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Was ist eine DGUV Prüfung? Ein einfacher Leitfaden

Eine DGUV Prüfung ist im Grunde genommen eine regelmäßig wiederkehrende Sicherheitsprüfung für elektrische Arbeitsmittel und Anlagen in Betrieben. Man kann sie sich gut als eine Art TÜV für die Werkzeuge und Maschinen im Unternehmen vorstellen – eine unverzichtbare Kontrolle, die sicherstellt, dass von der Bohrmaschine im Handwerk bis zur komplexen Produktionsanlage keine Gefahr für die Mitarbeiter ausgeht.

Was die DGUV Prüfung für Ihr Unternehmen bedeutet

Im Kern geht es bei der DGUV Prüfung nicht um einen bürokratischen Akt, sondern um ein fundamentales Sicherheitsversprechen. Sie ist ein zentraler Baustein des Arbeitsschutzes, der aktiv Leben schützt und gleichzeitig den reibungslosen Ablauf im Betrieb sicherstellt. Mit dieser Prüfung wird nachgewiesen, dass alle elektrischen Betriebsmittel den strengen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) genügen.

Man kann die Prüfung als eine systematische Kontrolle verstehen, die mögliche Schwachstellen und Mängel aufdeckt, bevor daraus gefährliche Unfälle oder kostspielige Betriebsausfälle werden. Sie ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine rundum kluge unternehmerische Entscheidung.

Warum diese Prüfung unverzichtbar ist

Schon ein kleines, unscheinbares Problem wie ein defektes Kabel oder ein interner Kurzschluss kann verheerende Folgen haben. Die regelmäßige Überprüfung durch eine qualifizierte Fachkraft, einen Sachkundigen, minimiert diese Risiken ganz erheblich. Die DGUV Prüfung erfüllt damit gleich mehrere wichtige Ziele auf einmal:

  • Schutz der Mitarbeiter: Sie ist die wichtigste Maßnahme, um Arbeitsunfälle durch elektrischen Strom zu verhindern.
  • Rechtssicherheit für den Arbeitgeber: Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie als Unternehmer vor Haftungsansprüchen und möglichen Bußgeldern.
  • Erhalt des Versicherungsschutzes: Kommt es doch mal zu einem Schaden, verlangen Versicherungen fast immer den Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Prüfungen.

Betrachten Sie die DGUV Prüfung am besten als eine Investition in die Sicherheit und Stabilität Ihres Unternehmens. Sie schafft ein Arbeitsumfeld, in dem sich Ihre Mitarbeiter voll und ganz auf ihre Aufgaben konzentrieren können, ohne sich über versteckte Gefahren Gedanken machen zu müssen.

Warum eine DGUV Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist

Viele fragen sich, ob die regelmäßige DGUV Prüfung wirklich notwendig ist. Die Antwort ist ein klares Ja. Das ist keine willkürliche Anforderung, sondern ein zentraler Baustein des deutschen Arbeitsschutzes. Der Kerngedanke lässt sich einfach zusammenfassen, ohne sich in Paragrafen zu verlieren: Jedes Unternehmen trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Fundament dafür legen Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie verpflichten Arbeitgeber ganz konkret dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist dabei die regelmäßige Prüfung aller Arbeitsmittel.

Die Rolle der DGUV und ihrer Vorschriften

An dieser Stelle kommt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ins Spiel. Als Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hat sie die Aufgabe, diese Gesetze in die Praxis zu übersetzen. Das Ergebnis sind die Unfallverhütungsvorschriften – und die sind für alle Mitgliedsunternehmen rechtlich bindend.

Die wohl bekannteste Regelung ist die DGUV Vorschrift 3, die sich speziell um elektrische Anlagen und Betriebsmittel dreht. Sie macht die regelmäßige Prüfung zu einer unmissverständlichen Pflicht. Wer das ignoriert, begeht weit mehr als nur einen kleinen Formfehler.

Eine vernachlässigte DGUV Prüfung ist ein direkter Verstoß gegen gesetzliche Pflichten. Im Schadensfall kann dies nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern führen, sondern auch den Versicherungsschutz gefährden und persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung nach sich ziehen.

