• Günstiger Versand ab 4,50 Euro deutschlandweit. 30 Tage Rückgaberecht. Ab 600,-Euro Bestellwert erfolgt Versand kostenlos
Günstiger Versand ab 4,50 Euro deutschlandweit. 30 Tage Rückgaberecht. Ab 600,-Euro Bestellwert erfolgt Versand kostenlos.

Währung

Dein Warenkorb

Dein Warenkorb ist leer

Prüfung von Anschlagketten sicher meistern

Die regelmäßige Prüfung von Anschlagketten ist keine freiwillige Übung, sondern eine knallharte, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahme. Sie sichert nicht nur den Betrieb ab, sondern schützt vor allem Menschenleben. Ganz einfach gesagt: Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass nur einwandfreies Hebezeug zum Einsatz kommt. Das Risiko schwerer Unfälle durch Materialversagen wird so drastisch minimiert.

Was die Prüfung von Anschlagketten so entscheidend macht

Stellen Sie sich die Szene vor: Eine tonnenschwere Last schwebt über Ihren Mitarbeitern oder teuren Maschinen. In diesem Moment gibt es nur ein Bauteil, dem Sie blind vertrauen müssen – die Anschlagkette. Jede einzelne Prüfung ist daher eine bewusste Entscheidung für die Sicherheit und gegen unkalkulierbare Risiken. Es geht hier nicht darum, eine Checkliste abzuhaken, sondern um die Erfüllung der betrieblichen Sorgfaltspflicht.

Die Verantwortung, die mit dem Betrieb von Hebezeugen einhergeht, ist enorm. Ein Versäumnis bei der Prüfung kann katastrophale Folgen haben:

  • Personenschäden: Ein Kettenbruch kann zu schweren, oft sogar tödlichen Verletzungen führen.
  • Sachschäden: Herabfallende Lasten können Maschinen, Fahrzeuge und ganze Produktionsanlagen zerstören.
  • Rechtliche Konsequenzen: Passiert ein Unfall und der lückenlose Prüfnachweis fehlt, drohen dem Unternehmen und den Verantwortlichen hohe Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Verfahren.

Die Rolle der rechtlichen Grundlagen

Damit hier jeder nach den gleichen hohen Sicherheitsstandards arbeitet, ist die Prüfung von Anschlagketten in Deutschland klar geregelt. Die wichtigsten Vorschriften sind die DGUV Regel 109-017 (früher bekannt als BGR 500, Kapitel 2.8) und die europäische Normenreihe DIN EN 818. Diese Regelwerke definieren ganz genau, was geprüft werden muss, aber auch wie und von wem.

Sie sind das rechtliche Fundament für die Betriebssicherheit im Umgang mit Hebemitteln. Wer diese Vorgaben ignoriert, handelt grob fahrlässig.

Ein Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die Beweislast im Schadensfall. Ohne eine lückenlose und normgerechte Prüfdokumentation kann ein Unternehmen kaum nachweisen, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein.

Wer darf Anschlagketten prüfen?

Diese Aufgabe kann nicht einfach jeder übernehmen. Die Vorschriften sind hier eindeutig und fordern eine „befähigte Person“. Um diesen Status zu erlangen, müssen klare Kriterien erfüllt sein:

  • Fachausbildung: Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung ist die Basis.
  • Berufserfahrung: Die Person muss nachweislich praktische Erfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln haben.
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Das Wissen muss aktuell sein, also regelmäßig in der Praxis angewendet werden.
  • Spezifische Schulungen: In der Regel ist der Nachweis einer Sachkundigen-Schulung nötig. Nur so kann man die Kenntnisse über Normen, Schadensbilder und Prüfverfahren belegen.

Nur eine solche Person ist in der Lage, den Zustand einer Kette fachkundig zu beurteilen und eine fundierte Entscheidung über ihre weitere Verwendung zu treffen.

Die Bedeutung der Güteklassen verstehen

Anschlagkette ist nicht gleich Anschlagkette. Je nach Belastbarkeit und Material werden sie in Güteklassen (GK) eingeteilt, am häufigsten sind GK8 und die noch höherfeste GK10. Der Unterschied ist gewaltig: Eine Kette der Güteklasse 10 hat bei gleichem Kettendurchmesser eine rund 25 % höhere Tragfähigkeit als eine GK8-Kette.

