Anschlagpunkte richtig einsetzen
Was EN 1677-1 und DGUV Vorschrift 52 für Montage, Lastwinkel und Prüfpflichten vorschreiben
GK8-Anschlagpunkt schweißbar nach EN 1677-1: Korrekte Montage an einem Stahlträger mit senkrechtem Zug in Gewindeachse – nur so gilt die volle Tragfähigkeit (WLL).
Anschlagpunkte sind das Bindeglied zwischen Tragkonstruktion und Lastaufnahmemittel. Ob im Maschinenbau, in der Stahlkonstruktion oder auf der Baustelle: Der korrekte Einsatz von Anschlagpunkten entscheidet über Sicherheit und Haftung. Wer hier Fehler macht – falsche Montage, unzulässige Lastwinkel oder versäumte Prüfungen – riskiert Personen- und Sachschäden und haftet im Zweifel persönlich.
Dieser Leitfaden erklärt, was EN 1677-1 und DGUV Vorschrift 52 konkret vorschreiben – von der richtigen Gewindegröße über Lastwinkel bis zur jährlichen Prüfpflicht.
Welche Anschlagpunkte gibt es – und was regelt EN 1677-1?
Die Norm EN 1677-1 legt Mindestanforderungen für Komponenten der Güteklasse 8 (GK8) im Hebebetrieb fest: Werkstoffe, Geometrie, Tragfähigkeitskennzeichnung (WLL), Prüfzeugnis und Gebrauchshinweise. Sie gilt für:
| Typ | Norm | Besonderheit |
|---|---|---|
| Anschlagpunkt schraubbar (drehend, GK8) | EN 1677-1 | Lässt Schräglasten in definierten Grenzen zu; muss drehbar sein |
| Anschlagpunkt schweißbar (GK8) | EN 1677-1 | Dauerhaft verbunden; Schweißqualität muss nachgewiesen werden |
| Ringschraube GK8 (Augenschraube) | EN 1677-1 | Nur für axialen Zug (0°) ausgelegt; Schräglasten verboten |
| Ringmutter GK8 | EN 1677-1 | Für Bolzen/Stiftverbindungen; axiale Belastung, keine Querlast |
Richtige Montage: Gewindegröße, Anzugsdrehmoment und Unterlegscheibe
Die häufigste Ursache für Lastabstürze bei Anschlagpunkten ist keine Materialermüdung – sondern fehlerhafte Montage. EN 1677-1 und die Herstellervorschriften legen klare Parameter fest:
| Gewindetyp | Anzugsdrehmoment (Nm) | Einschraubtiefe (min.) |
|---|---|---|
| M8 | 25 Nm | 1× Gewindedurchmesser (mind. 8 mm) |
| M12 | 50 Nm | 1× Gewindedurchmesser (mind. 12 mm) |
| M16 | 120 Nm | 1× Gewindedurchmesser (mind. 16 mm) |
| M20 | 230 Nm | 1× Gewindedurchmesser (mind. 20 mm) |
| M24 | 400 Nm | 1× Gewindedurchmesser (mind. 24 mm) |
Wichtig: Wird der Anschlagpunkt in Stahl eingeschraubt, dessen Festigkeitsklasse unter dem des Anschlagpunktes liegt, muss die WLL des Untergrunds separat nachgerechnet werden. Unterlegscheiben sind nur dann zulässig, wenn sie vom Hersteller ausdrücklich vorgesehen sind – andernfalls verändern sie den Hebelarm und reduzieren die Tragfähigkeit.
Merksatz:Ein Anschlagpunkt ist nur so tragfähig wie seine Schraubverbindung. Das Anzugsdrehmoment ist kein Richtwert – es ist eine Sicherheitsanforderung. Wer mit einem Handanzug arbeitet statt mit einem Drehmomentschlüssel, setzt die gesamte WLL-Angabe außer Kraft.
Lastwinkel und Tragfähigkeit: Was EN 1677-1 erlaubt
Drehbare Anschlagpunkte nach EN 1677-1 (schraubbar, GK8) sind für Schräglasten ausgelegt – aber die Tragfähigkeit sinkt mit zunehmendem Winkel erheblich. Herstellerangaben immer vorrangig beachten; folgende Tabelle zeigt typische Werte für GK8-Anschlagpunkte schraubbar:
Lastwinkel bei GK8-Anschlagpunkten nach EN 1677-1: Bei senkrechtem Zug (0°) gilt die volle WLL. Bei 45° Schräglast sinkt die Tragfähigkeit auf ca. 50–65 %, bei 90° Querlast auf ca. 25–35 % des Nennwerts – immer Herstellerdatenblatt prüfen.
| Lastwinkel zur Gewindeachse | Tragfähigkeit (% der WLL) | Beispiel: WLL 3.150 kg (M20) |
|---|---|---|
| 0° (senkrechter Zug in Achsrichtung) | 100 % | 3.150 kg |
| 0–15° (leichte Schräglast) | ~90 % | ca. 2.840 kg |
| 15–45° (mittlere Schräglast) | ~50–65 % | ca. 1.575–2.050 kg |
| 45–90° (starke Schrägzug/Querlast) | ~25–35 % | ca. 790–1.100 kg |
Achtung Ringschrauben: Standard-Ringschrauben (Augenschrauben) ohne Drehfunktion sind nach EN 1677-1 ausschließlich für axialen Zug (0°) zugelassen. Jede Schräglast führt zu einer massiven, nicht quantifizierbaren Tragfähigkeitsreduktion – und ist sicherheitstechnisch unzulässig. Wenn Schräglasten auftreten können, müssen drehbare Anschlagpunkte eingesetzt werden.