Dass diese Prüfungen wirken, ist übrigens keine reine Theorie. Studien zeigen, dass über 70 % der deutschen Unternehmen die Prüfungen konsequent durchführen und dadurch eine deutlich niedrigere Unfallquote haben. Mehr Einblicke zur Bedeutung der wiederkehrenden DGUV-Prüfung finden Sie hier.

Am Ende geht es aber um mehr als nur Gesetze. Es geht darum, eine echte Sicherheitskultur im Unternehmen zu schaffen. Spezifische Regeln für persönliche Schutzausrüstung, wie sie zum Beispiel die DGUV Regel 112-198 für den Einsatz von PSA gegen Absturz vorgibt, sind dabei entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen im Alltag umzusetzen. Die DGUV Prüfung ist damit ein unverzichtbares Werkzeug für einen proaktiven und rechtssicheren Arbeitsschutz.

So läuft eine DGUV Prüfung in der Praxis ab

Man kann sich eine DGUV Prüfung am besten wie einen gründlichen Gesundheitscheck für die eigenen Arbeitsmittel vorstellen. Der gesamte Prozess folgt dabei einer klaren und bewährten Struktur. So stellen wir sicher, dass von den Geräten keine Gefahr ausgeht und die Sicherheit im Betrieb jederzeit an erster Stelle steht.

Der Ablauf ist ganz systematisch aufgebaut und besteht aus mehreren Schritten, die ineinandergreifen. Auf diese Weise wird jede potenzielle Schwachstelle aufgedeckt, bevor sie zu einem echten Problem für Mensch und Maschine werden kann.

Die drei zentralen Prüfschritte

Die eigentliche Überprüfung lässt sich ganz einfach in drei Phasen unterteilen, die logisch aufeinander aufbauen. Jeder einzelne Schritt ist entscheidend, um ein komplettes und verlässliches Bild vom Zustand des Geräts zu bekommen.

  1. Die Sichtprüfung: Zuerst nimmt die befähigte Person das Arbeitsmittel ganz genau unter die Lupe. Hier geht es darum, äußere Mängel aufzuspüren – also Dinge wie beschädigte Kabel, Risse im Gehäuse oder Spuren von unsachgemäßen Reparaturen.
  2. Die Funktionsprüfung: Im nächsten Schritt wird das Gerät eingeschaltet und auf Herz und Nieren getestet. Funktionieren alle Schalter, Sicherheitsabschaltungen und Bedienelemente genau so, wie sie sollen? Das wird hier praktisch erprobt.
  3. Die Messprüfung: Zum Schluss kommen spezielle Messgeräte zum Einsatz. Mit ihnen werden wichtige elektrische Werte wie der Schutzleiterwiderstand oder der Isolationswiderstand ermittelt. Diese Messungen decken auch unsichtbare Gefahren auf, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind.

Wie wichtig diese Prüfungen sind, zeigen die Zahlen der DGUV immer wieder. Schon bei stichprobenartigen Kontrollen kommen oft erhebliche Sicherheitsmängel ans Licht. So wurden im Jahr 2022 bei nur 202 Prüfungen insgesamt 681 Mängel gefunden – das sind im Schnitt mehr als drei pro Prüfung.

Dokumentation und Kennzeichnung: Das A und O

Ist die Prüfung abgeschlossen, kommt der vielleicht wichtigste Teil: die Dokumentation. Jede einzelne Prüfung muss lückenlos in einem rechtssicheren Prüfprotokoll festgehalten werden. Dieses Dokument ist Ihr offizieller Nachweis, den Sie Behörden und Versicherungen vorlegen können.

Ein vollständiges Prüfprotokoll ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern Ihre wichtigste Absicherung im Ernstfall. Darin stehen alle relevanten Daten zum geprüften Gerät, die durchgeführten Messungen und natürlich das finale Prüfergebnis.