Das ist auch für die Prüfung entscheidend, denn Verschleißgrenzen und Prüfkriterien sind immer an die jeweilige Güteklasse gekoppelt. Eine befähigte Person muss die Kennzeichnung der Kette also korrekt lesen können, um die richtigen Maßstäbe anzulegen. Die Prüfung nach DIN EN 818 und DGUV-Regel 109-017 ist streng. Ketten der Güteklassen 8 und 10 müssen einer Belastungsprüfung mit dem 1,5-fachen ihrer Tragfähigkeit standhalten, was Tests mit 20.000 Lastwechseln ohne Bruch beinhaltet. Eine Bruchdehnung von mindestens 20 % ist entscheidend, damit eine Überlastung durch eine sichtbare Verformung frühzeitig erkennbar wird. Mehr zu den detaillierten Prüfanforderungen finden Sie auf bgn-branchenwissen.de.

Die richtigen Prüfintervalle für Ihren Betrieb festlegen

Die eine, richtige Antwort auf die Frage „Wie oft muss ich prüfen?“ gibt es nicht. Wer stur nach Kalender einmal im Jahr prüft, handelt vielleicht vorschriftsgemäß, aber nicht unbedingt sicher. Die Frequenz der Prüfung hängt immer von der realen Belastung in Ihrem Betrieb ab, die Sie in einer sauberen Gefährdungsbeurteilung ermitteln müssen.

Die gesetzlichen Vorschriften sind dabei immer nur das absolute Minimum – die Grundlage, auf der Sie aufbauen. Denken Sie daran: Eine Kette, die im Dreischichtbetrieb glühende Stahlteile bewegt, verschleißt anders als eine, die einmal pro Woche eine Palette im Lager hebt.

Die jährliche Regelprüfung als Basis

Das Fundament für die Sicherheit ist die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person. Das ist kein kurzer Blick, sondern eine systematische Sicht- und Funktionskontrolle, bei der jedes einzelne Bauteil unter die Lupe genommen wird – von den Gliedern über die Haken bis zu den Verbindungen.

Hier geht es ans Eingemachte:

  • Verschleißmessung: Mit der Kettenlehre wird an den kritischen Stellen geprüft, ob der Glieddurchmesser noch im Toleranzbereich liegt.
  • Kontrolle auf Längung: Hat sich die Kette unzulässig gedehnt? Eine Längung von mehr als 5 % ist ein klares Zeichen für Überlastung und macht die Kette sofort ablegereif.
  • Inspektion auf Schäden: Gesucht wird nach allem, was nicht hingehört: Risse, Verformungen, Ankerbungen, Quetschungen oder fortgeschrittene Korrosion.
  • Funktionsprüfung: Gängigkeit der Glieder, Funktion der Hakensicherung – alles muss einwandfrei laufen.

Diese jährliche Prüfung ist Ihre erste und wichtigste Verteidigungslinie gegen den schleichenden Verschleiß im normalen Betriebsalltag.

Sonderprüfung alle drei Jahre

Zusätzlich zur jährlichen Sichtprüfung kommt spätestens alle drei Jahre eine deutlich intensivere Kontrolle auf Sie zu: die Sonderprüfung. Hier geht es darum, Schäden aufzuspüren, die mit bloßem Auge unsichtbar sind – heimtückische Haarrisse im Materialgefüge.

Diese Prüfung erfolgt meist über ein Magnetpulver-Rissprüfverfahren oder eine Belastungsprüfung mit definierter Prüflast. Sie ist unverzichtbar, denn sie deckt genau die Defekte auf, die zu einem plötzlichen, katastrophalen Versagen der Kette führen könnten.

Gesetzlich verankert ist das Ganze in der DIN 685-5, die diese intensive Prüfung alle drei Jahre vorschreibt. Die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung wird wiederum von der DGUV-Regel 109-017 gefordert. Mehr zu den genauen Vorschriften und praktische Checklisten finden Sie in unserem Leitfaden zur Prüfung von Anschlagmitteln auf jh-profishop.de.

Praxistipp: Planen Sie clever! Kombinieren Sie die dreijährige Sonderprüfung doch direkt mit einer anstehenden Reparatur oder einer Generalüberholung. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe und haben die Kette nicht nur auf Risse geprüft, sondern direkt wieder in einen Top-Zustand versetzt.

Um die verschiedenen Prüfanforderungen übersichtlich zu halten, haben wir hier eine kurze Zusammenfassung für Sie erstellt.

Übersicht der Prüfintervalle und Prüfarten für Anschlagketten

Diese Tabelle fasst die gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen und die Art der Prüfung zusammen, um einen schnellen Überblick zu ermöglichen.

