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Prüfung von Hubwagen nach DGUV Vorschrift 68

Die Prüfung von Hubwagen ist keine lästige Pflicht, die man mal eben abhakt – sie ist eine gesetzliche Anforderung an jeden Betreiber. Und das aus gutem Grund: Sie stellt sicher, dass die Geräte im täglichen Betrieb sicher sind und keine Gefahr für Ihre Mitarbeiter darstellen. Diese Inspektion muss mindestens einmal im Jahr von einer befähigten Person durchgeführt werden. Wer hier schlampt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch den Versicherungsschutz.

Warum die Hubwagenprüfung mehr als nur ein Aufkleber ist

Jeder, der im Lager oder in der Logistik arbeitet, weiß: Der Hubwagen ist das Arbeitstier schlechthin. Egal ob manuell oder elektrisch, ohne ihn geht nichts. Aber genau dieses alltägliche Werkzeug kann zur tickenden Zeitbombe werden, wenn es nicht konsequent und fachmännisch geprüft wird. Die jährliche Inspektion ist also weit mehr als nur Bürokratie. Sie ist ein zentraler Baustein für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.

Ihre Verantwortung als Betreiber – klar geregelt

Als Betreiber stehen Sie in der vollen Verantwortung für den sicheren Zustand Ihrer Arbeitsmittel. Das ist keine Grauzone, sondern in Vorschriften wie der DGUV Vorschrift 68 („Flurförderzeuge“) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) klipp und klar definiert. Diese Regelwerke fordern nicht nur eine einmalige Prüfung, sondern einen durchgehend sicheren Betriebszustand.

Viele denken, es geht nur darum, die Prüfplakette zu bekommen. Falsch. Es geht darum, vorausschauend Gefahren abzuwehren. Jeder Mangel, der bei einer Prüfung auffällt, ist ein potenzieller Unfall, der verhindert wurde.

Die regelmäßige Hubwagenprüfung ist keine Option, sondern aktives Risikomanagement. Sie schützt nicht nur vor rechtlichen Fallstricken, sondern vor allem das Wertvollste, was Sie haben: die Gesundheit Ihrer Leute.

Tückische Gefahren im Lageralltag

Stellen Sie sich mal eine typische Situation vor: Ein Mitarbeiter manövriert eine schwere Palette durch einen engen Gang. Die Lenkrollen des Hubwagens sind total abgenutzt – wurde bei der letzten Prüfung übersehen. Plötzlich blockiert eine Rolle, die Last gerät ins Wanken und kippt. Mit Glück springt der Mitarbeiter zur Seite, aber die teure Ware ist Schrott und der Betriebsablauf für Stunden lahmgelegt.

Oder ein anderes, alltägliches Beispiel: Die Hydraulik eines Elektro-Hubwagens hat eine winzige, unentdeckte Undichtigkeit. Über Wochen verliert sie schleichend an Druck. Mitten im größten Trubel gibt die Hydraulik unter Volllast nach, und die angehobene Palette kracht zu Boden. Solche Vorfälle sind keine Seltenheit und fast immer auf mangelnde Wartung und verpasste Prüfungen zurückzuführen.

Die häufigsten Gefahrenquellen sind oft unscheinbar:

  • Verschlissene Rollen: Führen zu unkontrolliertem Fahrverhalten und abruptem Blockieren.
  • Defekte Hydraulik: Kann zum plötzlichen Absenken der Gabel führen – eine massive Quetschgefahr.
  • Haarrisse im Rahmen: Schwächen die Tragfähigkeit und können zum kompletten Zusammenbruch führen.
  • Fehlfunktionen der Bremse: Besonders bei E-Hubwagen eine tickende Zeitbombe.

Eine gründliche Prüfung deckt genau diese versteckten Risiken auf, bevor sie eskalieren. Dieser präventive Gedanke ist auch eine der Kernideen hinter Konzepten wie Total Productive Maintenance (TPM), die darauf abzielen, die Zuverlässigkeit von Maschinen und Anlagen systematisch zu verbessern.