Wenn ein Gerät die Prüfung besteht, bekommt es eine Prüfplakette. Die zeigt auf einen Blick, wann die nächste Prüfung fällig ist und schafft so Transparenz im Betrieb. Fällt ein Gerät durch, muss es sofort aus dem Verkehr gezogen und repariert oder ausgetauscht werden. Die regelmäßige Kontrolle, insbesondere die detaillierte Hebezeuge Prüfung, ist damit ein unverzichtbarer Baustein für eine gelebte Sicherheitskultur im Unternehmen.

Welche Geräte und Anlagen müssen geprüft werden?

Die DGUV-Prüfpflicht gilt im Grunde für alle elektrischen Arbeitsmittel in einem Unternehmen. Das klingt erst mal nach einer Mammutaufgabe, lässt sich zur besseren Übersicht aber ganz einfach in drei Hauptkategorien aufteilen.

Man unterscheidet hier zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten sowie stationären Anlagen. Diese Einteilung ist enorm wichtig, denn sie hat direkten Einfluss auf die Prüffristen und den Aufwand der Prüfung.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Das ist die größte und auch dynamischste Gruppe. Hierunter fällt alles, was sich während des Betriebs ohne großen Aufwand von A nach B bewegen lässt.

Denken Sie nur an den typischen Alltag im Büro oder in der Werkstatt:

  • Im Büro: Laptops samt Netzteilen, Monitore, Tischlampen, Drucker oder auch die Kaffeemaschine in der Teeküche.
  • In der Werkstatt: Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen und natürlich sämtliche Verlängerungskabel.

Gerade weil diese Geräte ständig bewegt, ein- und ausgesteckt werden, ist der Verschleiß hier natürlich höher. Deswegen sind die Prüfintervalle in der Regel auch kürzer angesetzt.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Wie der Name schon sagt, sind diese Geräte entweder fest installiert oder so schwer, dass man sie nicht mal eben verrücken kann. Sie sind in der Regel fest mit der Stromversorgung verbunden, zum Beispiel über einen Wandanschluss.

Ortsfeste Betriebsmittel haben oft längere Prüffristen, da sie geringeren mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Dennoch sind regelmäßige Kontrollen unerlässlich, um versteckte Mängel aufzudecken.

Typische Beispiele hierfür sind Kühlschränke, fest verankerte Produktionsmaschinen, Klimaanlagen oder der Einbaubackofen in der Betriebskantine.

Stationäre und nichtstationäre Anlagen

Die dritte Kategorie geht noch einen Schritt weiter und umfasst komplette elektrische Installationen. Eine stationäre Anlage ist fest mit ihrer Umgebung verbunden – stellen Sie sich einfach die gesamte Elektroinstallation eines Bürogebäudes vor.

Eine nichtstationäre Anlage hingegen wird nach Gebrauch wieder abgebaut. Ein klassisches Beispiel sind die Stromverteiler und Installationen auf Baustellen oder bei Veranstaltungen. Gerade im Bereich der Anschlag- und Hebemittel gelten hier besonders strenge Vorschriften, wie sie die DGUV Regel 109-017 zum Betreiben von Lastaufnahmemitteln genau beschreibt. Die hohe Beanspruchung erfordert hier kürzeste Prüfintervalle, damit die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.

Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über typische Prüfgegenstände und ihre Fristen, um ein besseres Gefühl für die Praxis zu bekommen.

Beispiele für Prüfgegenstände und typische Prüffristen

Diese Tabelle gibt einen Überblick über verschiedene Arten von Arbeitsmitteln, die der DGUV Prüfung unterliegen, und zeigt beispielhafte Prüfintervalle auf.

Arbeitsmittel-Kategorie Beispiele Typische Prüffrist
Ortsveränderliche Betriebsmittel (Büro) Laptop, Monitor, Drucker, Kaffeemaschine 12 - 24 Monate
Ortsveränderliche Betriebsmittel (Werkstatt) Bohrmaschine, Winkelschleifer, Verlängerungskabel 6 - 12 Monate
Ortsfeste Betriebsmittel Kühlschrank, fest installierte Maschine, Klimaanlage 24 - 48 Monate
Stationäre Anlagen Elektrische Installation eines Gebäudes 48 Monate (4 Jahre)
Nichtstationäre Anlagen Baustellenverteiler, Veranstaltungstechnik 3 - 12 Monate

Natürlich sind dies nur Richtwerte. Die tatsächlichen Fristen müssen immer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung individuell für den jeweiligen Betrieb festgelegt werden.