Prüfintervall Erforderliche Prüfung Durchführung durch Typische Auslöser
Mindestens jährlich Sicht- und Funktionsprüfung Befähigte Person Gesetzliche Mindestanforderung für den Normalbetrieb
Spätestens alle 3 Jahre Sonderprüfung (z.B. Riss- oder Belastungsprüfung) Befähigte Person, oft spezialisierte Dienstleister Gesetzliche Vorgabe nach DIN 685-5 zur Erkennung verdeckter Mängel
Verkürzte Intervalle Sicht- und Funktionsprüfung Befähigte Person oder unterwiesener Anwender Erschwerte Bedingungen (Hitze, Schmutz, häufige Nutzung, hohe Auslastung)
Anlassbezogen Außerordentliche Prüfung Befähigte Person Besondere Ereignisse (Überlast, Reparatur, Sturz, lange Stillstandszeit)

Diese Tabelle dient als Orientierung. Die finalen Intervalle müssen immer auf Basis Ihrer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Kürzere Intervalle bei erschwerten Bedingungen

Die gesetzlichen Fristen gelten für den „Normalbetrieb“. Aber was ist schon normal? Sobald Ihre Ketten härteren Bedingungen ausgesetzt sind, müssen Sie die Prüfintervalle zwingend verkürzen. Ihre Gefährdungsbeurteilung ist das Werkzeug, um diese Risikofaktoren zu erkennen.

Szenario 1: Bauindustrie
Stellen Sie sich eine Kette vor, die täglich auf der Baustelle im Einsatz ist. Sie hängt im Regen, schleift über scharfkantige Betonteile und wird durch Schmutz und Schlamm gezogen. Hier ist die jährliche Prüfung definitiv zu wenig. Eine vierteljährliche oder sogar monatliche Sichtprüfung durch den geschulten Anschläger vor Ort ist hier absolut angebracht.

Szenario 2: Schwerindustrie
In einem Stahlwerk oder einer Gießerei arbeiten Ketten in der Nähe von Öfen und sind extremer Hitze ausgesetzt. Hitze verändert die Materialstruktur von Stahl und macht ihn spröde. Hier sind verkürzte Prüfintervalle von beispielsweise sechs Monaten durch die befähigte Person keine Kür, sondern Pflicht.

Diese Faktoren schreien förmlich nach kürzeren Prüfintervallen:

  • Häufige Nutzung: Ketten im Mehrschichtbetrieb altern schneller.
  • Hohe Auslastung: Ständiger Betrieb an der Belastungsgrenze.
  • Chemische Einflüsse: Kontakt mit Säuren oder Laugen, z. B. in Galvanikbetrieben.
  • Extreme Temperaturen: Einsatz in Gießereien, Härtereien oder Tiefkühllagern.
  • Abrasive Umgebungen: Ständiger Kontakt mit Sand, Zement oder anderem scharfkantigem Material.

Anlassbezogene außerordentliche Prüfungen

Neben den geplanten Fristen gibt es immer wieder Ereignisse, die eine sofortige, außerordentliche Prüfung durch eine befähigte Person erzwingen. In diesen Fällen heißt es: Kette sofort aus dem Verkehr ziehen und prüfen lassen!

  • Nach einer Überlastung: Die Kette wurde versehentlich über ihre maximale Tragfähigkeit hinaus belastet. Auch wenn man von außen nichts sieht, kann die Struktur geschädigt sein.
  • Nach einer Reparatur: Ganz besonders nach Schweißarbeiten an tragenden Teilen ist eine anschließende Belastungsprüfung zwingend erforderlich.
  • Nach einem besonderen Vorkommnis: Die Kette ist aus großer Höhe gefallen, wurde eingeklemmt oder hat einen harten Stoß abbekommen.
  • Nach längerer Nichtbenutzung: Lag eine Kette über ein Jahr ungenutzt im Regal, muss sie vor der ersten Wiederinbetriebnahme gründlich geprüft werden.

Diese anlassbezogenen Prüfungen sind ein entscheidender Baustein einer gelebten Sicherheitskultur. Sie stellen sicher, dass durch unvorhergesehene Ereignisse keine tickenden Zeitbomben im Betrieb entstehen.

So führen Sie die Sichtprüfung richtig durch

Die Sichtprüfung ist das Herzstück jeder Kettenprüfung. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen, denn es geht um weit mehr als einen schnellen Blick. Eine systematische, genaue Untersuchung entscheidet über Sicherheit oder ernste Gefahr. Aber bevor Sie auch nur ein Kettenglied anfassen, steht die Vorbereitung an.

Grundvoraussetzung ist eine saubere Kette. Schmutz, altes Fett oder Rost sind die perfekte Tarnung für feine Haarrisse oder Kerben. Nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Reinigung, ob mit der Drahtbürste oder einem Dampfstrahler. Nur auf einer sauberen Oberfläche haben Sie eine reelle Chance, wirklich jeden Mangel zu entdecken.

