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Anschlagmittel und Zurrmittel richtig lagern und instandhalten: Pflichten, Fehler & Checkliste

 

Anschlagmittel und Zurrmittel richtig lagern und instandhalten

Gesetzliche Pflichten, Aussondekriterien, Dokumentation und typische Fehler in Industrie, Logistik und Produktion

Anschlagketten, Zurrketten und Lastaufnahmemittel kosten Geld – und tragen Verantwortung. Wer sie achtlos in der Ecke stapelt, neben Säuren lagert oder feucht aufhängt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern verstößt gegen klare gesetzliche Vorgaben. Dieser Artikel zeigt, was Betriebe bei Lagerung, Instandhaltung und Aussonderung von Anschlagmitteln rechtssicher umsetzen müssen – und welche Fehler in der Praxis immer wieder auftreten.


Rechtliche Grundlagen: Was schreibt das Gesetz vor?

Die Pflicht zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln ist in mehreren Regelwerken verankert. Für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel gelten insbesondere:

Regelwerk Anforderung
BetrSichV §3 Arbeitgeber muss Arbeitsmittel in sicherem Zustand bereitstellen und erhalten
BetrSichV §14 Prüfpflicht vor erster Inbetriebnahme und nach außergewöhnlichen Ereignissen
DGUV Vorschrift 52 Jährliche Prüfung durch befähigte Person; Aussondern bei Schäden
EN 818-4 / EN 12195-3 Normative Anforderungen an Lagerung, Pflege und Außerbetriebnahme
DGUV Regel 100-500 (Abschn. 2.8) Betreiben von Arbeitsmitteln inkl. Anschlagmittel – konkrete Handlungspflichten

Die Pflichten gelten nicht nur für Hersteller, sondern für jeden Betrieb, der Anschlagmittel einsetzt – vom Produktionswerk bis zur kleinen Werkstatt. Wer im Schadensfall keinen Nachweis vorlegen kann, haftet persönlich.


So werden Anschlagmittel und Zurrmittel richtig gelagert

Korrekte Lagerung verlängert die Tragsicherheit und reduziert unentdeckte Schäden. Die wichtigsten Anforderungen aus Norm und Betriebspraxis:

  • Trocken und überdacht: Direkter Regen oder stehende Feuchtigkeit fördern Korrosion – auch bei galvanisch verzinkten Ketten.
  • Hängend oder in Behältnissen: Ketten hängen an Hakenbrettern oder liegen in Kettensäcken, nicht auf dem Boden gestapelt oder unter anderen Lasten.
  • Kein Kontakt mit Chemikalien: Säuren, Laugen, Salze und aggressive Reinigungsmittel greifen Stahl und Beschichtungen an. Mindestabstand zu Lagerbereichen mit Gefahrstoffen einhalten.
  • Kein direktes Sonnenlicht auf Kunststoffteile: Kennzeichnungsetiketten, Schutzschläuche und Kunststoff-Hakensicherungen UV-geschützt lagern.
  • Getrennte Lagerung: Anschlagmittel getrennt von Ersatzteilen, Zubehör und Werkzeug lagern – so bleibt der Überblick und beschädigte Teile werden nicht versehentlich wiederverwendet.
Merksatz: Anschlagketten und Zurrmittel gehören an den Haken – nicht auf den Boden. Wer Anschlagmittel stapelt oder zusammenknotet, riskiert mechanische Schäden, die erst beim nächsten Einsatz unter Last sichtbar werden.
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Anschlagketten & Kettengehänge – GK8 nach EN 818-4, inkl. Prüfzeugnis
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Aussondern: Wann muss ein Anschlagmittel sofort aus dem Verkehr gezogen werden?

Das Aussondern ist die wichtigste Sicherheitsmaßnahme. Wer ein beschädigtes Anschlagmittel weiter einsetzt, riskiert Totalversagen unter Last – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Mensch und Maschine.