Wer darf eine DGUV Prüfung durchführen?

Am Ende des Tages liegt die Verantwortung für die Sicherheit im Betrieb immer beim Arbeitgeber. Er ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Arbeitsmittel regelmäßig und vor allem fachgerecht geprüft werden. Doch die Prüfung selbst wird an speziell qualifizierte Fachleute delegiert.

Diese anspruchsvolle Aufgabe übernimmt eine sogenannte „befähigte Person“. Das ist kein Titel, den man sich einfach so geben kann. Dahinter stecken klar definierte und nachweisbare Qualifikationen, die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fest verankert sind.

Was macht eine befähigte Person aus?

Um als befähigte Person eine DGUV Prüfung durchführen zu dürfen, muss man drei Kernkompetenzen lückenlos erfüllen. Es reicht nicht, nur eine davon zu haben – das Zusammenspiel macht den Experten aus.

  • Berufsausbildung: Eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung oder ein vergleichbares Studium bildet das Fundament. Ohne dieses theoretische Rüstzeug geht es nicht.
  • Berufserfahrung: Die Person muss mindestens ein Jahr praktische Erfahrung im Umgang mit genau den Arbeitsmitteln gesammelt haben, die sie prüfen soll. Man muss die Geräte aus dem Effeff kennen.
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Der Prüfer muss am Ball bleiben. Das bedeutet, er führt regelmäßig Prüfungen durch und hält sein Wissen durch Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand der Technik und Vorschriften.

Diese Kombination ist der Schlüssel. Sie stellt sicher, dass die Person nicht nur die Theorie versteht, sondern auch die praktische Erfahrung hat, um Mängel sicher zu erkennen, richtig zu bewerten und die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Eine befähigte Person ist weit mehr als nur ein Techniker. Sie ist der Garant für die elektrische Sicherheit im Unternehmen und trägt eine enorme Verantwortung für den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Unternehmen haben hier zwei Möglichkeiten: Entweder sie bilden eigene Mitarbeiter zur befähigten Person weiter oder sie beauftragen einen externen Dienstleister. Interne Prüfer kennen die betrieblichen Abläufe oft in- und auswendig, was ein großer Vorteil sein kann. Externe Spezialisten bringen hingegen eine neutrale Sicht von außen und oft eine breitere Erfahrung aus verschiedenen Betrieben mit.

Ganz wichtig ist übrigens, dass auch generalüberholte Geräte, also „refurbished“ Equipment, einer DGUV-Prüfung unterzogen werden, um ihre Sicherheit zu garantieren. Die Bedeutung der wiederkehrenden Prüfungen zeigt, wie Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit perfekt Hand in Hand gehen können. Die Wahl des richtigen Prüfers ist am Ende entscheidend für eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation.

Was passiert, wenn die DGUV Prüfung fehlt?

Eine verpasste oder gar nicht erst durchgeführte DGUV Prüfung ist leider viel mehr als nur ein vergessener Haken auf einer To-do-Liste. Es ist der Anfang einer möglichen Kette von gravierenden Problemen, die weit über ein simples Bußgeld hinausgehen und im schlimmsten Fall die Existenz des ganzen Betriebs bedrohen können. Der Gedanke „Es wird schon nichts passieren“ ist dabei ein gefährlicher Trugschluss.

Die harte Realität sieht nämlich anders aus. Kommt es zu einem Schaden – sei es ein Brand durch einen technischen Defekt oder ein Arbeitsunfall – lautet eine der ersten Fragen von Versicherung und Berufsgenossenschaft: „Wo ist das Prüfprotokoll?“. Wer das nicht vorweisen kann, riskiert den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes. Die Kosten für kaputte Maschinen, Gebäudeschäden und vor allem die Behandlungskosten für verletzte Mitarbeiter muss dann das Unternehmen aus eigener Tasche zahlen.