Schritt für Schritt – so gehen Sie methodisch vor

Arbeiten Sie sich immer systematisch von einem Ende der Kette zum anderen vor. Glied für Glied. Sorgen Sie dabei für gutes Licht, das ist die halbe Miete. Prüfen Sie jedes einzelne Bauteil: den Aufhängering, die Kettenglieder, alle Verbindungsstücke und natürlich die Haken – inklusive der oft übersehenen Hakensicherung.

Ein bewährtes Vorgehen gliedert die Prüfung in klare Abschnitte:

  • Check der Vollständigkeit: Ist der Kettenanhänger da und lesbar? Passen die Daten auf dem Anhänger zur Kette?
  • Erster Überblick: Sehen Sie auf den ersten Blick grobe Verformungen, verdrehte Stränge oder offensichtliche Schäden?
  • Detailprüfung: Jetzt geht es ins Detail. Nehmen Sie sich jedes Glied einzeln vor und suchen Sie gezielt nach den typischen Verschleißspuren.

Diese strukturierte Herangehensweise stellt sicher, dass Sie nichts übersehen. Das ist ein Prozess, der Ihre volle Konzentration erfordert, denn im Detail liegt die Sicherheit.

Typische Schäden, die Sie kennen müssen

Mit etwas Erfahrung entwickeln Sie schnell ein Auge für die Warnsignale, die eine verschlissene Kette sendet. Manche Mängel springen einen förmlich an, andere muss man gezielt suchen und nachmessen. Konzentrieren Sie sich auf diese kritischen Punkte, die sofort zur Ablegereife führen.

  • Längung: Eine der größten Gefahren, verursacht durch Überlast. Dehnt sich ein einzelnes Kettenglied um mehr als 5 % im Vergleich zum Neuzustand, ist die Kette Schrott.
  • Verschleiß: Messen Sie den Durchmesser der Glieder an den Kontaktstellen. Eine Reduzierung des Nenndurchmessers um mehr als 10 % an auch nur einer einzigen Stelle bedeutet das sofortige Aus.
  • Risse: Untersuchen Sie jedes Glied auf Längs- und Querrisse, besonders an den Gliedbögen und Schweißnähten.
  • Verformung: Achten Sie auf verbogene oder verdrehte Glieder und Haken. Ein aufgebogener Haken ist ein klares Indiz für eine massive Überlastung in der Vergangenheit.
  • Korrosion: Leichter Flugrost ist meistens harmlos. Tiefe Korrosionsnarben schwächen aber das Material und sind ein Ablegegrund.

Tipp aus der Praxis: Hängen Sie die Kette für die Prüfung frei auf. So können Sie jedes Glied mühelos drehen und von allen Seiten inspizieren. Verdrehungen oder Unregelmäßigkeiten im Kettenstrang fallen so außerdem sofort auf.

Ihr wichtigstes Werkzeug: die Kettenlehre

Das bloße Auge reicht für eine normgerechte Prüfung nicht aus. Um Verschleiß und Längung objektiv zu messen, ist eine Kettenlehre (auch Kettenprüflehre) unverzichtbar. Sie hat präzise Messfelder, die genau auf die Nenndicke der jeweiligen Kettengröße kalibriert sind.

Die Handhabung ist simpel, aber entscheidend:

  1. Verschleiß prüfen: Versuchen Sie, die „NOGO“-Öffnung der Lehre über die dünnste Stelle des Kettenglieds zu schieben. Passt sie drüber, ist die Verschleißgrenze von 10 % überschritten.
  2. Längung prüfen: Legen Sie die Lehre längs über eine bestimmte Anzahl von Gliedern. Ragen diese über die Markierung hinaus, ist die zulässige Längung von 5 % erreicht.

Die Kettenlehre liefert eine klare Ja/Nein-Entscheidung. Schluss mit Schätzungen. Sie gibt Ihnen die Sicherheit, eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidung über die Ablegereife zu treffen. Die richtige Auswahl der Anschlagketten und deren sorgfältige Wartung sind der Schlüssel, um die Lebensdauer zu maximieren und die Sicherheit zu garantieren. Mehr zu den unterschiedlichen Bauarten erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Anschlagketten auf heben-zurren.de.

Ihre Verantwortung als Prüfer ist es, jedes Risiko auszuschalten. Eine korrekt durchgeführte Sichtprüfung ist die beste Methode, um Materialermüdung und Schäden frühzeitig aufzuspüren und schwere Unfälle zu verhindern. Dokumentieren Sie jeden einzelnen Befund sorgfältig – denn eine gute Prüfung ist nur so viel wert wie ihr lückenloser Nachweis.