Es geht um mehr als nur Bußgelder

Wer die Prüfung vernachlässigt, riskiert weit mehr als nur ein Bußgeld. Kommt es zu einem Unfall, droht Ärger mit der Berufsgenossenschaft und der Versicherungsschutz kann flöten gehen. Aber noch wichtiger: Ein top gewarteter Hubwagen sichert die Effizienz. Zuverlässige Geräte bedeuten weniger Ausfallzeiten, keine teuren Notfallreparaturen und reibungslose Abläufe.

Am Ende des Tages ist die Prüfung von Hubwagen ein klares Statement für die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen. Sie zeigen Ihren Mitarbeitern, dass ihre Gesundheit an erster Stelle steht. Diese Haltung ist übrigens eng mit der Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verknüpft. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, haben wir in unserem Blog eine praktische Vorlage zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Sie bereitgestellt. Damit schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung und schützen Ihr Team nachhaltig.

Gesetzliche Grundlagen und Prüffristen verstehen

Die Vorschriften zur Prüfung von Hubwagen wirken auf den ersten Blick oft wie ein Dschungel aus Paragrafen. Aber keine Sorge, im Kern läuft alles auf zwei zentrale Regelwerke hinaus, die jeder Betreiber kennen muss. Wer diese Grundlagen verstanden hat, kann seine Prüfpläne nicht nur rechtssicher, sondern auch wirklich praxisnah gestalten.

 

Die rechtliche Basis bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 68 („Flurförderzeuge“). Die BetrSichV gibt den großen Rahmen vor: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dazu gehört natürlich auch, dass Ihre Hubwagen in einwandfreiem Zustand sind.

Die DGUV Vorschrift 68 geht dann ins Detail. Man könnte sie als die Bibel für den Umgang mit Flurförderzeugen bezeichnen, denn sie beschreibt ganz genau, wie geprüft werden muss. Falls Sie tiefer in die Materie einsteigen wollen, finden Sie in unserem Beitrag „Was ist eine DGUV Prüfung?“ weitere wertvolle Informationen.

Die zwei Säulen der Hubwagenprüfung

Im Betriebsalltag stützt sich die Sicherheit auf zwei Arten von Prüfungen. Beide sind unverzichtbar und greifen ineinander, um Mängel frühzeitig zu erkennen.

  1. Die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person: Das ist sozusagen der offizielle TÜV für Ihren Hubwagen. Mindestens alle 12 Monate muss eine speziell qualifizierte Fachkraft eine gründliche Inspektion durchführen, bei der alle sicherheitsrelevanten Bauteile auf Herz und Nieren geprüft werden.

  2. Die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Bediener: Bevor die Arbeit losgeht, ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, seinen Hubwagen kurz durchzuchecken. Diese schnelle Kontrolle stellt sicher, dass keine offensichtlichen Schäden vorliegen, die eine unmittelbare Gefahr bedeuten könnten.

Diese zweigleisige Strategie fängt sowohl den schleichenden Verschleiß über das Jahr hinweg als auch akute Mängel, die im Eifer des Gefechts entstehen, zuverlässig ab.

Ein fataler Irrglaube ist, dass die jährliche Plakette allein ausreicht. Die tägliche Kontrolle durch den Bediener ist kein "nice-to-have", sondern ein entscheidender Baustein für die unmittelbare Sicherheit am Arbeitsplatz.

Wenn der Standard nicht mehr ausreicht

Der 12-Monats-Rhythmus ist eine Mindestanforderung. Die Vorschriften sind aber clever gestaltet und verlangen, dass die Prüfintervalle an die realen Bedingungen angepasst werden. Das heißt im Klartext: Bei harter Beanspruchung müssen Sie öfter prüfen.

Vergleichen Sie mal einen Hubwagen im staubigen Dreischichtbetrieb mit einem Gerät, das nur ab und zu in einem sauberen Lager zum Einsatz kommt. Es ist doch logisch, dass das erste Gerät viel schneller verschleißt, oder?