⛔ STOP – Sofort aussondern, wenn:

  • Kettenglieder verformt, gestreckt oder eingekerbt sind
  • Anzeichen von Rissen oder Bruchstellen sichtbar sind
  • Kennzeichnung (WLL, CE, Hersteller) unleserlich oder entfernt wurde
  • Hakenöffnung sich geweitet hat (mehr als 10 % der Nennöffnung)
  • Sicherungsvorrichtungen an Haken fehlen oder nicht mehr funktionieren
  • Korrosionsschäden über Oberflächenrost hinausgehen (Lochfraß, Querschnittsverlust)
  • Das Anschlagmittel einem Lastabsturz oder einer Schocklast ausgesetzt war

Ein ausgesondertes Anschlagmittel muss sofort für die weitere Nutzung gesperrt werden – z. B. durch Entfernen aus dem Lager, Anbringen eines Sperranhängers oder physische Unbrauchbarmachung. Eigenreparaturen durch den Betrieb sind verboten. Instandsetzungen darf nur der Hersteller durchführen und muss diese erneut prüfen und freigeben.


Typische Praxisfehler bei Lagerung und Instandhaltung

In Werkstätten, Lagerhallen und auf Baustellen wiederholen sich dieselben Fehler – die meisten entstehen durch Gewohnheit oder Zeitdruck:

Fehler in der Praxis Risiko / Folge So macht man es richtig
Ketten auf dem Boden aufgerollt Überfahren, Quetschung, unsichtbare Kerbschäden Hängend lagern, Kettensäcke verwenden
Anschlagmittel nach Witterungseinsatz nicht abgetrocknet Beschleunigte Korrosion, Schäden an Verzinkung Trocken lagern, vor Feuchtigkeit schützen
Unleserliche Kennzeichnung ignoriert Unbekannte Traglast, fehlende Rückverfolgbarkeit Sofort aussondern oder Hersteller kontaktieren
Kein Prüfbuch oder Bestandsliste geführt Prüffristen übersehen, fehlende Nachweispflicht Prüfbuch mit Datum, Prüfer und Ergebnis pflegen
Defekte Mittel zurück ins Regal gestellt Versehentlicher Einsatz, Lastabsturz Sperranhänger, physische Trennung oder sofortige Entsorgung
Praxisbeispiel: In einem Metallbaubetrieb wurde nach einem Beinaheunfall festgestellt, dass eine 8 mm-Anschlagkette seit Jahren ohne Prüfnachweis im Umlauf war – das Prüfzeugnis konnte nicht mehr vorgelegt werden. Die Folge: vollständige Haftung des Betriebsinhabers. Mit einer einfachen Bestandsliste und einem Prüfbuch wäre dieser Fall vollständig vermeidbar gewesen.

Wartung und Pflege: Reinigung, Schmierung, Sichtprüfung

Regelmäßige Pflege reduziert Korrosion und erhält die Einsatzfähigkeit. Dabei gilt: Pflege ersetzt nicht die vorgeschriebene jährliche Prüfung durch eine befähigte Person.

  • Reinigung: Schmutz, Schlamm und Öl nach dem Einsatz entfernen. Ketten mit klarem Wasser abspülen und vollständig trocknen lassen.
  • Schmierung: Bewegliche Teile wie Haken, Schäkel und Verbindungsglieder leicht einölen. Keine aggressiven Fette oder Lösungsmittel verwenden.
  • Sichtprüfung vor jedem Einsatz: Jeder Anwender ist verpflichtet, eine kurze Sichtprüfung vor der Nutzung durchzuführen – das dauert 30 Sekunden und ist gesetzlich gefordert (§ 4 DGUV V 52).
  • Keine Eigenreparaturen: Schweißen, Biegen oder anderweitiges Manipulieren von Anschlagmitteln ist grundsätzlich verboten. Beschädigte Mittel werden ersetzt, nicht repariert.
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Zurrketten – EN 12195-3, GK8, inkl. Prüfzeugnis
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Dokumentation und Nachweispflicht