Technische Prüfverfahren: Der Blick unter die Oberfläche

Die sorgfältige Sicht- und Maßprüfung ist das A und O bei jeder Kettenprüfung. Das haben wir im Detail besprochen. Doch die wahren Gefahren lauern oft unsichtbar im Inneren des Materials. Mikroskopisch feine Risse, die durch Materialermüdung oder eine plötzliche Überlastung entstehen, erkennt man mit bloßem Auge nicht. Genau diese Haarrisse können aber zum plötzlichen Versagen der Kette führen.

Hier kommen die technischen Prüfverfahren ins Spiel. Sie machen das Unsichtbare sichtbar und geben Ihnen die Gewissheit, dass eine Anschlagkette auch unter der Oberfläche noch vollkommen intakt ist. Diese Sonderprüfungen sind nichts für den Alltag, sondern für ganz bestimmte, klar definierte Situationen vorgesehen.

Wann eine Sonderprüfung absolut unumgänglich ist

Während die jährliche Sichtprüfung den normalen Betriebsalltag abdeckt, gibt es bestimmte Vorkommnisse, die eine tiefere technische Untersuchung zwingend erforderlich machen. Das zu ignorieren, wäre ein unkalkulierbares Risiko.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und werden Sie in diesen Fällen unbedingt aktiv:

  • Nach Reparaturen: Wurden tragende Teile der Kette geschweißt oder wärmebehandelt? Dann ist eine anschließende Prüfung Pflicht. Solche Arbeiten verändern das Materialgefüge und können gefährliche Spannungen erzeugen.
  • Bei Verdacht auf Überlastung: Wenn eine Kette nachweislich oder auch nur mutmaßlich über ihre Tragfähigkeitsgrenze hinaus belastet wurde, reicht eine Sichtprüfung bei Weitem nicht mehr aus.
  • Nach besonderen Vorkommnissen: Ein harter Stoß, ein Sturz aus großer Höhe oder der Kontakt mit aggressiven Chemikalien – all das kann zu unsichtbaren inneren Schäden führen.
  • Im Rahmen der 3-Jahres-Prüfung: Die DGUV schreibt vor, dass Anschlagketten spätestens alle drei Jahre intensiv auf Rissfreiheit geprüft werden müssen, um Materialermüdung rechtzeitig aufzudecken.

Aus der Praxis kann ich Ihnen nur einen Grundsatz mit auf den Weg geben: Je kritischer der Einsatz, desto wichtiger ist die technische Prüfung. Wenn Sie schwere Lasten über sensiblen Anlagen oder in Bereichen heben, in denen sich Personen aufhalten, hat Sicherheit oberste Priorität.

Die gängigsten Verfahren: So wird geprüft

Um Risse aufzuspüren, haben sich in der Praxis zwei Hauptverfahren durchgesetzt: die Magnetpulverprüfung und die Belastungsprüfung.

Das Magnetpulververfahren im Detail

Eines der effektivsten Verfahren ist die Magnetpulverprüfung, die in der Branche auch als Fluxverfahren bekannt ist. Das Prinzip dahinter ist ebenso einfach wie genial: Die zu prüfende Kette wird zuerst magnetisiert. Danach wird sie mit einem speziellen, oft fluoreszierenden Eisenpulver besprüht.

Sollte irgendwo ein Riss vorhanden sein, selbst ein winziger Haarriss, tritt an dieser Stelle das Magnetfeld aus dem Material aus. Das Eisenpulver sammelt sich genau an diesem magnetischen Streufeld an und macht den Defekt unter UV-Licht sofort deutlich sichtbar. So entgeht einem wirklich nichts mehr.

Die Belastungsprüfung als Alternative

Eine andere, eher mechanische Methode ist die Belastungsprüfung. Hier wird die Anschlagkette mit einer genau definierten Prüflast beaufschlagt, die deutlich über ihrer normalen Tragfähigkeit liegt – in der Regel mit dem 1,5-fachen der Nenntragfähigkeit. Diese Last wird für eine bestimmte Zeit gehalten.

Im Anschluss wird die Kette erneut genau vermessen und auf bleibende Verformungen, Dehnungen oder andere Veränderungen kontrolliert. Dieses Verfahren gibt eine sehr praxisnahe Bestätigung, dass die Kette auch unter außergewöhnlicher Belastung ihre strukturelle Integrität behält.