Persönliche Haftung und rechtliche Folgen

Die Verantwortung hört aber nicht beim Unternehmen auf. Geschäftsführer und Führungskräfte können bei einem Unfall ohne gültige DGUV Prüfung persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das kann zivilrechtliche Schadensersatzforderungen bedeuten oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, vor allem, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Ein nicht geprüftes Gerät wissentlich weiter zu betreiben, wird rechtlich genau so bewertet.

Die Zahlen der DGUV selbst sprechen eine deutliche Sprache. Allein im Jahr 2023 gab es in Deutschland 783.426 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Darunter waren 3.537 schwere und 536 tödliche Unfälle. Ein großer Teil davon hätte durch intakte und regelmäßig geprüfte Arbeitsmittel verhindert werden können. Wer tiefer in die Materie einsteigen will, findet weitere Einblicke in den offiziellen Unfallstatistiken der DGUV.

Ein einfaches Beispiel: Ein kleiner, unentdeckter Defekt an einem ungeprüften Verlängerungskabel verursacht einen Kurzschluss, ein Mitarbeiter wird schwer verletzt. Ohne Prüfnachweis steht nicht nur der Versicherungsschutz auf dem Spiel, sondern die verantwortliche Führungskraft haftet plötzlich persönlich.

Ein Fall aus der Praxis, anonymisiert, zeigt die Gefahr ganz konkret: In einem Metallbaubetrieb führte ein defektes, ungeprüftes Schweißgerät zu einem Stromschlag. Ein erfahrener Mitarbeiter fiel wochenlang aus. Die Ermittlungen ergaben, dass die Prüffrist um mehrere Monate überschritten war. Die Konsequenzen: hohe Kosten durch den Betriebsausfall, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer.

Man sieht also: Die DGUV Prüfung ist keine lästige Pflicht, sondern eine absolut notwendige Investition. Sie sichert nicht nur die Mitarbeiter ab, sondern schützt auch die Führungskräfte rechtlich und bewahrt die wirtschaftliche Zukunft des gesamten Unternehmens.

Die wichtigsten Fragen zur DGUV Prüfung kurz und knapp beantwortet

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen, haben wir hier die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die DGUV Prüfung für Sie zusammengefasst. Sehen Sie diesen Abschnitt als kompakten Ratgeber für Ihre wichtigsten Anliegen.

Wie oft muss eine DGUV Prüfung durchgeführt werden?

Hier gibt es keine pauschale Antwort. Die Prüffristen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern werden für jedes Betriebsmittel individuell im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die Einsatzbedingungen spielen dabei die entscheidende Rolle.

Als Faustregel gilt: Geräte auf Baustellen werden oft alle sechs Monate geprüft, während für Bürogeräte meist ein Intervall von 24 Monaten ausreicht. Ortsfeste Anlagen stehen in der Regel alle vier Jahre auf dem Prüfplan.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und einer VDE Prüfung?

Das ist eine der häufigsten Fragen, aber die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Die DGUV Vorschrift 3 ist die übergeordnete Unfallverhütungsvorschrift – sie schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel geprüft werden müssen, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Die VDE-Normen (wie die bekannte VDE 0701-0702) liefern dazu das technische Handwerkszeug. Sie beschreiben ganz genau, wie die Prüfung technisch korrekt abzulaufen hat. Man kann also sagen, eine DGUV Prüfung wird nach den anerkannten Regeln der VDE-Normen durchgeführt.

Ganz einfach gesagt: Die DGUV gibt das „Was“ und das „Dass“ vor. Die VDE erklärt das „Wie“.

Müssen auch die privaten Geräte von Mitarbeitern geprüft werden?

Ja, unbedingt! Sobald ein Mitarbeiter sein privates Ladekabel, den eigenen Ventilator oder die Kaffeemaschine an das Stromnetz des Unternehmens anschließt, wird dieses Gerät rechtlich zu einem Betriebsmittel.

Damit liegt die Verantwortung für die Sicherheit dieses Geräts beim Arbeitgeber. Um Haftungsrisiken im Schadensfall auszuschließen, müssen diese privaten Geräte also zwingend in die regelmäßige DGUV Prüfung mit einbezogen werden.


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