DGUV Vorschrift 52: Prüfpflichten für Anschlagpunkte im Betrieb
Anschlagpunkte, die im Hebebetrieb eingesetzt werden, gelten als Lastaufnahmemittel nach DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D8) und unterliegen damit der jährlichen Prüfpflicht durch eine befähigte Person. Das gilt für alle Typen – schraubbar, schweißbar, Ringschraube – sofern sie für das Heben von Lasten eingesetzt werden.
| Anforderung | Regelung | Praxishinweis |
|---|---|---|
| Wiederkehrende Prüfung | Mindestens 1× jährlich | Kürzere Intervalle bei intensiver Nutzung oder aggressiver Umgebung |
| Prüfer | Befähigte Person (§ 2 BetrSichV) | Fachkenntnisse + praktische Erfahrung; muss keine externe Prüfstelle sein |
| Prüfumfang | Sichtprüfung + Funktionsprüfung | Gewinde, Drehfunktion, Markierung, Verformung, Risse, Korrosion |
| Dokumentation | Prüfprotokoll schriftlich | Aufbewahrungspflicht: mind. 2 Jahre; Nachweis bei Behördenkontrolle |
| Prüfzeugnis bei Kauf | EN 1677-1 verpflichtend | Hersteller muss Prüfzeugnis mit jeder Lieferung übergeben |
Zusätzlich zur jährlichen Prüfung schreibt DGUV Vorschrift 52 die Sichtprüfung vor jeder Benutzung vor. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht – und Sache des Anschlägers oder Bedieners.
Häufige Fehler beim Einsatz von Anschlagpunkten
In der Praxis wiederholen sich dieselben Fehler – oft aus Zeitdruck oder mangelnder Kenntnis der Norm:
- Falsche Gewindegröße: Anschlagpunkt in zu schwache Gewindebohrung eingeschraubt – Untergrund hält nicht die volle WLL.
- Kein Drehmomentschlüssel: Handanzug sichert nicht das Erreichen des Mindestanzugsdrehmoments; Gewinde kann sich unter Last lösen.
- Ringschraube unter Schräglast: Ringschrauben werden fälschlich bei schräg angreifenden Lasten eingesetzt – unzulässig nach EN 1677-1.
- Drehfunktion nicht genutzt: Drehbarer Anschlagpunkt wird vor dem Heben nicht in Lastrichtung ausgerichtet; Schräglast entsteht trotzdem.
- Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung: WLL oder Hersteller nicht mehr erkennbar – Aussondern ist Pflicht.
- Kein aktuelles Prüfzeugnis: Neukauf ohne Prüfzeugnis – bei Kontrolle nicht nachweisbar; produkthaftungsrechtlich problematisch.
- Schweißeigenleistung ohne Nachweis: Schweißbare Anschlagpunkte werden von unqualifizierten Personen montiert; Schweißqualität nicht dokumentiert.
- ✕ Anschlagpunkte schweißen ohne Schweißnahtnachweis und geeignete Schweißer-Qualifikation
- ✕ Ringschrauben unter Schräg- oder Querlast verwenden
- ✕ Anschlagpunkte mit fehlender oder unkenntlicher WLL-Kennzeichnung weiterverwenden
- ✕ Prüfintervalle überschreiten oder Prüfprotokolle nicht aufbewahren
- ✕ Produkte ohne Prüfzeugnis nach EN 1677-1 beschaffen und einsetzen
Einsatz-Checkliste: Anschlagpunkte vor jedem Hebebetrieb
- ☐ Anschlagpunkt sichtbar auf Risse, Verformung und Korrosion kontrollieren
- ☐ WLL-Kennzeichnung und Hersteller-Markierung lesbar und mit Lastanforderung abgeglichen
- ☐ Gewinde vollständig eingedreht und mit kalibriertem Drehmomentschlüssel nach Herstellerangabe angezogen
- ☐ Drehfunktion geprüft: Anschlagpunkt dreht sich leichtgängig und ist auf Lastrichtung ausgerichtet
- ☐ Lastwinkel ermittelt und mit zulässigem Winkelbereich laut Herstellerdatenblatt verglichen
- ☐ Jahresprüfung nach DGUV Vorschrift 52 noch gültig (Protokoll vorhanden)
- ☐ Untergrundwerkstoff und Gewindegröße auf Verträglichkeit mit WLL des Anschlagpunktes geprüft
Fazit: Anschlagpunkte sicher einsetzen – was wirklich zählt
EN 1677-1 und DGUV Vorschrift 52 geben klare Regeln vor: das richtige Produkt für die Lastsituation, normgerechte Montage mit Drehmomentschlüssel, die Einhaltung der zulässigen Lastwinkel und die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person. Wer diese Regeln konsequent umsetzt, reduziert das Unfallrisiko auf ein Minimum und ist rechtlich abgesichert.
Die häufigsten Fehler sind keine Seltenheit, sondern Alltag in vielen Betrieben – Zeitdruck, fehlende Schulung und mangelnde Kenntnis der Norm sind die Ursachen. Eine einfache Sichtprüfung vor jedem Hebebetrieb und eine strukturierte Jahresprüfung kosten wenig Zeit und verhindern viel Schaden.
„Anschlagpunkte nach EN 1677-1 sind keine Massenartikel – sie sind sicherheitskritische Lastaufnahmemittel. Wer beim Kauf auf das Prüfzeugnis verzichtet und bei der Montage den Drehmomentschlüssel weglässt, hat kein Produkt eingesetzt – er hat eine Schwachstelle eingebaut."