In diesen Fällen sollten Sie über kürzere Intervalle nachdenken:

  • Hohe Nutzungsintensität: Mehrschichtbetrieb oder ständige Lastwechsel.
  • Extreme Umgebungsbedingungen: Einsatz im Kühlhaus, in staubiger Umgebung oder bei Kontakt mit aggressiven Stoffen.
  • Häufige Fahrerwechsel: Das Risiko von Bedienfehlern und unsachgemäßer Handhabung steigt.
  • Ältere Geräte: Mit den Jahren werden Geräte anfälliger für Materialermüdung.

Prüffristen nach Betriebsstunden festlegen

Eine noch genauere Methode, besonders bei Elektro-Hubwagen, ist die Orientierung an den Betriebsstunden. Die DGUV Vorschrift 68 gibt hier klare Richtwerte vor. Die große jährliche Hauptprüfung sollte nach etwa 2.000 bis 2.400 Betriebsstunden stattfinden. Kleinere Zwischeninspektionen sind zusätzlich nach ca. 500 bis 600 Betriebsstunden fällig.

Am Ende liegt die Verantwortung für die Festlegung der richtigen Prüffristen immer beim Betreiber. Die beste Grundlage dafür ist eine solide und gut dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft Ihnen, die spezifischen Belastungen für jedes einzelne Gerät zu bewerten und einen individuellen Prüfplan zu erstellen, der in Ihrem Betrieb für nachhaltige Sicherheit sorgt.

Wer darf Hubwagen prüfen? Die Anforderungen an die befähigte Person

Die Prüfung von Hubwagen ist keine Aufgabe für den Hausmeister von nebenan. Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Regeln aufgestellt: Nur eine sogenannte „befähigte Person“ darf die sicherheitstechnische Prüfung durchführen und am Ende die begehrte Prüfplakette vergeben. Das ist mehr als nur ein formaler Akt – es geht um handfeste Verantwortung.

Aber was macht jemanden zur „befähigten Person“? Das ist kein Titel, den man sich einfach so gibt. Dahinter steckt ein handfestes Anforderungsprofil, das sicherstellt, dass der Prüfer nicht nur Ahnung von der Technik, sondern auch von den Vorschriften hat. Stimmt hier etwas nicht, ist das Prüfprotokoll im Schadensfall das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.

Die 3 Säulen der Qualifikation

Damit jemand als befähigte Person für die Hubwagenprüfung anerkannt wird, muss er nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 drei Kriterien lückenlos erfüllen. Fehlt auch nur eine dieser Säulen, wackelt die gesamte Qualifikation.

  • Fundierte Ausbildung: Die Basis ist immer eine abgeschlossene technische Berufsausbildung. Ideal ist natürlich ein Mechatroniker für Flurförderzeuge oder ein Land- und Baumaschinenmechatroniker. Ein technisches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation tut es aber auch.
  • Praktische Erfahrung: Graue Theorie ist das eine, aber ohne Schrauber-Erfahrung geht es nicht. Die Person muss nachweislich schon eine ganze Weile mit Hubwagen und ähnlichen Geräten gearbeitet haben – also Wartung, Instandhaltung und Reparaturen selbst durchgeführt haben.
  • Aktuelles Wissen: Die Technik entwickelt sich weiter, Normen ändern sich. Deshalb muss die befähigte Person regelmäßig Hubwagen und andere Arbeitsmittel prüfen. Nur so bleibt sie auf dem neuesten Stand der Technik und kennt die aktuellen Sicherheitsvorschriften.

Ganz wichtig: Einmal Prüfer, immer Prüfer? So einfach ist es nicht. Befähigte Personen müssen sich regelmäßig weiterbilden. Wer das schleifen lässt, verliert seine Qualifikation schneller, als ihm lieb ist.

Interne Lösung oder externer Dienstleister?

Jetzt stehen Sie als Betreiber vor der Wahl: Bilde ich einen eigenen Mitarbeiter zur befähigten Person aus oder hole ich mir einen externen Profi ins Haus? Beides hat seine Vor- und Nachteile, die man gut abwägen sollte.