Der Gesetzgeber verlangt Nachweise. Fehlen diese, entsteht im Schadensfall eine erhebliche Haftungslücke für den Betrieb und die verantwortlichen Personen. Folgende Unterlagen müssen für den Bestand an Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln vorliegen:

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Anschlagpunkte & Ringschrauben – EN 1677-1, inkl. Prüfzeugnis
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Mindestanforderungen an die Dokumentation:

  • Bestandsliste: Inventarnummer, Typ, WLL, Baujahr / Kaufdatum, Hersteller
  • Prüfbuch / Prüfprotokoll: Datum der letzten und nächsten Prüfung, Prüfer (befähigte Person), Ergebnis
  • Prüfzeugnis (Herstellerdokument): Mit jedem Anschlagmittel geliefert; muss dauerhaft aufbewahrt werden
  • Aussonderungsnachweis: Datum, Grund, Verantwortlicher bei Außerbetriebnahme
  • Unterweisung: Nachweis, dass Beschäftigte im Umgang, in der Sichtprüfung und in Aussonderungskriterien unterwiesen wurden
Aufbewahrungsempfehlung: Prüfprotokolle und Prüfzeugnisse sollten mindestens bis zur nächsten Hauptprüfung aufbewahrt werden, idealerweise dauerhaft. Im Schadensfall muss der Betrieb nachweisen können, dass alle Prüfpflichten erfüllt wurden.

Praxis-Checkliste: Lagerung und Instandhaltung von Anschlagmitteln

Diese Checkliste eignet sich für die regelmäßige Selbstkontrolle im Betrieb oder als Grundlage für ein internes Audit:

  • Alle Anschlagmittel im Bestand sind inventarisiert (Typ, WLL, ID-Nummer)
  • Lagerbereich ist trocken, überdacht und frei von Chemikalien
  • Ketten und Zurrmittel hängen an Hakenleiste oder liegen in Kettensäcken
  • Kennzeichnung (WLL, CE, Prüfzeichen) an jedem Mittel lesbar und vollständig
  • Sichtprüfung vor jedem Einsatz durch Anwender durchgeführt
  • Jährliche Prüfung durch befähigte Person mit Protokolleintrag durchgeführt
  • Ausgesonderte Mittel sind physisch getrennt und nicht mehr im Umlauf
  • Prüfzeugnis (Herstellerdokument) für jedes Arbeitsmittel vorhanden und auffindbar
  • Mitarbeiter wurden zu Lagerung, Sichtprüfung und Aussonderungskriterien unterwiesen

Anschlagketten GK8 – normgeprüft, direkt konfigurieren
Alle Anschlagketten und Kettengehänge inkl. Prüfzeugnis – ab Lager lieferbar, korrekt gekennzeichnet nach EN 818-4, Lieferung in 1–3 Werktagen.
Hinweis: Sichtprüfung vor jeder Nutzung; beschädigte Mittel sofort aussondern.

Fazit

Lagern und Instandhalten sind keine Nebenpflichten – sie sind Voraussetzung für den sicheren Betrieb jedes Anschlagmittels und Zurrmittels. Wer in seinem Betrieb klare Strukturen für Bestandsverwaltung, Prüfdokumentation und Aussonderung aufbaut, schützt nicht nur seine Mitarbeiter, sondern auch sich selbst vor ernsthaften Haftungsrisiken.

Es braucht keine komplizierte Software. Ein gepflegtes Prüfbuch, ein trockenes Kettenregal und eine Sichtprüfung vor dem Einsatz sind der Grundstock – und reichen in vielen Betrieben als erster konkreter Schritt.

"Wer Anschlagmittel korrekt lagert, pflegt und ausgesondert, schließt den letzten Sicherheitskreis – denn das beste Prüfzeugnis nützt nichts, wenn die Kette danach falsch behandelt wird."

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