Die DGUV gibt hier eine klare Marschrichtung vor: Nach der jährlichen Sichtprüfung ist spätestens nach drei Jahren zusätzlich eine Belastungs- oder eine magnetische Rissprüfung fällig. Aus Erfahrung kann man sagen: Bei dünneren Ketten bis 13 mm Nenndicke wird oft die Belastungsprüfung gewählt, bei dickeren Ketten ab 16 mm ist das Fluxverfahren meist die bessere Wahl.

Vergleich der Prüfverfahren Sichtprüfung vs Rissprüfung

Um die Unterschiede klarzumachen, habe ich die beiden zentralen Prüfmethoden – die reguläre Sichtprüfung und die technische Rissprüfung – direkt gegenübergestellt. So sehen Sie auf einen Blick, wann welches Verfahren das richtige ist.

Kriterium Sicht- und Maßprüfung Magnetische Rissprüfung
Prüfintervall Mindestens jährlich oder nach Bedarf Spätestens alle 3 Jahre oder nach besonderen Vorkommnissen
Ziel der Prüfung Erkennung von offensichtlichen Mängeln (Verschleiß, Verformung, Korrosion) Aufdeckung von unsichtbaren Haarrissen und Materialermüdung
Prüfmittel Messschieber, Kettenprüflehre, geschultes Auge Magnetjoch, UV-Lampe, fluoreszierendes Prüfmittel
Durchführung Kann durch befähigte Person im Betrieb erfolgen Erfordert spezialisierte Ausrüstung und zertifiziertes Personal
Ergebnis Sofortige Beurteilung des äußeren Zustands Nachweis der inneren Materialintegrität
Einsatzbereich Regelmäßige, vorbeugende Instandhaltung Tiefenprüfung nach Überlastung, Reparaturen oder im 3-Jahres-Rhythmus

Beide Verfahren schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich perfekt. Die regelmäßige Sichtprüfung sichert den täglichen Betrieb, während die technische Prüfung die langfristige Sicherheit gewährleistet.

Den richtigen externen Prüfdienstleister finden

Für technische Prüfverfahren brauchen Sie spezielle Ausrüstung und zertifiziertes Fachpersonal. Das ist keine Aufgabe für den Hausmeister. Daher werden diese Prüfungen fast immer an externe Dienstleister vergeben. Die Auswahl des richtigen Partners ist hier entscheidend für die Qualität und vor allem für die Rechtssicherheit der Prüfung.

Worauf sollten Sie bei der Wahl achten?

  • Zertifizierung: Der Dienstleister muss schwarz auf weiß nachweisen können, dass er für die Durchführung dieser Prüfungen qualifiziert ist, zum Beispiel durch eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020.
  • Erfahrung: Fragen Sie nach Referenzen und Erfahrung in genau Ihrer Branche. Ein Prüfer, der die spezifischen Belastungen Ihrer Anschlagmittel aus dem Effeff kennt, ist Gold wert.
  • Dokumentation: Bestehen Sie auf einem lückenlosen und normgerechten Prüfprotokoll. Dieses Dokument ist Ihr offizieller Nachweis im Schadensfall und gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Ein solides Verständnis der verschiedenen Normen ist dabei das A und O. Lesen Sie dazu auch unseren Überblick, welche Normen wie EN 818 oder DGUV wann gelten, um die Anforderungen besser einordnen zu können. Eine Investition in einen qualifizierten Prüfpartner ist letztlich eine Investition in die Sicherheit Ihres gesamten Betriebs.

Prüfergebnisse rechtssicher dokumentieren

Eine abgeschlossene Prüfung ist nur dann etwas wert, wenn sie auch lückenlos und nachvollziehbar festgehalten wird. Die Dokumentation ist kein optionaler Verwaltungsakt, sondern Ihr entscheidender juristischer Nachweis – egal ob im Schadensfall oder bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft. Ohne ein sauberes Prüfprotokoll ist selbst die sorgfältigste Inspektion wertlos.

Stellen Sie sich vor, es kommt zu einem Zwischenfall. Die erste Frage der Ermittler wird sein: „Wo sind die Prüfprotokolle?“ Ein vollständiges Protokoll beweist, dass Sie Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Es ist der handfeste Beleg dafür, dass Sie den Zustand Ihrer Arbeitsmittel systematisch überwachen und verantwortungsbewusst handeln.

Was in jedes Prüfprotokoll gehört

Ein rechtssicheres Dokument lässt keine Fragen offen. Es muss so klar, präzise und vollständig sein, dass auch ein Außenstehender den Zustand der Anschlagkette und die getroffene Prüfentscheidung zweifelsfrei nachvollziehen kann. Vergessen Sie dabei nicht: Jedes Protokoll ist eine Urkunde.