Den eigenen Mitarbeiter qualifizieren

  • Vorteile: Sie sind super flexibel bei der Terminplanung. Ihr Mitarbeiter kennt die Geräte, die internen Abläufe und weiß genau, wo die Hubwagen im Alltag an ihre Grenzen stoßen.
  • Nachteile: Die Schulungen und Zertifizierungen kosten erstmal Geld. Dazu kommen laufende Kosten für die Pflicht-Weiterbildungen. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Mitarbeiter als Prüfer unabhängig und weisungsfrei agieren kann – auch wenn er sonst Ihr Angestellter ist.

Einen externen Prüfservice beauftragen

  • Vorteile: Sie haben keinen internen Schulungsaufwand und profitieren von der hohen Expertise eines Spezialisten. Ein externer Blick ist oft objektiver und die Beurteilung der Geräte dadurch unvoreingenommen.
  • Nachteile: Termine müssen oft länger im Voraus geplant werden, was die Flexibilität einschränkt. Pro Prüfung können die Kosten auf den ersten Blick höher erscheinen.

Worauf Sie bei der Auswahl eines externen Prüfers achten sollten

Wenn die Entscheidung auf einen externen Dienstleister fällt, schauen Sie bloß nicht nur auf den Preis. Eine billige Prüfung, die rechtlich angreifbar ist, kommt Sie am Ende teuer zu stehen.

Fragen Sie nach transparenten Angeboten, die jeden einzelnen Prüfpunkt auflisten. Lassen Sie sich die Qualifikationsnachweise der Prüfer zeigen und fordern Sie ruhig ein Muster-Prüfprotokoll an. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen diese Unterlagen ohne Zögern zur Verfügung stellen. So gehen Sie sicher, dass die Prüfung Ihrer Hubwagen nicht nur ein Haken auf der To-do-Liste ist, sondern wirklich rechtssicher und von hoher Qualität.

So läuft eine professionelle Hubwagenprüfung ab

Eine gründliche Prüfung von Hubwagen ist kein Ratespiel, sondern ein systematischer Prozess, bei dem es auf Details ankommt. Hier geht es darum, methodisch vorzugehen, damit kein versteckter Mangel übersehen wird, der später zu einem echten Sicherheitsrisiko werden kann. Im Grunde zerfällt der ganze Ablauf in drei große Schritte: die Vorbereitung, die eigentliche Prüfung und die saubere Dokumentation.

Jeder dieser Teile ist für ein rechtssicheres Ergebnis unerlässlich. Eine schlampige Vorbereitung führt oft dazu, dass wichtige Unterlagen fehlen, und eine oberflächliche Prüfung übersieht die eigentliche Gefahr.

Dieser Abschnitt ist Ihr praktischer Leitfaden. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie eine professionelle Inspektion abläuft und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.

Die Vorbereitung des Prüfprozesses

Noch bevor der erste Handgriff am Gerät gemacht wird, stehen ein paar wichtige Vorbereitungen an. Das A und O: Der Hubwagen muss sauber und frei zugänglich sein. Ein mit Dreck und altem Öl verkrustetes Gerät macht eine vernünftige Sichtprüfung unmöglich. Feine Haarrisse oder kleine Leckagen bleiben so schnell unentdeckt.

Als Nächstes sichtet der Prüfer alle relevanten Unterlagen. Dazu gehören die Betriebsanleitung des Herstellers, das Typenschild und – ganz wichtig – die Prüfprotokolle der letzten Jahre. Diese Dokumente sind quasi die "Krankenakte" des Hubwagens und geben wertvolle Hinweise auf wiederkehrende Probleme oder Schwachstellen.

Ein erfahrener Prüfer schaut sich immer zuerst die alten Protokolle an. Oft zeigen sich hier Muster von Verschleißteilen, die bei diesem speziellen Hubwagenmodell besonders anfällig sind. Das liefert unbezahlbare Hinweise für die anstehende Prüfung.

Die Sichtprüfung im Detail

Die eigentliche Inspektion startet immer mit einer sorgfältigen Sichtprüfung – und zwar am unbelasteten Hubwagen. Hier wird das Gerät systematisch von außen nach innen auf offensichtliche Schäden, Verschleiß und Mängel untersucht.

