystemen auf https://heben-zurren.de und sorgen Sie für maximale Sicherheit in Ihrem Betrieb.

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