Nach den Vorgaben der DGUV sind diese Angaben unverzichtbar:

  • Eindeutige Identifikation: Geben Sie die einmalige Hersteller- oder Inventarnummer der Kette an. Nur so ist eine zweifelsfreie Zuordnung möglich.
  • Angaben zum Prüfling: Notieren Sie Nenngröße, Güteklasse (z. B. GK8), Anzahl der Stränge und die Tragfähigkeit.
  • Prüfdatum: Das exakte Datum, an dem die Prüfung stattfand.
  • Prüfgrundlage: Vermerken Sie die angewendeten Normen und Regeln, typischerweise DGUV Regel 109-017 und DIN EN 818.
  • Art der Prüfung: Handelte es sich um eine wiederkehrende Sichtprüfung, eine Sonderprüfung nach Reparatur oder die Prüfung vor erster Inbetriebnahme?
  • Detaillierte Mängelbeschreibung: Jeder festgestellte Mangel muss klar beschrieben werden (z. B. „Verschleiß am Glieddurchmesser um 12 % an Strang 1, Glied 5“).
  • Klares Prüfergebnis: Das Ergebnis muss eindeutig sein – entweder „keine Mängel festgestellt“ oder „Weiterbetrieb untersagt“.
  • Datum der nächsten Prüfung: Geben Sie den nächsten fälligen Prüftermin an.
  • Angaben zum Prüfer: Name und Unterschrift der befähigten Person, die die Prüfung durchgeführt hat.

Wichtiger Hinweis: Vage Formulierungen wie „leichter Verschleiß“ sind tabu. Ihre Feststellungen müssen messbar und objektiv sein. Nur so schaffen Sie eine belastbare Grundlage für die Entscheidung über die Ablegereife.

Mehr als nur Papier: die Prüfplakette

Ein gutes Prüfprotokoll gehört in den Aktenschrank, aber die Information über den Prüfstatus muss direkt am Arbeitsmittel sichtbar sein. Genau hierfür sind Prüfplaketten das Mittel der Wahl. Sie zeigen dem Anwender auf den ersten Blick, wann die nächste Prüfung fällig ist.

Die Plakette ist wie der TÜV-Sticker am Auto: Sie signalisiert sofort, dass das Arbeitsmittel geprüft und für sicher befunden wurde. Das erhöht nicht nur die Akzeptanz, sondern auch das Sicherheitsbewusstsein bei den Mitarbeitern enorm. Die Farbe der Jahresplakette wechselt jährlich, was eine schnelle visuelle Kontrolle im Betriebsalltag kinderleicht macht.

Die digitale Kettenkartei für den vollen Überblick

In Betrieben mit einer Vielzahl von Anschlagketten kann die Verwaltung von Papierprotokollen schnell unübersichtlich werden. Eine digitale Kettenkartei, oft als Teil einer Software für das Betriebsmittelmanagement, ist hier die moderne und deutlich effizientere Lösung.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Zentraler Zugriff: Alle Prüfprotokolle, Zertifikate und Reparaturhistorien sind an einem Ort gespeichert und jederzeit abrufbar.
  • Automatisierte Erinnerungen: Das System erinnert Sie automatisch an anstehende Prüftermine, sodass keine Frist mehr versäumt wird.
  • Schnelle Auswertung: Sie können den Zustand Ihres gesamten Bestands an Anschlagmitteln auf Knopfdruck analysieren.

Eine solche digitale Akte stellt sicher, dass Sie im Fall der Fälle alle notwendigen Nachweise sofort parat haben. Die sorgfältige Dokumentation ist ein zentraler Aspekt bei der Prüfung von Hebezeugen aller Art. Erfahren Sie in unserem weiterführenden Artikel mehr über die umfassende Prüfung von Hebezeugen und die rechtlichen Anforderungen. Denken Sie daran: Eine gute Dokumentation ist kein Aufwand, sondern eine Investition in Ihre rechtliche und betriebliche Sicherheit.

Häufige Fragen zur Prüfung von Anschlagketten

Im Betriebsalltag tauchen immer wieder die gleichen Fragen rund um die Kettenprüfung auf. Unsicherheiten können hier schnell zu handfesten Risiken werden. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte für Sie gesammelt und geben klare, praxisnahe Antworten, damit Sie rechtlich und technisch immer auf der sicheren Seite sind.

Wer darf Anschlagketten prüfen?

Diese verantwortungsvolle Aufgabe ist klar geregelt und darf nicht einfach von irgendjemandem übernommen werden. Die regelmäßige, mindestens jährliche Sicht- und Funktionsprüfung muss zwingend von einer „befähigten Person“ durchgeführt werden. Das ist keine leere Floskel, sondern ein klar definierter Status.