Ein paar der wichtigsten Punkte, auf die jeder Prüfer achtet:

  • Rahmen und Schweißnähte: Gibt es irgendwo sichtbare Risse, Dellen oder starke Korrosion? Ein kritischer Blick gilt immer den Schweißnähten an den Gabelzinken und am Hubgerüst.
  • Beschriftungen und Warnhinweise: Ist das Typenschild mit der maximalen Tragfähigkeit noch da und gut lesbar? Sind alle Sicherheitshinweise vorhanden? Fehlende Angaben sind ein klarer Mangel.
  • Hydrauliksystem: Sieht man irgendwo Ölspuren? Sind Leitungen porös oder beschädigt? Selbst kleine feuchte Stellen an Zylindern oder Schläuchen sind ein absolutes Warnsignal für Undichtigkeiten.

Diese erste visuelle Kontrolle schafft die Grundlage für den anschließenden Funktionstest. Jeder Mangel, der hier entdeckt wird, muss sorgfältig notiert werden, bevor das Gerät unter Last gesetzt wird.

Die Funktionsprüfung unter realen Bedingungen

Nach der Sichtprüfung kommt der entscheidende Praxistest. Jetzt wird der Hubwagen unter Last geprüft, um zu sehen, wie sich die Bauteile im echten Einsatz verhalten. Dafür hebt der Prüfer eine Nennlast an, also eine Last, die der maximalen Tragfähigkeit des Geräts entspricht.

Nun werden alle Funktionen systematisch durchgegangen:

  1. Heben und Senken: Lässt sich die Last sauber und ohne Ruckeln anheben? Ganz wichtig: Hält der Hubwagen die Last in der obersten Position oder sinkt er langsam ab? Das Absenken muss ebenfalls kontrolliert und gleichmäßig funktionieren.
  2. Lenkung und Fahrverhalten: Reagiert die Lenkung direkt und präzise? Lässt sich der Hubwagen auch mit voller Last noch gut manövrieren oder hakt etwas? Die Lenk- und Lastrollen werden dabei genau beobachtet.
  3. Bremsen (bei E-Hubwagen): Greift die Betriebsbremse sofort und zuverlässig? Hält die Feststellbremse das Gerät sicher an seinem Platz, auch an leichten Gefällen?

Ein klassisches Beispiel aus der Praxis: Ein Handhubwagen hebt die Palette zwar an, aber nach ein paar Minuten sinkt die Gabel ganz langsam wieder ab. Das ist ein typisches Zeichen für eine interne Undichtigkeit im Hydraulikzylinder – ein Mangel, den man im unbelasteten Zustand niemals finden würde. Ähnliche Prinzipien gelten übrigens auch für andere Geräte. Mehr über die allgemeine Prüfung von Hebezeugen erfahren Sie in unserem weiterführenden Artikel.

Die Checkliste zur professionellen Hubwagenprüfung

Um bei der Vielzahl an Prüfpunkten nichts zu übersehen, arbeiten Profis mit detaillierten Checklisten. Sie stellen sicher, dass jedes sicherheitsrelevante Bauteil geprüft wird und bilden das Herzstück jeder guten Prüfung von Hubwagen.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen guten Überblick über die wichtigsten Prüfpunkte, gegliedert nach Baugruppen.

Checkliste für die Prüfung von Hubwagen nach DGUV Vorschrift 68

Baugruppe Prüfpunkt Prüfkriterium (Beispiele) Zustand (OK / Mangel)
Tragwerk Rahmen, Gabelzinken, Hubmast Risse, Verformungen, übermäßiger Verschleiß, Korrosion
Hydraulik Zylinder, Leitungen, Pumpe Dichtheit, Funktion, Ölstand, Beschädigungen
Fahrwerk Last- und Lenkrollen Leichtlauf, Zustand der Laufflächen, Befestigung
Bedienelemente Deichsel, Hebel, Schalter Funktion, Beschädigung, eindeutige Kennzeichnung
Sicherheit Bremse, Notschalter, Hupe Korrekte Funktion, sofortige Reaktion

Der Prüfer geht jeden Punkt systematisch durch und dokumentiert den Zustand. Am Ende steht eine klare Entscheidung: Ist der Hubwagen sicher einsatzbereit oder müssen erst Mängel behoben werden? Diese Ergebnisse werden dann im Prüfprotokoll festgehalten – dem wichtigsten Dokument des gesamten Prozesses.

Das Prüfprotokoll als rechtssicherer Nachweis

In der Arbeitssicherheit gibt es eine eiserne Regel: Was nicht dokumentiert ist, hat nie stattgefunden. Nirgendwo ist dieser Satz so entscheidend wie bei der Prüfung von Hubwagen. Das Prüfprotokoll ist dabei weit mehr als nur ein Stück Papier – es ist Ihr juristischer Schutzschild.

Sollte doch einmal etwas passieren, ist dieses Dokument das Erste, was Berufsgenossenschaften und Behörden sehen wollen. Es beweist schwarz auf weiß, dass Sie Ihrer Verantwortung als Betreiber nachgekommen sind. Fehlt die Dokumentation oder ist sie lückenhaft, kann das schnell teuer und rechtlich heikel werden.

Was ein rechtssicheres Prüfprotokoll enthalten muss

Ein ordentliches Prüfprotokoll ist kein formloser Notizzettel. Damit es im Ernstfall standhält, müssen ein paar zentrale Angaben klar und deutlich draufstehen. Es dient als nachvollziehbare Momentaufnahme des Gerätezustands.

Achten Sie darauf, dass Ihr Protokoll immer diese Punkte erfasst:

  • Identifikation des Hubwagens: Eindeutige Angaben wie die Herstellernummer, der Typ oder Ihre interne Kennzeichnung.
  • Prüfgrundlage: Die Normen, nach denen geprüft wurde, also z. B. die DGUV Vorschrift 68 oder die BetrSichV.
  • Datum und Umfang der Prüfung: Wann genau fand die Inspektion statt und was wurde alles geprüft?
  • Name und Anschrift des Prüfers: Wer hat die Prüfung durchgeführt? Die Unterschrift der befähigten Person ist hier das A und O.
  • Ergebnisse der Prüfung: Eine detaillierte Auflistung aller geprüften Bauteile und wie ihr Zustand bewertet wurde.

Besonders wichtig ist, dass Sie Mängel präzise festhalten. Eine vage Beschreibung hilft niemandem weiter. Nur wenn der Defekt genau benannt ist, kann die Werkstatt ihn auch gezielt beheben.

Von der Mängelliste zur konkreten Maßnahme

Das Protokoll listet nicht nur auf, was kaputt ist, sondern bewertet auch die Dringlichkeit. Ein leichter Verschleiß an einer Laufrolle ist natürlich anders zu behandeln als eine undichte Hydraulikleitung, aus der Öl tropft.

Wird ein Mangel festgestellt, muss das Protokoll eine klare Ansage machen: Was ist jetzt zu tun? Bei sicherheitsrelevanten Defekten gibt es nur eine Anweisung: sofortige Stilllegung. Der Hubwagen muss dann unmissverständlich als „Außer Betrieb“ gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen werden. Erst nach einer fachgerechten Reparatur und einer erneuten Nachprüfung darf er wieder ran.

Ein Prüfprotokoll, das nur einen Mangel auflistet, aber keine klare Handlungsempfehlung gibt, ist im Grunde unvollständig. Die Bewertung des Prüfers, ob das Gerät weiter sicher betrieben werden kann, ist ein zentraler und unverzichtbarer Teil des Dokuments.

Diese klare Vorgehensweise ist entscheidend, um Unfälle zu verhindern. Technische Defekte gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Eine Studie des Arbeitsministeriums von 2019 zeigte, dass rund 80 % der Unfälle mit Arbeitsmitteln in deutschen Betrieben auf technische Mängel zurückzuführen waren. Mehr Details dazu finden Sie in dieser Analyse zur Hubwagenprüfung.

Aufbewahrung und digitale Verwaltung

Wie lange müssen Sie diese wichtigen Dokumente aufheben? Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass die Protokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden müssen. Aus der Praxis kann ich aber nur empfehlen, eine lückenlose Historie über den gesamten Lebenszyklus eines Hubwagens zu führen. Das schafft Sicherheit.