Eine Person gilt als befähigt, wenn sie drei Kriterien erfüllt:

  • Fachausbildung: Eine technische Berufsausbildung ist die absolute Grundlage.
  • Berufserfahrung: Man muss nachweislich praktische Erfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln haben.
  • Zeitnahe Tätigkeit: Das Wissen muss aktuell sein – wer das nur alle paar Jahre mal macht, ist raus.

In der Praxis wird diese Qualifikation durch eine anerkannte Sachkundigen-Schulung nachgewiesen. Für die ganz tiefen Prüfungen, wie Rissprüfungen oder Belastungstests nach einer Reparatur, braucht es dann aber spezielles Equipment und oft externe, zertifizierte Prüfdienste.

Was sind die häufigsten Ablegegründe?

Eine Anschlagkette muss sofort und ohne jede Diskussion aus dem Verkehr gezogen werden, sobald auch nur einer der folgenden Mängel auftaucht. Hier gibt es null Spielraum, denn jeder dieser Defekte ist ein akutes Sicherheitsrisiko.

Die häufigsten Gründe, eine Kette sofort auszusondern:

  • Längung: Ein einziges Kettenglied hat sich um mehr als 5 % seiner ursprünglichen Länge gedehnt. Das ist ein klares Zeichen für Überlastung.
  • Verschleiß: Der Durchmesser eines Gliedes ist an der dünnsten Stelle um über 10 % geschrumpft.
  • Risse: Jeder sichtbare Riss, egal ob längs oder quer, bedeutet das sofortige Aus.
  • Verformung: Stark verdrehte Glieder, Quetschungen oder aufgebogene Haken sind nicht zu tolerieren.
  • Korrosion: Hier geht es nicht um leichten Flugrost. Tiefe Korrosionsnarben, die das Material schwächen, machen die Kette unbrauchbar.
  • Beschädigte Bauteile: Eine defekte, verbogene oder gar fehlende Hakensicherung ist ein K.O.-Kriterium.

Schon ein einziger dieser Punkte reicht aus, um die Kette als „ablegereif“ zu kennzeichnen und zu entsorgen.

Welche Konsequenzen drohen bei versäumten Prüfungen?

Die vorgeschriebenen Prüffristen zu ignorieren – ob bewusst oder unbewusst – ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung und die Vorschriften der DGUV. Die Folgen können für das Unternehmen und die Verantwortlichen verheerend sein.

Passiert ein Unfall mit einem ungeprüften Anschlagmittel, wird das in der Regel als grob fahrlässiges Handeln gewertet. Die Beweislast liegt dann komplett beim Unternehmen, und aus der Nummer kommt man nicht mehr raus.

Die Konsequenzen reichen von empfindlichen Bußgeldern durch die Berufsgenossenschaft über den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Geschäftsführung oder den Sicherheitsbeauftragten. Das will wirklich niemand riskieren.

Muss eine brandneue Kette geprüft werden?

Diese Frage sorgt oft für Verwirrung, aber die Antwort ist ein klares und unmissverständliches Ja. Auch eine fabrikneue Anschlagkette muss vor ihrer allerersten Inbetriebnahme von einer befähigten Person geprüft werden.

Bei dieser Erstprüfung geht es darum sicherzustellen, dass die Kette perfekt und für den geplanten Einsatz geeignet ist.

Konkret wird Folgendes gecheckt:

  1. Lieferabgleich: Ist das die Kette, die ich bestellt habe? Stimmen Güteklasse, Länge und Tragfähigkeit?
  2. Dokumenten-Check: Sind alle Papiere da? Dazu gehören die EG-Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung des Herstellers.
  3. Zustandskontrolle: Gibt es vielleicht Transportschäden, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten?

Erst wenn diese Punkte sorgfältig abgehakt sind, darf die neue Kette in den Betrieb gehen und bekommt ihre Prüfplakette für das nächste reguläre Intervall. Damit ist die letzte Lücke in der Sicherheitskette geschlossen, bevor das Hebemittel zum ersten Mal eine Last trägt.


Bei HZ Heben-Zurren verstehen wir, wie entscheidend hochwertige und geprüfte Anschlagmittel für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter sind. Entdecken Sie unser Sortiment an normgerechten Anschlagketten und Hebezeugen, die höchsten Ansprüchen genügen. Sichern Sie Ihren Betrieb ab – besuchen Sie uns auf https://heben-zurren.de.

Vorherige Seite
Nächster Beitrag
Zurück zu HZ Heben-Zurren Blog

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.