Immer mehr Betriebe steigen auf eine digitale Verwaltung der Prüfprotokolle um. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Schneller Zugriff: Alle Dokumente sind zentral gespeichert und mit wenigen Klicks gefunden. Kein langes Suchen in Aktenordnern.
  • Automatische Erinnerungen: Ein gutes System erinnert Sie von selbst an den nächsten Prüftermin.
  • Einfache Auswertung: Sie können die Historie eines Geräts viel leichter analysieren. So fallen wiederkehrende Probleme schnell auf.

Eine digitale Akte pro Hubwagen schafft nicht nur einen besseren Überblick, sondern hilft auch, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen cleverer zu planen. So wird die Prüfung von Hubwagen in Ihrem Betrieb zu einem Prozess, der nicht nur sicher ist, sondern auch reibungslos läuft.

Häufige Fragen zur Prüfung von Hubwagen

Im Betriebsalltag tauchen rund um die Prüfung von Hubwagen immer wieder dieselben Fragen auf. Oft sind es die kleinen, aber entscheidenden Details, die für Unsicherheit sorgen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, räumen wir hier mit den häufigsten Mythen auf und geben Ihnen klare, praxisnahe Antworten an die Hand.

Muss auch ein einfacher Handhubwagen jährlich geprüft werden?

Ja, absolut. Das ist eine der häufigsten Fehleinschätzungen, die wir erleben. Viele denken, die strenge Prüfpflicht gilt nur für die großen, elektrischen Flurförderzeuge. Das ist ein gefährlicher Trugschluss.

Die DGUV Vorschrift 68 macht da keinen Unterschied. Ob manuell oder elektrisch betrieben – jedes Gerät, das Lasten hebt und transportiert, fällt unter diese Regelung. Auch bei einer klassischen „Ameise“ können Hydraulik, Rahmen oder Lastrollen verschleißen und zur ernsten Gefahr werden. Daher ist die mindestens jährliche Prüfung durch eine befähigte Person für jeden Hubwagen im gewerblichen Einsatz Pflicht. Ohne Wenn und Aber.

Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel auftritt?

Stellt der Prüfer einen Defekt fest, wird dieser sauber im Prüfprotokoll dokumentiert. Wie es dann weitergeht, hängt von der Schwere des Mangels ab.

  • Geringfügige Mängel: Das sind Defekte, die die Sicherheit nicht sofort gefährden, wie zum Beispiel leichter Verschleiß an einer Rolle. Der Hubwagen darf meist weitergenutzt werden, aber nur mit der klaren Auflage, den Mangel schnellstmöglich zu beheben.
  • Schwerwiegende Mängel: Hier wird es ernst. Risse im Rahmen, eine undichte Hydraulik oder eine defekte Bremse sind eine direkte Gefahr. In so einem Fall muss der Hubwagen sofort stillgelegt werden. Er wird deutlich als „Außer Betrieb“ gekennzeichnet und darf erst wieder ran, wenn er fachgerecht repariert und nachgeprüft wurde.

Ein Mangel ist kein Kavaliersdelikt. Einen als gefährlich eingestuften Hubwagen weiterzubetreiben, ist grob fahrlässig. Die volle Haftung liegt dann beim Betreiber. Die Anweisungen des Prüfers sind bindend und müssen sofort umgesetzt werden.

Welche Konsequenzen drohen bei einer versäumten Prüfung?

Die Prüfpflicht zu ignorieren, kann für ein Unternehmen existenzbedrohend werden. Das ist keine bloße Formalität, sondern eine ernsthafte Verletzung der Arbeitsschutzgesetze.

Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt drohen empfindliche Bußgelder, die schnell in die Tausende gehen können. Noch schlimmer wird es, wenn etwas passiert. Bei einem Unfall mit einem ungeprüften Hubwagen verweigern Versicherungen oft die Zahlung.

Der Betreiber haftet dann persönlich für alle Sach- und Personenschäden. Die Geschäftsführung trägt die volle Verantwortung und kann im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich belangt werden. Eine versäumte Prüfung ist ein Risiko, das kein verantwortungsbewusstes Unternehmen eingehen sollte.


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